Hallo liebe ISUV-Mitglieder,
hoffe Ihr hattet alle einen guten Start in das neue Jahr;
ich leider nicht
ich habe heute vom Jugendamt ein Schreiben zur sogenannten Unterhaltsbeistandschaft für meine 2 minderjährigen Kinder erhalten.
Das Jugendamt will von mir die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen um den Unterhaltsanspruch für meine 2 minderjährigen Töchter festzusetzen
Zu den Umständen: Bin Beamter, bin seit 6 Jahren geschieden, seit einem halben Jahr wiederverheitatet. Habe 3 Kinder 15,16, 24 Jahre alt aus der ersten Ehe.
Die beiden jüngsten in der Schulausbildung, die älteste im Studium ab Februar ins Referendariat (Lehramt).
Habe bis heute Unterhalt für alle 3 Kinder gezahlt. EX zahlte an meine älteste Tochter nichts. Unterhaltsberechnung wurde von mir letzmalig in 2007 erstellt und das genügte meiner Ex. Bisher hatte Sie sich nicht beklagt und auch nie mehr Unterhalt gefordert.
Nun geht sie wohl einen anderen Weg. Mir blieb die Luft weg!!
Meine Fragen:
1. Was bedeutet so eine Beistandsschaft?
2. Ist das mit einen sogenannten Titel zu vergleichen?
3. Ist die Beistandschaft bindend und wenn ja wie lange?
4. Was passiert wenn sich mein Gehalt ändert?
5. Was passiert wenn meine Töchter Ausbildungsbeihilfe bekommen, bzw wenn sie volljährig werden?
6. Muss meine jetzige Ehefrau Angaben zu Ihrem Verdienst machen?
7. Muss ich die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes anerkennen?
Ich hoffe ich habe Euch nicht zu viele Fragen gestellt.
In der Hoffnung dass mir jemand weiterhelfen kann,
mit freundlichen Grußen Euer MEKKES
hoffe Ihr hattet alle einen guten Start in das neue Jahr;
ich leider nicht
ich habe heute vom Jugendamt ein Schreiben zur sogenannten Unterhaltsbeistandschaft für meine 2 minderjährigen Kinder erhalten.
Das Jugendamt will von mir die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen um den Unterhaltsanspruch für meine 2 minderjährigen Töchter festzusetzen
Zu den Umständen: Bin Beamter, bin seit 6 Jahren geschieden, seit einem halben Jahr wiederverheitatet. Habe 3 Kinder 15,16, 24 Jahre alt aus der ersten Ehe.
Die beiden jüngsten in der Schulausbildung, die älteste im Studium ab Februar ins Referendariat (Lehramt).
Habe bis heute Unterhalt für alle 3 Kinder gezahlt. EX zahlte an meine älteste Tochter nichts. Unterhaltsberechnung wurde von mir letzmalig in 2007 erstellt und das genügte meiner Ex. Bisher hatte Sie sich nicht beklagt und auch nie mehr Unterhalt gefordert.
Nun geht sie wohl einen anderen Weg. Mir blieb die Luft weg!!
Meine Fragen:
1. Was bedeutet so eine Beistandsschaft?
2. Ist das mit einen sogenannten Titel zu vergleichen?
3. Ist die Beistandschaft bindend und wenn ja wie lange?
4. Was passiert wenn sich mein Gehalt ändert?
5. Was passiert wenn meine Töchter Ausbildungsbeihilfe bekommen, bzw wenn sie volljährig werden?
6. Muss meine jetzige Ehefrau Angaben zu Ihrem Verdienst machen?
7. Muss ich die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes anerkennen?
Ich hoffe ich habe Euch nicht zu viele Fragen gestellt.
In der Hoffnung dass mir jemand weiterhelfen kann,
mit freundlichen Grußen Euer MEKKES