Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

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    • Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Erstmal Hallo zusammen, ich bin hier ganz neu,

      meine Ehefrau hat mir nach Weihnachten mitgeteilt, dass sie seit ein paar Wochen einen Freund hat und sich scheiden lassen will - ist entgültig - Eheberatung und was ich sonst noch vorgeschlagen habe lehnt sie ab und ist seit dem Tag wie ein Eisklotz oder schlimmeres zu mir.

      Wir sind 21 Jahre verheiratet (seit 25 Jahren zusammen), haben 2 Töchter 17 und 14, die Ältere wird im Dezember 18, die kleine im Juli 15. Gerne hätte ich die Mädels bei mir behalten, aber Mama hat die Mädchen um den Finger gewickelt und ich denke Kinder tendieren meist eher zur Mutter, da diese zuhause war während Papa das Geld verdient hat - ist halt so.

      unsere Verdienste:

      Sie (30h(w) Steuerklasse V 800€ - netto/m
      Ich vollzeit Steuerklasse III 3000€ - netto/m

      bis jetzt wollen wir vereinbaren, auf gegenseitigen Unterhalt zu verzichten. Notarstermin ist aber erst in 3 Wochen - hoffentlich bleibt sie dabei.

      Jetzt die Fragen:

      1.) Muß sie Vollzeit arbeiten?

      2.) Was muß ich an Unterhalt zahlen für meine Töchter.

      3.) Werden Abzüge berücksichtig - ich muß 850€/m Hypothek zahlen, bin zu 80% Schwerbhindert - gibt es da Freibeträge - Abzüge für Berufskosten habe ich gelesen 5%, was wird noch berücksichtigt um den nettobetrag für die Bemessung zu reduzieren.

      4.) ist das Richtig, das wenn die Tochter 18 ist, das dann der Unterhalt 1/2 1/2 zu zahlen ist und nicht ich alleine?

      5.) Meine kleine macht nächstes Jahr Mittlere Reife und dann vielleicht eine Lehre - wird Ausbildungsvergütung verrechnet?

      6.) Die Ältere Tochter macht nächstes Jahr Abi, will dann ein Jahr im Ausland jobben um die Welt kennen zu lernen und erst dann Studieren, muß ich auch für das Jahr Pause zahlen?

      7.) Welche Steuerklassenwahl ist für beide sie günstigste, so dass am meisten (auch für die Kinder) übrigbleibt.
      Ich hab mal mit den Netto/Bruttorechnern im Netz rumgerechnet, wenn wir wie es meine Frau will Steuerklasse II(sie) und I(ich) wählen, dann steigt Ihr Netto zwar um 300€, meins schrumpft aber um fast 800€ den rest kassiert Papa-Staat. gibt es da bessere Lösungen?


      8.) und letzten endes was bleibt für mich übrig zum Leben?
      Im Moment befürchte ich mein neues Netto nach der Steuerlassenumstellung 2300,- - 850,- (Hypothek) - 900,-- Kindesunterhalt(?) bleiben 550,- für Auto (brauche ich beruflich zu 90%), Strom, Wasser, Telefon Essen usw.

      WIE SOLL DAS GEHN ? Rest des Satzes gelöscht - Karbon


      sorry viele Fragen, aber für mich ist alles noch so frisch und ioch bin seelisch total am Boden, da ich bis zur Offenbahrung meiner Ehefrau unsere Ehe für harmonisch gehalten habe und es ich aus heiterem Himmel erwischt hat.

      Vielen Dank für euer Verständnis

      Harvey

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karbon ()

    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo Harvey,

      herzlich willkommen im Forum, auch wenn der Anlass Deines Hierseins wie bei uns allen anfangs eben kein Erfreulicher ist!

      Aber, Kopf hoch, bei genauer Betrachtung ist alles gar nicht so schlimm wie es im ersten Moment aussieht.

      Steuerrechtlich ist es so, das man im Jahr der Trennung noch die Steuerklassenkombination III/V behalten und eine gemeinsame Veranlagung durchführen darf. Habt Ihr denn schon eine strikte Trennung durchgezogen oder wirtschaftet und wohnt ihr noch unter einem Dach?

      Wenn Deine Steuerklasse auf die ungünstige I wechselt, wirst Du ca. 400 Euro weniger netto haben. 800 erschient mir zu hoch.
      Deine Nochfrau kann die II nur nehmen, solange sie nicht mit ihrem Freund zusammenlebt. Das gilt nämlich nur für Alleinerziehende. Sie wird gute 230 Euro netto mehr im Portemonnaie haben.

