456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ?

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    • 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ?

      Hallo,

      ich weiß nicht in wie fern hier Fachmänner/frauen anwesend sind, aber ich würde gerne mal meine Lage schildern. Vielleicht kann mir ja jemand von euch Tipps oder ähnliches geben....

      Meine Tochter ist 19 Jahre alt und macht bis August 2010 ihr Abitur.
      Sie lebte bis jetzt bei der Mutter und ich habe seit 15 Jahren Unterhalt
      für sie gezahlt.
      Nun hat sie eine eigene Wohnung. Leider habe ich zu ihr kein Kontakt. Nur über unsere Anwälte.
      Mein Anwalt sagte mir, dass in ihrem Fall 640 € Gasamtunterhaltsbedarf
      anzurechnen sei. Düsseldorfer Tab. Anmerk. 7.

      Ich verdiene 1550 € Netto.
      Die Mutter 660 € Netto.
      Meine Tochter bekommt 184 € Kindergeld.

      Also: Die Mutter ist aus allem raus, weil sie verdient zu wenig. Richtig?

      Ich muß 640 € abzüglich Kindergeld zahlen. Richtig?
      Macht 456 €. Richtig?

      Ich finde das ganz schön viel.....

      Danke für eure Antworten/Anmerkungen ;)

      -Vendedor-
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Hallo Vendedor,

      erst mal willkommen im Forum.

      2 Fragen:

      1. Bist du noch anderen Personen zum Unterhalt verpflichtet, z.B. weitere Kinder, Ehefrau?

      2. Ist das Nettoeinkommen, dass du angegeben hast schon bereinigt bzgl. Aufwendungen für Arbeit, Altervorsorge usw.?

      Gruß April
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Hallo April,

      danke für den Willkommensgruß :)

      1. Ich bin nur dem einen Kind zum Unterhalt verpflichtet.

      2. Nettoeinkommen bereinigt? meines Wissens bleibt mir
      ein Eigenbedarf von 900 €. das wars.


      Mein Anwalt sagte es zählt nur das Einkommen,
      egal welche Ausgaben oder Schulden ich habe....

      gruß
      -Vendedor-
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Hallo Vendedor,

      die Aussage deines Anwalts ist schwach um kein anderes Wort zu verwenden.

      Du kannst von deinem Nettoeinkommen abziehen:
      Fahrtkosten zur Arbeit, Berufsbedingte Aufwendungen, ehel. Verbindlichkeiten, Altersvorsorge, ggf. Versicherungen für Berufsunfähigkeit oder Risiko LV.

      Danach sollte dein unterhaltsrelvantes Einkommen deutlich gesunken sein.

      Und jetzt der wichtigste Punkt:
      Da deine Tochter eine eigenen Wohnung hat ist sie nicht mehr priviligiert, auch wenn sie noch zur Schule geht, somit steigt dein Selbstbehalt auf 1.100 Euro.

      So und jetzt kannst du rechnen und ggf. nach einem anderen Anwalt Auschau halten.

      Gruß Mietzi
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Moin !

      Relevant ist das berücksichtigungsfähge Einkommen, es ergibt sich als Nettogehalt abzüglich Riester o.ä. abzüglich 5 % Pauschale für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeit, hast Du z.B. höhere Kosten aus Fortbildung und Fahrtkosten, dann diesen (nachgewiesen) Betrag.
      1550 - 77,5 =1472,5 € berücksichtigungsfähiges Einkommen.
      Schönen Gruß

      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Hallo,
      ....nur Gedanken
      habe ich nicht mal gelesen, dass es einem Kind sicher erlaubt ist auszuziehen, wenn es aber sodann mehr Unterhalt noch bekommen soll, so hat der Unterhaltsverpflichtete das Recht hier Stop zu sagen.
      Er kann verlangen, dass das Kind bei der Mutter wohnen bleibt oder aber zu ihm zieht.

      War das so ?!

      Ich denke hier kann es bei dem Unterhalt verbleiben, wie es ist und war.


      Gruß Buntei
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Hallo Buntei!

      Wenn jemand eine Unterhaltsbestimmung abgeben kann, dann nur der ET, wo das Kind bisher lebte.

      Der Barunterhaltspflichtige kann ja nicht bestimmen, du bleibst bei Muttern wohnen, damit ich nicht mehr bezahlen muss. Als Gedanke: Mutter ist damit einverstanden, dass Kind in Wohnung zieht. Vater könnte über Mutter und Kind bestimmen - geht nicht.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ?

      Hallo Vendedor, dann ist trotzdem zu prüfen ob
      * Ex Vollzeit (fiktiv) angerechnet werden kann
      * wieweit ihr Selbstbehalt durch Ehemann gedeckt ist, dann mit gekürztem S. weiterrechnen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 456 € Unterhalt für 19 J. Schülerin ???

      Hallo Kosmos,

      Mutter kann nicht einseitig damit einverstanden sein, dass Kind in eigene Wohnung zieht, auch der Vater muss einverstanden sein.

      Ist er es nicht und Mutter will, dass Kind auszieht, dann kann er Wohnraum anbieten, lehnt diesen die Tochter ab, dann brauch er auch nicht mehr zahlen, als das, was er schon immer gezahlt hat, alleinig auf sein Gehalt abgestellt.

      Gruß B.