UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

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    • UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo zusammen,

      heute morgen traf mich ja der Schlag:

      der Ex meiner Lebensgefährtin hat ihr doch glatt vorgeschlagen, die Differenz der Unterhaltsbeiträge alt/neu ca. 100 Euro beiseite zu legen um dann später den Führerschein der Kinder davon zu finanzieren. Als Argument führte er an, die Kinder hätten ja immer ordentliche Klamotten und er sähe, dass es ihnen gut ginge!

      Er meint es natürlich ernst und er verfolgt ausschließlich das Ziel, ihr soviel Geld wie möglich vorzuenthalten. Und überhaupt müsse er erst mal schaun, ob er auch wirklich mehr Geld über hat uns sie bekommt ja auch mehr Kindergeld...blablabla!

      Alleine schon solche Gedanken zu haben finde ich pervers, aber wie soll sich meine Lebensgefährtin verhalten? Prinzipiell ja ein guter Vorschlag, aber prinzipiell steht ihr doch das Geld auch zu...?

      Rechtlich denke ich, ist die Sache eindeutig. Aber wie sollte Frau sich hier verhalten?

      Besten Dank für Eure Ratschläge
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo Zusammen,

      ... nicht Deiner LG steht das Geld zu sondern den Kindern, nur leider kann man als Barunterhaltspflichtiger keinen Einfluß darauf verwenden was mit dem Geld geschiet.

      Bei dem Vorschlag geht es also darum, ob mit dem verbleibenden KU die Kosten der Kinder gedeckt sind und der Rest halt angespart wird. Ich finde das in keinster Weise pervers sondern eine Möglichkeit der Mitsprache beim Verteilen des KU.

      Man könnte natürlich auch vereinbaren, dass ein Sparbuch (vieleicht Prämiensparen oder so was in der Art) angelegt wird auf Das Deine LG jeden Monat den Differenzbetrag überweist. So ist zumindest für Deine LG sichergestellt, dass der gesamte KU auch fließt. Der KV bekommt halt am Jahresende eine Kopie des Sparbuches.

      Gruß Excalibur

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Excalibur ()

    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo WG1965,

      deshalb schrieb ich ja (OK nicht ganz verständlich), dass Deine LG auch das Geld auf einem Sparbuch ansparen kann, mit Nachweis für den KV.

      Und ganz wichtig am Ende sagen beide LG und KV, wir haben für den Führerschein für Euch Geld angespart.

      Gruß Excalibur

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Excalibur ()

    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo,

      also meine persönliche Meinung zum Thema Führerscheinerwerb ist, dass sich die Kinder ab 16 einen Aushilfsjob suchen und selbst Geld verdienen. Das hat auch für die Zukunft gesehen, mehr Vorteile.

      Ich sehe bei dem älteren Kind = Mädchen, dass hier viel Geld auch für Handy und Kleidung draufgeht...

      nur mal so am Rande bemerkt...

      Gruß
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      @wg1965

      Also meine Tochter kommt kaum einen Tag vor 17 uhr aus der Schule und hat noch ziemlich viel für die Schule zu tun, auch am Wochenende.

      ich wüsste nicht, wo sie da noch einen Aushilfsjob machen sollte. ich bin der Meinung, sie soll sich lieber auf die Schule konzentrieren, als nebenbei zu jobben.

      Da spare ich doch lieber für sie was an, um den Führerschein zu finanzieren.

      ruth
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo wg1965,

      juristisch brauchen wir darüber sicher nicht diskutieren, denn Du hast kein Recht, Einfluss auf die Verwendung des Kindesunterhalts zu nehmen, denn diese steht alleinig im Ermessen des betreuenden Elternteils.
      Moralisch ist das jedermanns Sache. Du bist der Meinung, dass das Kind sich den Führerschein selbst verdienen soll und ich bin der Meinung, dass der Führerschein für Pkw zum Umfang der allgemeinen Ausbildung, welche die Eltern finanzieren sollten gehört. Das muss schon jeder für sich selbst ausmachen. Eine Aufteilung zwischen den Eltern hängt natürlich von den jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten ab. Ich zahls halt alleine.

      Grüße
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo Max,

      entschuldige bitte meine Einmischung.
      Es soll Eltern geben, die gerade in der Lage sind das tägliche Überleben zu sichern, das geht hier teilweise in der Betrachtung doch unter.

      Ich kenne "Zahlväter" die sich darüber Gedanken machen müssen, wie sie zu neuen Hosen oder Schuhen kommen, weil die die da sind nicht mehr zu reparieren sind, während deren Kinder immer nur Marke bekommen, weil es ihnen ja zusteht.