      Zu den anderen Fragen bekommst Du hier sicher noch Antworten, ich muß jetzt leider weg vom PC.

      Behalt den Kopf oben!

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von allegria ()

    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo allegria,

      vielen Dank für deine aufmunternde Begrüßung.

      Im Moment schaffe ich es noch nicht so ganz mit Kopf hoch, meine Gefühle spielen noch Achterbahn, da ich meine Frau noch immer liebe, klingt (ist) vielleicht blöd, nach dem, wie sie mir gegenübertritt - ist aber so, dass es aber endgültig zu ende ist ist mir inzwischen auch klar, aber die Narben verheilen halt nicht so schnell.

      Wir wohnen noch unter einem Dach, aber wie es so heißt getrennt von Tisch und Bett, und finanziell auch getrennt, ich esse meist außerhalb auf der Arbeit. Da mir die Decke jeden Tag mehr auf den Kopf fällt flüchte ich so oft es geht zu Freunden, Bekannten, ins Schwimmbad, Stadt , Kino usw.

      Meine Kinder waren bereits in alles eingeweiht, bevor ich es offenbart bekamm, sie waren vorher auch schon beim Freund der Mama der sich wohl alle Mühe gab gut anzukommen, da er wohl weiß dass das Herz über die Kinder noch mehr zu gewinnen ist - die Kinder finden ihn toll und dass bekommst du dann auch noch erzählt - scheiß Situation - zum heulen.

      Vielen Dank für den Zuspruch

      LG Harvey
    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo Harvey,


      und ich denke Kinder tendieren meist eher zur Mutter, da diese zuhause war während Papa das Geld verdient hat - ist halt so.


      Unabhängig von deiner konkreten Situation - als Vater sollte man nicht in solche stereotype verfallen. Ein Jahr nach der Trennung von meiner Frau ist meine Tochter zu mir gezogen - aus eben gleichen obigen Erwähnungen hätte ich das selber nie erwartet.

      Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Trennung: Eine gütliche und eine nicht-gütliche. Die Erfahrung lehrt, dass es meist zu letzterer kommt, selbst wenn es mit ersterer angefangen hat. Daher sind Rechtskenntnisse immer von Vorteil, will man nicht über den Tisch gezogen werden. Daher von mir erst einmal grundsätzliches, insbesondere wie das der Gesetzgeber sieht.

      Trennungstermin sollte am besten schriftlich fixiert werden, damit es später keine Unstimmigkeiten darüber gibt - denn ab da zählt das üblich notwendige Trennungsjahr bis zur Scheidung. Rechtlich gefordert wird bei einer Trennung, dass eine komplette haushaltliche Trennung vollzogen wird, d.h. jeder führt ab jetzt einen eigenen Haushalt - das geht auch in einer Wohnung.

      Gemeinsame Konten sollten nicht mehr bedient werden und jeder sollte ein eigenes Konto führen. Gemeinsame Kontenverfügungungen sollten schnellstmöglich geklärt werden und entsprechende Verfügungen des anderen gesperrt werden. Eine Sicherung der eigenen und eine Auftrennung gemeinsamer Vermögenswerte ist sinnvoll, da für die Feststellung des Zugewinns - d.h. die Vermögensaufteilung - erst der Termin der Scheidungseinreichung gilt. Was bis dahin verbraucht ist gilt allgemein als verbraucht. Wichtige Dokumente sollte sichergestellt bzw. kopiert werden, um entsprechende Nachweise für eventuelle Streitfälle zu haben, insbesonder Dokumente, die das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung belegen, sowie Erbe, Schenkungen und ähnliches. Diese Angaben werden zur Berechnung des sog. Zugewinns benötigt.
      Dieser sollte mit Sachkenntnis möglichst ohne Anwalt oder Gericht geklärt werden, um die Scheidungskosten nicht unnötig zu steigern. Allerdings ist eine unterschriebene Erklärung über die Zugewinnaufteilung und vor allem über die Beendigung derselben zum entsprechenden Zeitpunkt sehr sinnvoll, um nachträgliche Forderungen auszuschließen.

      Häufiger Streitpunkt: Auto. Wird das Auto üblicherweise beruflich benutzt (Fahrt zur Arbeit, Dienstfahrten) , zählt es zum Vermögen. Wird es dagen üblicherweise familiär benutz (Urlaub, Ausflüge, Einkauf, Kindertransport etc.) zählt es zum Hausrat. Hausrat wird anders aufgeteilt als Vermögen! Hausrat wird üblicherweise nach Bedarf, nicht nach Eigentum aufgeteilt. Ist das Auto also eine Familienkutsche und die Frau bekommt auch die Kinder, dann steht ihr gewöhnlich das Auto zu.

