Hausgeld einkommensmindernd?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo liebe Forianer,

      ich möchte mich mit einer Frage an euch wenden die einen engen Bekannten betrifft.

      Folgender Sachverhalt;

      Mein Bekannter ist Barunterhaltspflichtig für ein jetzt 14 Jähriges nichteheliches Kind, Beistandschaft Jugendamt.
      Er selber ist als Hilfsarbeiter tätig und verdient bereinigt ca.1000€ Netto.
      In erster Linie würde man hier sagen : Mangelfall mit erhöhter Erwerbsobligenheit.
      Nebenverdienst ist aber aufgrund der art der Arbeit nicht geduldet (beinhaltet Fahrdienst/Lenkzeiten).
      Brav hat mein Bekannter in der Vergangenheit seine Unterhaltspflicht 1. Stufe Düsseldorfer ungeachtet seines Selbstbehalts erfüllt.
      Leider ist es so, dass er neuerdings erbe einer Doppelhaushälfte ist, die er vorher bei geringer Miete mitbewohnt hat.
      Durch das Wohneigentum rechnet ihm der Beistand des Kindes nun zusätzlich 500€ Wohnwertvorteil ein und stuft ihn zusätzlich eine Stufe hoch also auf Stufe 3.
      Es ist nachvollziehbar, dass er anhand der Nebenkosten des Hauses (bj.1968) schon äußerst gebeutelt ist.
      Zusätzlich besteht für das Haus recht hoher Investitionsbedarf um es bewohnbar zu halten.
      Dach muss dringend gedeckt werden, Fenster erneuert, Kellerdämmung erneuert werden.

      Meine Frage: Darf man eine Art erhöhtes Hausgeld (wie bei Eigentumswohnungen üblich) einkommensmindernd ansetzen um diesen Investitionsstau langfristig zu beseitigen?

      Gruß Deweles

      PS: Um Schälte vorzubeugen... Mutter des Kindes ist Verheiratet, arbeitet hochvergütet, Familie verfügt über ca.6000€ Netto. Dem Kind wird es also nach wie vor an nichts mangeln

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von deweles ()

    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo,

      Kindmutter hat Faktor 2-3 vom Unterhaltspflichtigen.
      Subsidiaritätshaftung? Hatte ich auch schon drüber nachgedacht, wird aber von den Beiständen gern ignoriert bzw. nicht anerkannt.

      Ist das nicht paradox mit den Raten? Rücklage bilden nein, Zinsen bezahlen ja??

      Gruß
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo,

      Kindmutter hat Faktor 2-3 vom Unterhaltspflichtigen.


      ...also 2000 bis 3000 netto?


      Subsidiaritätshaftung?


      ...kann man aus der Ferne nur schwer beurteilen, aber m.E. wohl eher nein.


      Ist das nicht paradox mit den Raten? Rücklage bilden nein, Zinsen bezahlen ja?


      Das was tatsächlich zur Verfügung steht, soll auch für Unterhalt herangezogen werden. BTW wer weiß denn schon, ob Rücklagen für das verwendet werden, für sie gebildet werden bzw. wer soll das dann später nachprüfen und korrigieren!?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo Holzschuher,

      jep, irgendwo 2500€ im Schnitt.

      Hmmm also wäre anzuraten, die nötigen Investitionen über Darlehn zu erschlagen. Nachweiserbringung wäre mit Rechnungen ja kein Problem.
      Gehen wir mal von einem Investitionsbedarf von 30-40.000€ aus, Rückzahlungsbasis 5 Jahre- 8Jahre, was bleibt da letztendlich vom Wohnvorteil über? Rechnerisch gesehen nichts.

      Mal sehen, rechtlich gesehen entfällt ein Wohnvorteil ja wenn die Summe der verbrauchsunabhängigen Kosten den Wohnvorteil übersteigt.
      Vieleicht gelingt es den Beistand auf dieser Basis zu einem etwas anderen Rechenergebnis zu bewegen.
      Dem Kind geht es, in diesem Fall, ganz sicher auch nicht schlechter wenn der Barunterhaltspflichtige 100€ weniger überweist.
      377€ halte ich für etwas übertrieben für jemanden der real nur 1000€ zur Verfügung hat. Da kommt man langsam in Bereiche, wo das Kind (auch durch Kindergeld zusätzlich) bald mehr zum leben hat als der Unterhaltspflichtige.

      Grüße Deweles
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo Holzschuher,

      danke für die Links und die hilfreichen Hinweise.