      Aber das scheint hier ja nicht das Problem zu sein.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo Max,

      ja... juristisch scheint alles einwandfrei. Es gibt hier im speziellen Fall einen geschichtlichen Hintergrund:
      UH-Zahlungen (Egegattenunterhalt) wurden komplett verweigert, wei ICH das ja übernehmen könne... Änderungen wurden versucht abzuschmettern nach dem Motto: Du fährst mit MEINEM Geld in Urlaub...

      Es findet immer wieder der Versuch einer Einmischung statt, der Versuch, gewisse Dinge kontrollieren zu wollen. Und mit Geld hat man ja auch ein Druckmittel in der Hand, als Mann - und Frau darf drum betteln.

      Ich persönlich finde diesen Versuch vollkommen peinlich für einen Mann! Da kann man doch anders rangehen und sich GEMEINSAM überlegen, ob und wie man den Kindern ggf. später einen Führerschein finanzieren könnte. Unabhängig von irgendwelchen Unterhaltsleistungen.

      Viele Grüße
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo , also ich weis nicht was daran "pervers" sein soll. Es herrscht hier
      ziemlich seltene Einmütigkeit, dass die Erhöhung viel zu hoch ausfällt. Da finde ich Überlegungen was man mit dem "Mehr" macht schon eher sinnvoll.

      Auch in DT Stufe 2 dürfte man zumindest sehr nahe an einen "tatsächlichen" Bedarf herankommen. Da ist so eine Idee was für "Später" anzusparen "nicht verkehrt".

      Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass kein ET da "vorzeitig" an das Geld dran kommt. Ich denke da zuerst an einen Ratensparvertrag. Bei 100 € monatlich dürfte man schon etwas an Zinsen bekommen.
      Sicher kann da die Hausbank weitere Empfehlungen geben.

      heute morgen traf mich ja der Schlag
      na hoffentlich hast Du Dich davon erholt. :rolleyes: Oder soll man Dir einen Arzt nach Hause schicken ?
      Was sollen diese Übertreibung ?? X(
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Die Idee mit dem Ansparen an sich finde ich auch sehr gut.

      Die Problematik liegt allerdings meines Erachtens darin, später festzulegen, für was das Geld ausgegeben werden soll und wer da sozusagen drüber entscheidet.

      Denn wenn dann nachher das "angesparte" für irgendwas völlig Unnötiges ausgegeben wird, wäre das ja Perlen vor die Säue geworfen.

      Nur: wenn es eh schon gewissen Streitigkeiten um das Geld gibt, wird es sicherlich dann auch kaum einen Konsens über die Art des Sparens oder des Ausgebens geben....

      Das sind die Befürchtungen, die ich habe.....,

      wir hatten seinerzeit der KM eben auch diesen Vorschlag gemacht, und sie hat sich auch vehement dagegen gewehrt. Und man konnte eben mit logischen Argumenten auch nichts ausrichten.

      Sowas funktioniert wohl nur, wenn sich die Parteien auch weiterhin gut verstehen und bzgl. des Geldes keinen STress miteinander haben....

      ruth
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo wg65,

      die Sache ist eigentlich ganz einfach...

      Zunächst stellst ihr euch folgende Frage:

      Hat der alte Unterhalt plus Kindergeld gereicht um das Kind angemessen zu versorgen?

      Antwortalternative I:

      Nein - das Geld war zu knapp >> Dann solltet ihr den KV darauf hinweisen, dass ihr das Geld benötigt und sein Vorschlag deshalb leider nicht machbar ist.

      Antwortalternative II:

      Ja - das Geld hat bisher eigentlich gereicht >> Dann solltet ihr zwischen zwei weiteren Alternativen entscheiden:

      A >> Das Geld wird für das Kind auf irgendeinem Weg gespart. Das kann der Vorschlag des KV sein oder eine Abwandlung

      B >> Ihr verzichtet einfach auf die Erhöhung. Niemand zwingt einen ja dazu immer das maximale rauszuholen.

      Mich wundert ein wenig, dass du hier das Posting reinstellst und nicht deine Lebensgefährtin. Sie ist ja prinzipiell weit direkter betroffen.

      Aber eines ist jedenfalls Fakt: Das Geld steht weder dir noch ihr zu. Es handelt sich um Kindesunterhalt insofern steht es dem Kind zu. Die KM ist lediglich "Verwalterin" des Budgets.

      LG

      Thodie
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo Thodie,

      Mich wundert ein wenig, dass du hier das Posting reinstellst und nicht deine Lebensgefährtin.

      Ich dagegen finde es sehr interessant, eine männliche Meinung zu der Problematik unterhaltszahlender Vater : unterhaltsempfangende Mutter zu lesen.