      Hinweis: Man kann sich auch gütlich einigen, rechtlich sicher ist dabei eine Vertrag beim Notar.

      Im Folgejahr auf die Trennung muss man in die Steuerklasse I (Alleinstehend) bzw. II (Alleinerziehend) wechseln. Steuerhinweis bei Trennungsabsichten kurz vor Jahresende: Man vereinbart die Trennung auf den 2.Januar - damit gewinnt man steuerlich ein Jahr dazu, das geht natürlich nur einvernehmlich und schließlich kann eine Haushaltauftrennung eine Weile dauern, so dass 2.Januar gar nicht so unrealistisch ist.

      Den getrennten Ehepartnern steht je nach Umständen ein Unterhalt vom anderen Ehepartner zu, auf den auch verzichtet werden kann, solange der vollständige Unterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Muss der Staat/Land/Kommune zum Lebensunterhalt beitragen, ist ein Verzicht auf Unterhalt vom Ehepartner unzulässig. Änliches gilt für den nachehelichen Unterhalt.

      Auf Kindesunterhalt kann prinzipiell nicht verzichtet werden.

      Für die Scheidung wird mindestens ein Anwalt benötigt. Hat man irgendwelche Forderung gegen den Willen des Ehepartners, braucht man einen eigenen Anwalt. EIN Anwalt kann nur Anwalt EINES Ehepartners sein. Bei einer gütlichen Scheidung kann man also das Honorar eines Anwaltes sparen. Scheidungskosten (Prozersskosten) sind oft nicht wenig.

      Üblicherweise wird nur geschieden, wenn die Rentenverhältnisse geklärt sind, daher ggf. beizeiten selbstständig das Rentenkonto klären. Dies wird bei der Scheidung benötigt, um den sog. Versorgungsausgleich durchzuführen. Die Aufteilung der Haushaltsgegenstände sollte man nach möglichkeit nicht gerichtlich vornehmen lassen, da dies die Prozesskosten hochtreibt und rein materiell meist nicht den erwarteten Gewinn bringt - insgesamt also ein Verlustgeschäft ist.

      Kindesunterhalt (wie Unterhalt überhaupt) ist üblicherweise für den Monat im voraus zu überweisen. Bei Unterhaltszahlungen auf den Nachweis achten, damit die Unterhaltszahlungen von der Gegenseite nicht in Abrede gestellt werden können! Sollte der Ehepartner das Jugendamt einschalten um einen Unterhaltstitel zu erwirken, sollte sich der Unterhaltsverpflichtete bei ungenügender Rechtskenntnis (insbesondere der Unterhaltsberechnung) unbedingt beraten lassen oder einen Anwalt nehmen. Ansonsten kann man auf Grundlage der 'Düsseldorfer Tabelle' und den Leitlinien des zuständigen OLG den Unterhalt selbst berechnen.


      1.) Muß sie Vollzeit arbeiten?


      Nein. Es sei denn sie hat während der Ehe Vollzeit gearbeitet und es sind sonst von dir Unterhaltszahlungen zu leisten oder sie ist für privilegierte Kinder unterhaltspflichtig.


      2.) Was muß ich an Unterhalt zahlen für meine Töchter.


      Das mag jemand anders ausrechnen, zu beachten ist aber, dass für die erwachsene Tochter beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind und nach Abzug ihres Selbstbehaltes im Verhältnis ihres Resteinkommens und bei verschiedenem Einkommen daher nicht halbe-halbe. Bei volljährigen Kindern ist das volle und bei minderjährigen Kinder das halbe Kindergeld auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen. Bei erwachsenen Kindern ist der Kindesunterhalt unbedingt dem Kinde zu überweisen, wenn dieses keine andere schriftliche Festlegung getroffen hat.


      3.) Werden Abzüge berücksichtig


      Bitte jemand anders.


      4.) ist das Richtig, das wenn die Tochter 18 ist, das dann der Unterhalt 1/2 1/2 zu zahlen ist und nicht ich alleine?


      Nein zum ersten Teil, kommt auf die Einkommen an zum zweiten Teil, im übrigen siehe (2.)


      5.) Meine kleine macht nächstes Jahr Mittlere Reife und dann vielleicht eine Lehre - wird Ausbildungsvergütung verrechnet?


      Ja, unter Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen (pauschal 90,- € glaube ich - genaueres müsste jemand anders sagen)


      6.) Die Ältere Tochter macht nächstes Jahr Abi, will dann ein Jahr im Ausland jobben um die Welt kennen zu lernen und erst dann Studieren, muß ich auch für das Jahr Pause zahlen?


