Hallo liebe Forianer,
ich möchte mich mit einer Frage an euch wenden die einen engen Bekannten betrifft.
Folgender Sachverhalt;
Mein Bekannter ist Barunterhaltspflichtig für ein jetzt 14 Jähriges nichteheliches Kind, Beistandschaft Jugendamt.
Er selber ist als Hilfsarbeiter tätig und verdient bereinigt ca.1000€ Netto.
In erster Linie würde man hier sagen : Mangelfall mit erhöhter Erwerbsobligenheit.
Nebenverdienst ist aber aufgrund der art der Arbeit nicht geduldet (beinhaltet Fahrdienst/Lenkzeiten).
Brav hat mein Bekannter in der Vergangenheit seine Unterhaltspflicht 1. Stufe Düsseldorfer ungeachtet seines Selbstbehalts erfüllt.
Leider ist es so, dass er neuerdings erbe einer Doppelhaushälfte ist, die er vorher bei geringer Miete mitbewohnt hat.
Durch das Wohneigentum rechnet ihm der Beistand des Kindes nun zusätzlich 500€ Wohnwertvorteil ein und stuft ihn zusätzlich eine Stufe hoch also auf Stufe 3.
Es ist nachvollziehbar, dass er anhand der Nebenkosten des Hauses (bj.1968) schon äußerst gebeutelt ist.
Zusätzlich besteht für das Haus recht hoher Investitionsbedarf um es bewohnbar zu halten.
Dach muss dringend gedeckt werden, Fenster erneuert, Kellerdämmung erneuert werden.
Meine Frage: Darf man eine Art erhöhtes Hausgeld (wie bei Eigentumswohnungen üblich) einkommensmindernd ansetzen um diesen Investitionsstau langfristig zu beseitigen?
Gruß Deweles
PS: Um Schälte vorzubeugen... Mutter des Kindes ist Verheiratet, arbeitet hochvergütet, Familie verfügt über ca.6000€ Netto. Dem Kind wird es also nach wie vor an nichts mangeln
ich möchte mich mit einer Frage an euch wenden die einen engen Bekannten betrifft.
Folgender Sachverhalt;
Mein Bekannter ist Barunterhaltspflichtig für ein jetzt 14 Jähriges nichteheliches Kind, Beistandschaft Jugendamt.
Er selber ist als Hilfsarbeiter tätig und verdient bereinigt ca.1000€ Netto.
In erster Linie würde man hier sagen : Mangelfall mit erhöhter Erwerbsobligenheit.
Nebenverdienst ist aber aufgrund der art der Arbeit nicht geduldet (beinhaltet Fahrdienst/Lenkzeiten).
Brav hat mein Bekannter in der Vergangenheit seine Unterhaltspflicht 1. Stufe Düsseldorfer ungeachtet seines Selbstbehalts erfüllt.
Leider ist es so, dass er neuerdings erbe einer Doppelhaushälfte ist, die er vorher bei geringer Miete mitbewohnt hat.
Durch das Wohneigentum rechnet ihm der Beistand des Kindes nun zusätzlich 500€ Wohnwertvorteil ein und stuft ihn zusätzlich eine Stufe hoch also auf Stufe 3.
Es ist nachvollziehbar, dass er anhand der Nebenkosten des Hauses (bj.1968) schon äußerst gebeutelt ist.
Zusätzlich besteht für das Haus recht hoher Investitionsbedarf um es bewohnbar zu halten.
Dach muss dringend gedeckt werden, Fenster erneuert, Kellerdämmung erneuert werden.
Meine Frage: Darf man eine Art erhöhtes Hausgeld (wie bei Eigentumswohnungen üblich) einkommensmindernd ansetzen um diesen Investitionsstau langfristig zu beseitigen?
Gruß Deweles
PS: Um Schälte vorzubeugen... Mutter des Kindes ist Verheiratet, arbeitet hochvergütet, Familie verfügt über ca.6000€ Netto. Dem Kind wird es also nach wie vor an nichts mangeln
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