Hartz IV und Kindesunterhalt

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    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Susanne,

      danke für deine Antwort.

      Mit ohne ohne KdU? Der Betrag kommt mir merkwürdig vor.
      .

      Leider habe ich die Frage nicht richtig verstanden, oder worauf du damit hinaus willst.

      Ich kann leider nur sagen, was mir von meinem LG über das Telefonat erzählt worden ist. Dort fiel der Betrag von 287,-- Euro. Ihr wurde gesagt, das die Kinder insgesamt 150,-- Euro zuviel Unterhalt bekommen, so daß ihr nichts mehr zustehen würde.

      Ich denke mal, dass die KM in den nächsten Tagen wieder anrufen wird, vielleicht ist dann etwas genaueres zu erfahren.

      Gruß
      euridike
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo,

      ich meinte damit, ob es sich bei den 287 Euro um den Gesamtbedarf oder nur um den Regelbetrag?

      Eurikdike, das führt doch zu nichts. Infos, die über Dritte laufen, sind immer gefährdet, nicht vollständig oder falsch verstanden zu sein.

      Wie alt sind denn die Kinder? Dann wüsste man zumindest den Regelbetrag.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Susanne,

      das Alter der Kinder habe ich oben im Thread schon einmal erwähnt, sie sind 14,15,16 und werden dieses Jahr 15,16,17.

      Es handelt sich hierbei um den Regelbetrag, so weit ich das googeln konnte.

      Ich kann leider nur über Dritte gehen, da ich in der Regel nicht mit der KM telefoniere.

      Gruß
      euridike

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    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo euridike,
      das hatte ich mir gedacht. Die Regelleistung für die Kinder beträgt je 287 Euro . Also kommen die Kosten der Unterkunft noch hinzu. Die wissen wir ja nicht.

      Gehen wir beispielsweise mal von 600 Euro KDU (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) aus. Das wären pro Person (Mutter und 3 Kinder) 150 Euro. Der BEDARF des Kindes wäre dann jeweils 437 Euro.

      Dieser Bedarf wird gedeckt durch KU und Kindergeld. Es gibt einen Überschuss von 37 Euro und der kann bei der Mutter als Einkommen angerechnet werden. Nur der.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Susanne,

      danke für die Antwort.

      Was genau die Miete ausmacht, weiß ich nicht genau, wenn ich mich recht erinnere habe ich mal etwas von 800,-- Euro gehört, ich nehme mal an, das wäre dann warm 1000,-- Euro.

      Nach deiner Rechnung wäre das 1000 : 4 = 250,-- Euro pro Person.

      287 € Regelleistung + 250,-- Euro Miete = 537,-- Euro. Bedarf für die Kinder

      Die Kinder bekommen 400,-- Unterhalt zuzüglich 184,-- Euro Kindergeld ergibt 584,-- Euro. Somit wäre eine Überdeckung von 47,-- Euro, diese 47,-- Euro mal 3 ergibt 141,-- Euro. Diese dürften der Mutter angerechnet werden.

      Wenn nur dieser Überschuss angerechnet werden darf, dann müsste sie doch Anspruch gegenüber der ARGE haben oder?

      Wir haben die KM noch einmal angeschrieben, damit sie uns mal genau sagt, was sie denn von der ARGE jetzt hat oder nicht. Vielleicht sehen wir dann klarer.

      Gruß
      euridike
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