      Nein. Unterhalt muss nur gezahlt werden, soweit deine Tochter (nach Verlassen der Schule) einer Ausbildung mit Berufsabschluss nachgeht - was im Falle eines Studiums zutrifft. Zugleich ist deine Tochter dann verpflichtet, BAföG zu beantragen.


      7.) Welche Steuerklassenwahl ist für beide sie günstigste, so dass am meisten (auch für die Kinder) übrigbleibt.


      Siehe oben.


      8.) und letzten endes was bleibt für mich übrig zum Leben?


      Im Normalfall mindestens der Selbstbehalt - allerdings setzt das voraus, dass deine Zahlungen zur Schuldentilgung entsprechend angerechnet werden - das kann ich hier nicht genau sagen.

      Gruß,

      Urmel.

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    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo Urmel,

      vielen Dank für die riesen Mühe die du dir gemacht hast und die wichtigen Tipps. Konten waren bei uns immer schon getrennt, da meine Ehefrau ihr eigenes Einkommen (30h/w) hatte und ich Ihr das Haushaltsgeld zusätzlich überwiesen habe, so das sie damit machen konnte was sie wollte ohne mich jedesmal fragen zu müssen. Konoverfügungen habe ich löschen lassen. Die Hoffnung, das meine Töchter vielleicht auch noch zurück kommen habe ich auch noch nicht aufgegeben, - abwarten. Autos haben wir 2 (und beide 9 Jahre alt) ist also kein Streitpunkt. Vom Haurat soll sie haben was sie braucht.

      Wie sieht es z.B. mit Geld aus, das ich mir nach der Trennung aber vor der Scheidung anspare (Notgroschen) wird das auch geteilt, oder gilt das schon als getrennt erworben?

      Du schreibst Rentenverhältnisse vor der Scheidung klären, damit ist gemeint, alles eintragen zu lassen was berücksichtigt wird (ausbildung, Arbeitszeit usw.) - richtig?

      Noch eine wichtige Zusatzfrage

      wir haben ein Haus, das noch belastet ist wenn wir es verkaufen geht es mit Glück +- 0 auf mit Pech bleiben Schulden übrig. ich würde das Haus aber gerne halten (alles selbstgebaut in Eigenleistung) meine Frau würde derzeit ihre 50% auf mich überschreiben beim Notar/Grundbuch usw. da sie nur Schulden erben kann - ist das später wenn ich es vielleicht fertig bezahlt habe anfechtbar?

      Also vielen Dank nochmal so nach und nach ahne ich was da noch alles auf uns zukommt.

      LG

      Harvey

      P.S. ich glaub ich hab auf den falschen Antwortbutten gedrückt
      Moderator kannst du das bitte nach unten schieben - danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Harvey ()

    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo Harvey,

      Original von Harvey
      Wie sieht es z.B. mit Geld aus, das ich mir nach der Trennung aber vor der Scheidung anspare (Notgroschen) wird das auch geteilt, oder gilt das schon als getrennt erworben?


      Wie geschrieben, Vermögen wird erst mit Zeitpunkt der Scheidungseinreichung berechnet - es sei denn ihr hebt den Zustand der Zugewinngemeinschaft schon vorher auf oder teilt das Vermögen schon vorher rechtssicher auf. Bei mir habe ich auch das Vermögen schon vor der Scheidung aufgeteilt (Vertrag über Rechtsanwalt).


      Du schreibst Rentenverhältnisse vor der Scheidung klären, damit ist gemeint, alles eintragen zu lassen was berücksichtigt wird (ausbildung, Arbeitszeit usw.) - richtig?


      Richtig.


      meine Frau würde derzeit ihre 50% auf mich überschreiben beim Notar/Grundbuch usw. da sie nur Schulden erben kann - ist das später wenn ich es vielleicht fertig bezahlt habe anfechtbar?


      Glaube ich nicht - aber im Prinzip bin ich da überfragt.

      Ich kann nur raten, wenn es kompliziert wird oder man das Gefühl hat übervorteilt zu werden, sollte man einen kompetenten Anwalt einschalten.

      Grundsätzlich kann man alles untereinander regeln, wie man will, solange das nicht zu Lasten der Allgemeinheit ist oder Gesetzen widerspricht. Daher wird im Scheidungsverfahren auch nur die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich (gegenseitige Rentenansprüche) geregelt - alles weitere nur auf Antrag einer Partei. Aber selbst wenn man alles gütlich regelt, sollte man es so machen, dass es rechtlich nicht anfechtbar ist und man sollte sich vorher über seine Rechte und Pflichten informieren, damit man nicht ohne Sachkenntnis Verträge eingeht.

