Neuberechnung KU, was kann auf mich zukommen?

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    • Neuberechnung KU, was kann auf mich zukommen?

      Hallo allerseits,
      lange Jahre war das Thema Unterhalt gar kein Thema, dieses Jahr steht wohl eine Neuberechnung an, die Änderung der DT und ein Altersprung im März wird die Ex sich wohl nicht entgehen lassen...

      Bisher wurde KU für das jetzt 11jährige Kind nach der DT (05-07) Stufe 10 bezahlt, abzüglich 77€ KG. Grundlage 3 Unterhaltsberechtigte. Es existiert ein alter dynamischer Titel über Stufe 6, der aber durch einem gerichtlichen Vergleich ohne Dynamik ersetzt wurde (da steht drin: 368€ Kindesunterhalt). Alle Änderungen der Tabelle und des KG seit dem wurden nicht berücksichtigt.

      Laut der neuen Tabelle wäre mein Einkommen jetzt in Stufe 5. Wie sieht es mit Runterstufung wegen nach wie vor 3er Unterhaltsberechtigter aus? Im März wird unser Kind 12, sehe ich das richtig das der KU dann 512€ - 92€ KG = 420€ wären?

      Und noch was: vor kurzem habe ich zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gekauft, es stehen beide im Grundbuch, Finanzierung wird von beiden getragen. Mietwert des halben Hauses ca. 500€. Werden immer noch die anteiligen verbrauchsunabhängigen Kosten abgezogen? Finanzierungsaufwand insgesamt 1100€ , davon trage ich monatlich 700 (weil meine Lebensgefährtin mehr Eigenkapital aufbringen konnte). Wie ich die Leitlinien Hamm verstehe, werden sowohl Zinsen als auch Tilgung berücksichtigt, also Wohnvorteil Null?
      Und wie sieht es derzeit mit Altersvorsorge aus? Bis zu 4% vom Brutto? In den Hammerleitlinien steht was dazu, das Tilgungsleistungen für selbstgenutzte Immobilien, die für den Wohnwert nicht berücksichtigt werden, als Altersvorsorge vom Einkommen abgezogen werden können?
    • RE: Neuberechnung KU, was kann auf mich zukommen?

      Hallo Uwe,

      warst ja lange nicht mehr da. Eigentlich müsstest Du Dir Deine Fragen selbst beantworten können.
      Um den Titel aus dem Vergleich abzuändern, muss Deine Exfrau diese Abänderung erstmal begehren.
      Wenn Sie das tut, könnt Ihr ja mal gemeinsam berechnen und natürlich dabei die Herabstufung berücksichtigen. Dann käme ja nur noch 398 € heraus, und die Veränderung wäre unter 10%. So etwas kann man doch sicher außergerichtlich regeln?

      Das mit den verbrauchsunabhängigen Kosten sehen die Gerichte heute etwas anders. Es werden nämlich meist die "nicht umlagefähigen Kosten" herangezogen. Und da bleibt praktisch nichts außer den Zinsen übrig, denn jeder Vermieter legt alle Nebenkosten auf den Mieter um.
      Das mit der Altersvorsorge gilt. Allerdings kannst Du nicht die Tilgung und die 4% abziehen, wenn hinter den 4% die Tilgung steckt.
      Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Tilgung nicht unterhaltsrelevant berücksichtigt wurde, weil sie der eigenen Vermögensbildung dient. Sie wurde jedoch als sekundäre Altersvorsorge mit dem 4% Anteil gewürdigt (OLG Karlsruhe).
      Bei der Anerkennung der Tilgungsleistung ist davon auszugehen, dass sie nur anerkannt werden, wenn die Kreditaufnahme "ehebedingt" war.

      Grüße
    • RE: Neuberechnung KU, was kann auf mich zukommen?

      Hab mich halt lange nicht mehr damit befassen müssen, zum Glück...

      So wie ich die Ex kenne wird das gleich über ihren RA laufen, an eine Einigung glaube ich nicht.
      Die 420 wären schon mit Herabstufung, und mit höherer Altersstufe, das sind dann über 10%.
      Der Kredit war natürlich nicht ehebedingt, das ist der für das Haus. Ansonsten hab ich als Altersvorsorge zusätzlich nur noch ne ganz kleine LV mit 50,-.
      Meine Sorge war eigentlich auch nur, dass für den Mietvorteil erstmal versucht wird da ordentlich was raufzurechnen, wie Anwälte das ja gerne tun, und nichts gegenzurechnen. Also eigentlich kann mir dann nichts passieren.

      Zu überlegen wäre nur noch, ob es nicht an der Zeit wäre den EU loszuwerden, auch wenn es nur 100€ sind. Wie sieht da denn inzwischen die Rechtsprechung aus? Ex arbeitet Vollzeit, hat eigenes Haus, von ihr betreutes Kind wird wie gesagt 12. Nachmittagsbetreuung durch Grosseltern im Haus nebenan.