Unterhaltsbeistandschaft des Jugendamtes: was bedeutet dies?

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    • Unterhaltsbeistandschaft des Jugendamtes: was bedeutet dies?

      Hallo liebe ISUV-Mitglieder,
      hoffe Ihr hattet alle einen guten Start in das neue Jahr;
      ich leider nicht
      ich habe heute vom Jugendamt ein Schreiben zur sogenannten Unterhaltsbeistandschaft für meine 2 minderjährigen Kinder erhalten. X(

      Das Jugendamt will von mir die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen um den Unterhaltsanspruch für meine 2 minderjährigen Töchter festzusetzen
      Zu den Umständen: Bin Beamter, bin seit 6 Jahren geschieden, seit einem halben Jahr wiederverheitatet. Habe 3 Kinder 15,16, 24 Jahre alt aus der ersten Ehe.
      Die beiden jüngsten in der Schulausbildung, die älteste im Studium ab Februar ins Referendariat (Lehramt).
      Habe bis heute Unterhalt für alle 3 Kinder gezahlt. EX zahlte an meine älteste Tochter nichts. Unterhaltsberechnung wurde von mir letzmalig in 2007 erstellt und das genügte meiner Ex. Bisher hatte Sie sich nicht beklagt und auch nie mehr Unterhalt gefordert.
      Nun geht sie wohl einen anderen Weg. Mir blieb die Luft weg!! ?(
      Meine Fragen:
      1. Was bedeutet so eine Beistandsschaft?
      2. Ist das mit einen sogenannten Titel zu vergleichen?
      3. Ist die Beistandschaft bindend und wenn ja wie lange?
      4. Was passiert wenn sich mein Gehalt ändert?
      5. Was passiert wenn meine Töchter Ausbildungsbeihilfe bekommen, bzw wenn sie volljährig werden?
      6. Muss meine jetzige Ehefrau Angaben zu Ihrem Verdienst machen?
      7. Muss ich die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes anerkennen?

      Ich hoffe ich habe Euch nicht zu viele Fragen gestellt.

      In der Hoffnung dass mir jemand weiterhelfen kann,
      mit freundlichen Grußen Euer MEKKES
    • RE: Unterhaltsbeistandschaft des Jugendamtes: was bedeutet dies?

      Hallo Mekkes,

      viele Fragen, deshalb kurze Antworten:

      1. Die Mutter gibt die Forderung ans JA ab. Dieses ist nun berechtigt, im Namen der Mutter bzw. des Kindes die Forderungen zu stellen und gegebenenfalls einzutreiben und zu klagen.

      2. Nein, einen Titel lässt entweder Du beim JA oder Notar erstellen (dazu bist Du verpflichtet) oder er wird durch ein Urteil des Familiengerichts ins Leben gerufen. Ein Urteil ist immer ein Titel, wenn dort der unterhalt beziffert ist.

      3. Die Beistandschaft kann durch die Mutter wieder aufgehoben werden.

      4. Dann musst Du um Abänderung bitten oder gegebenenfalls klagen.

      5. wenn sie minderjährig ist, wird der Betrag hälftig vom Unterhaltsanspruch gegen Dich abgezogen, wenn sie volljährig ist, geht der Betrag komplett vom Bedarf runter.

      6. Nur bezüglich der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der volljährigen Tochter, denn ihr gegenüber ist die Mutter ebenso wie Du zum Barunterhalt verpflichtet.

      7. Nein, wenn die richtig gerechnet haben, würde ich es aber tun.

      Grüße
    • RE: Unterhaltsbeistandschaft des Jugendamtes: was bedeutet dies?

      Hallo Max,
      vielen Dank für Deine schnellen und hilfreichen Antworten.

      Habe noch 2 Verständnisfragen.

      zu Frage 6 : Ich wollte fragen warum meine jetzige Ehefrau (also nicht die KM) Angaben zu Ihrem Verdienst machen muss?

      zu Frage 7: Wenn das Jugendamt m.E. nicht richtig gerechnet hat, ich aber nach wie vor zahlen will, welche Möglichkeiten habe ich dann?


      Vielen Dank an Euch alle
      und ein hoffentlich schneechaosfreies Wochenende
      Gruß
      Mekkes
    • RE: Unterhaltsbeistandschaft des Jugendamtes: was bedeutet dies?

      Hallo Mekkes,

      zu Frage 6: Weil das JA prüfen will/Muss, ob eventuell Deine Frau Dir gegenüber Unterhaltsberechtigt ist. das könnte sich in der Stufung auswirken. Du musst aber diese Angaben nicht machen.

      zu Frage 7: Du kannst das mit dem JA gemeinsam berechnen und ausdiskutieren. Freundlich und gut argumentiert hat das meist Erfolg.

      Grüße