      Man kann eben jedes Problem von mindestens zwei Seiten sehen. Ich halte es - bei allen Problemen, die im Zusammenhang mit KU da sind - für ganz wichtig, sich hin und wieder in die Position des "Gegners" zu versetzten.

      Und damit das hier kein falsches Geschmäckle kriegt - ich bin auch Unterhaltszahlerin. Der Vater der Kinder auch. Die neue Düsseldorfer Tabelle und all die anderen Änderungen interessieren ihn nicht die Bohne. Ich zahle schon lange einen zu hohen Anteil - spätestens seit Einführung der Studiengebühen. Nö, ich hab einfach keinen Bock auf Diskussionen, warum die Kinder mehr Geld verdienen müssen (beide arbeiten nebenbei und finanzieren damit ihre Urlaube, Studienfahrten und besondere Wünsche).

      Ich habe versucht, mich in seine Position zu versetzen. Er glaubt sich im Recht, er glaubt noch heute, zu viel KU zu bezahlen. Es quält ihn, dass ich mit dem KU Parties feiere und mir sonstigen Luxus gönne. Er glaubt auch, dass ein Studium nicht wirklich auslastet und dass man durchaus daneben viel Geld verdienen kann. Als ich mir das bewusst gemacht hatte, tat er mir einfach leid. Bin schnell wieder aus dieser Position entschwunden und freue mich an meinen zwei schnuckeligen Studenten. :]

      Gruß von
      Susanne, die ihr letztes Hemd für diese wunderbaren Kinder geben würde.
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Original von wg1965
      Hallo Excalibur,

      das läuft dann so ab: EX spart das Geld auf SEINEM Sparbuch (damit SIE nicht ans Geld kommt).

      Und wenns soweit ist, heißt es dann: ICH finanziere euren Führerschein...

      Gruß


      DAS stimmt ja auch. Und zwar auch, wenn die KM den Führerschein mit dem Geld bezahlte, das sie vorher in Form von KU erhalten hat!

      Und neben dem Führerschein hat ER dann ja auch noch 18 Jahre lang Essen, Trinken, Kleidung usw. (und je nach Höhe des Unterhaltes evtl. auch die Bedürfnisse der KM) finanziert.

      Wenn ich sowas lese... 8o
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo Susanne,

      ich glaube du hast mein Posting oder das Eingangsposting nicht ganz korrekt gelesen. Hier schreibt kein Unterhaltsempfänger sondern der Lebensgefährte eines Unterhaltsempfängers (sic!). Deshalb war ich etwas verwundert.

      LG

      Thodie
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Nein, Thodie,

      du hast meine Antwort nicht richtig gelesen (verstanden).

      Üblicherweise streiten hier Unterhaltszahler (überwiegend Väter) mit Unterhaltsempfängern (überwiegend Mütter).

      Hier schreibt nun der LG einer unterhaltsempfangenden Mutter. Und der hat nun eine männliche Sicht der Probleme einer unterhaltsempfangenden Mutter.

      Mir fällt auf, dass ich im Zusammenhang mit all diesen Düsseldorfer Tabellen- und Unterhaltsgeschichten missverstanden werde. Könnte ein Zeichen dafür sein, dass in diesem Zusammenhang der klare Kopf manchmal zu kurz kommt. Nun ja, das Bauchgefühl darf ja auch mal gewinnen. Aber genau das meinte ich eigentlich mit meinem Beitrag. Zurück zum kühlen Kopf, einen Versuch der Objektivität wagen, die andere Seite - zumindest gedanklich - mal zu Wort kommen lassen. Ich meine, es lohnt sich.

      Gruß
      Susanne
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      hallo Thodie,

      Mich wundert ein wenig, dass du hier das Posting reinstellst und nicht deine Lebensgefährtin. Sie ist ja prinzipiell weit direkter betroffen.
      es schreiben hier viele sog. "2.", ja sogar einige für ihre Nachbarn. Und solange das klar ersichtlich ist -- völlig zulässig.
      Gründe wird es viele verschiedene geben, oft ist es so dass der/die "eigentliche Betroffene" keinen (auch "inneren") ZUgang zum Medium Internet hat.

      Solange wir vom Forenteam etwas zulassen (bzw. nicht monieren) brauchst Du dir keine Gedanken über sowas zu machen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: UH-Erhöhung soll nicht an die Kindesmutter

      Hallo!

      Aber wenn man die andere Seite gedanklich zu Wort kommen lässt und sich dann nur in Sarkasmus übt (passiert mir auch immer!), dann hat man danach keinen kühlen Kopf, sondern noch mehr Wut im Bauch.

      Also wenn schon, dann müsste man das auch ernsthaft betreiben.

      LG
      Zita