      Gruß,

      Urmel.
    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Ach ja, bei dir - da du wohl im eigenen Haus wohnst, kommt als Einkommen ein sog. Wohnwert hinzu, der einer ortsüblichen Miete entspricht. Im Gegenzug können entsprechende Aufwendungen als Negativeinkommen gegengerechnet werden. D.h. aber auch, dass nicht alle Hauskosten/-schulden von deinem nominellen Einkommen abgezogen werden können, weil du als Wohneigentumsnutzer die einen Wohnwertvorteil gegenrechnen lassen musst.

      Bist du nicht alleiniger Besitzer des Hauses, muss sich der Mitbesitzer (deine Ehefrau) eine analoge Rechnung gefallen lassen, wenn er auch im Haus wohnt - benutzt er das Haus nicht selbst, muss er sich die Mieteinnahmen (ggf. fiktiv) als Einkommen anrechnen lassen, kann aber ebenfalls entsprechende Aufwendungen gegenrechnen.
    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo Urmel,

      vielen Dank nochmal für deine Mühe und die Anregungen.

      Eine generelle Frage an alle, die Rechtsberatung, die hier in der isuv mit dem Mitgliedsbeitrag angeboten wird, ist die umfassend - werden einem da alle Fragen beantwortet wie Berechnung Unterhalt im konkreten Fall, usw. oder ist ein Rechtsanwalt besser (teurerer ist er ja auf jeden Fall).

      Oder anders gefragt, seid ihr Mitglied, ich denke das sagt ja auch schon genug.

      sorry, noch eine Frage zur ersten Anfrage: ich habe erst gestern im Fernsehn gehört, das den Ex nach neuem Scheidungsrecht zugemutet wird Vollzeit zu arbeiten, wenn die Kinder mind 15 Jahre alt sind. Bis Ende des Jahres sind meine Töchter 18 und 15, müsste dann meine zukünftige EX (wie hört sich denn das an) nicht Vollzeit arbeiten, damit sie den max. Anteil für die 18jährige zahlen kann. Sie arbeitet jetzt 30h/w würde dann vieleicht beim Selbstbehalt liegen und ich müsste den vollen Beitrag für meine 18 jährige Tochter alleine zahlen, bei Vollzeit wäre sie aber vielleicht Leistungsfähig (anteilig nach Gehaltshöhe ist klar). Kann mann dann nicht verlagen das sie auch voll arbeitet?

      LG
      Harvey
    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo Harvey,

      die Rechtsberatung, die hier in der ISUV mit dem Mitgliedsbeitrag angeboten wird, ist die umfassend

      so umfassend, wie Deine Fragestellung.

      oder ist ein Rechtsanwalt besser

      Wer glaubst Du denn macht die Rechtsberatung? Ich?
      Das sind natürlich ISUV-Kontaktanwälte (ausschließlich Familienrechtler)

      Kann mann dann nicht verlagen das sie auch voll arbeitet?

      Wenn das Kind privilegiert ist, kann man das.

      Grüße
    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo harvey,

      ich kann Dir nur wärmstens die Mitgliedschaft im ISUV anraten. Der Beitrag ist auch noch steuerlich absetzbar.

      Wenn Du dann Mitglied bist, nennt Dir die für Dich regional zuständige ISUV-Geschäftsstelle auf Nachfrage die Fachanwälte für Familenrecht in Deiner Nähe. Kann ich auch nur zu raten, einen solchen zu wählen.

      Für meine Scheidung habe ich den ISUV zu spät kennengelernt, aber ich hoffe , meinem Lebesgefährten wird das im Scheidungstermin übermorgen nützen.

      Parallel zu dem hinzugezogenen Anwalt kannst Du Dich hier im Forum trotzdem weiter einlesen und schlaumachen. Je mehr man selber weiß, desto sicherer fühlt man sich auf dem glitschigen Rechtsparkett. :D

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Was kommt auf mich zu, was kann ich falsch machen

      Hallo allegria,

      auch dir vielen Dank für den Rat, ich werde dann wohl eintreten, ich denke das ist das sinnvollste.

      Meine beiden Töchter scheinen erst so langsam zu realisieren, was im Moment auf sie zukommt, sie fangen an sich gefühlsmäßig mir wieder mehr zu nähern und wir drücken uns wieder herzlich (*freu*), vielleicht überlegen Sie es sich bis zu entgültigen Scheidung (oder auch später) doch noch - wer weiß (ich hänge sehr an meinen Mädels - und hab/werde mir immer Mühe gegeben ein guter Papa zu sein).

      LG

      Harvey