      Werde meinem Bekannten raten ein Schreiben an den Beistand aufzusetzen, basierend auf meine letzten Gedanken.
      Wenn der Beistand nun Darlehnsaufnahme als berücksichtigungsfähig zulässt, ist ja alles noch gut.
      Ansonsten Haus verkaufen, Geld unterm Kopfkissen parken, nur 100€ Unterhalt zahlen und Punkt.
      Zur Not, als letzter Ausweg, geht halt nur noch eine PI.

      Was für eine Gesetzgebung... du erbst ein Haus und du bist platt X(
      Ich wette, solche Sorgen haben die überbezahlten Konstrukteure dieses Schwachsinns nicht.

      Gruß Deweles
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Also Deweles,

      Ich wette, solche Sorgen haben die überbezahlten Konstrukteure dieses Schwachsinns nicht.
      auch wenn Du etwas für "Schwachsinn" hälst, hilft es Deinem "Bekannten" nicht wenn Du "gleiches" hier ablässt.
      Man kann ein Erbe auch ausschlagen wenn man dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Was bei einem alten Haus leicht der Fall sein kann.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Sehr geehrter Herr Becker,

      Entschuldigung wenn ich hier öffentlich meine persönliche Meinung kundtue.
      Offensichtlich bin ich der falschen Ansicht das ich in einem Forum=Marktplatz/Versammlungsort so etwas machen kann wenn ich niemanden persönlich angreife.
      Sicher werde ich mit meiner Meinung niemanden helfen, sie spiegelt lediglich meine Gedanken zu Gegebenheiten wieder.
      Wenn Sie der Ansicht sind, ich würde hier Schwachsinn ablassen, gestatten Sie mir eine Frage:

      Wissen Sie, Herr Becker mit über 14.000 Beiträgen was man im Internet einen Troll nennt und welche Ziele er verfolgt??
      Als Administrativer Teil dieses Boards sollten Sie Flamebaits vermeiden und nicht dafür verantwortlich sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Deweles
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Ja, Deweles,

      Flegeln wie dir, die hier in übelster Weise einen Kollegen beleidigen, gestatten wir, einige Tage intensiv nachzudenken. Die Zeit könntest du auch gut nutzen, um dich mit Umgangsformen vertraut zu machen. Wir legen hier jedenfalls Wert darauf.

      Also, am Wochenende hast du frei!

      Susanne
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo zusammen,

      ich bin jetzt kein Jurist: aber ich denke schon, dass Rücklagen im üblichen Umfang berücksichtigt werden können (1-2% vom Kaufpreis). Reparaturen sind klassischerweise Belastungen, die ein Mieter nicht hat. Bildet man diese Rücklagen nicht, erleidet man zB. wenn das Dach fällig wird "Schiffbruch". Also ich würde das auf alles Fälle angeben.

      LG

      Thodie
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo Thodie,

      ich denke, dass das stark auf den Einzelfall ankommt.
      Ist man Eigentümer einer Wohnung in einer größeren Wohnanlage, sind Rücklagen obligatorisch. Da man über diese jedoch nicht frei verfügen kann und bei einem Verkauf im Besitz der Verwaltung verbleiben, würde ich in diesem Fall einkommensmindernd angerechnet werden.

      Der Hauseigentümer, welcher vernünftigerweise Rücklagen bildet, kann selbstverständlich über diese frei verfügen und verkauft sie auch nicht mit. Hier habe ich Zweifel. Eventuell könnte man hier teilweise anrechnen.
      Die 1-2% meinst Du sicher jährlich und nicht monatlich, denn das würde nicht anerkannt.

      Grüße
    • RE: Hausgeld einkommensmindernd?

      Hallo Max,

      du hast recht: ich meinte 1-2% jährlich - wichtiger Hinweis.

      Also bei mir hat es das JA anerkannt. Und ich wäre Sturm gelaufen, wenn nicht. Bei mir ist es ein Haus und keine Wohneinheit. Klar: Ich könnte dir Rücklagen verkaufen. Das geht aber auch zB. bei Lebensversicherugen etc. Und generell wäre es dämlich Rücklagen zu verkaufen oder keine zu bilden. Was macht man denn dann, wenn mal die Heizung oder das Dach fällig ist?

      Ist jetzt natürlich nur ein Einzelfall.

      Generell muss man natürlich noch anmerken, dass Rücklagen und ggfs. Zinszahlung den Wohnvorteil nicht übertreffen dürfen. "Arm rechnen" geht also nicht...

      Achja: Ich wurde deutlich unter Mindestunterhalt eingestuft. Es kann natürlich sein, dass deshalb "kulanter" gerechnet wurde.

      LG

      Thodie

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Thodie ()