Hallo allerseits,
lange Jahre war das Thema Unterhalt gar kein Thema, dieses Jahr steht wohl eine Neuberechnung an, die Änderung der DT und ein Altersprung im März wird die Ex sich wohl nicht entgehen lassen...
Bisher wurde KU für das jetzt 11jährige Kind nach der DT (05-07) Stufe 10 bezahlt, abzüglich 77€ KG. Grundlage 3 Unterhaltsberechtigte. Es existiert ein alter dynamischer Titel über Stufe 6, der aber durch einem gerichtlichen Vergleich ohne Dynamik ersetzt wurde (da steht drin: 368€ Kindesunterhalt). Alle Änderungen der Tabelle und des KG seit dem wurden nicht berücksichtigt.
Laut der neuen Tabelle wäre mein Einkommen jetzt in Stufe 5. Wie sieht es mit Runterstufung wegen nach wie vor 3er Unterhaltsberechtigter aus? Im März wird unser Kind 12, sehe ich das richtig das der KU dann 512€ - 92€ KG = 420€ wären?
Und noch was: vor kurzem habe ich zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gekauft, es stehen beide im Grundbuch, Finanzierung wird von beiden getragen. Mietwert des halben Hauses ca. 500€. Werden immer noch die anteiligen verbrauchsunabhängigen Kosten abgezogen? Finanzierungsaufwand insgesamt 1100€ , davon trage ich monatlich 700 (weil meine Lebensgefährtin mehr Eigenkapital aufbringen konnte). Wie ich die Leitlinien Hamm verstehe, werden sowohl Zinsen als auch Tilgung berücksichtigt, also Wohnvorteil Null?
Und wie sieht es derzeit mit Altersvorsorge aus? Bis zu 4% vom Brutto? In den Hammerleitlinien steht was dazu, das Tilgungsleistungen für selbstgenutzte Immobilien, die für den Wohnwert nicht berücksichtigt werden, als Altersvorsorge vom Einkommen abgezogen werden können?
lange Jahre war das Thema Unterhalt gar kein Thema, dieses Jahr steht wohl eine Neuberechnung an, die Änderung der DT und ein Altersprung im März wird die Ex sich wohl nicht entgehen lassen...
Bisher wurde KU für das jetzt 11jährige Kind nach der DT (05-07) Stufe 10 bezahlt, abzüglich 77€ KG. Grundlage 3 Unterhaltsberechtigte. Es existiert ein alter dynamischer Titel über Stufe 6, der aber durch einem gerichtlichen Vergleich ohne Dynamik ersetzt wurde (da steht drin: 368€ Kindesunterhalt). Alle Änderungen der Tabelle und des KG seit dem wurden nicht berücksichtigt.
Laut der neuen Tabelle wäre mein Einkommen jetzt in Stufe 5. Wie sieht es mit Runterstufung wegen nach wie vor 3er Unterhaltsberechtigter aus? Im März wird unser Kind 12, sehe ich das richtig das der KU dann 512€ - 92€ KG = 420€ wären?
Und noch was: vor kurzem habe ich zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gekauft, es stehen beide im Grundbuch, Finanzierung wird von beiden getragen. Mietwert des halben Hauses ca. 500€. Werden immer noch die anteiligen verbrauchsunabhängigen Kosten abgezogen? Finanzierungsaufwand insgesamt 1100€ , davon trage ich monatlich 700 (weil meine Lebensgefährtin mehr Eigenkapital aufbringen konnte). Wie ich die Leitlinien Hamm verstehe, werden sowohl Zinsen als auch Tilgung berücksichtigt, also Wohnvorteil Null?
Und wie sieht es derzeit mit Altersvorsorge aus? Bis zu 4% vom Brutto? In den Hammerleitlinien steht was dazu, das Tilgungsleistungen für selbstgenutzte Immobilien, die für den Wohnwert nicht berücksichtigt werden, als Altersvorsorge vom Einkommen abgezogen werden können?