Hallo!
Weiß jemand, warum ich, obwohl ich den vollen Kindesunterhalt in der höchsten Stufe der DDT zahle (für ein Kind der Altersstufe 6-11 mittlerweile Zahlbetrag 491 Euro) nur den hälftigen Kinderfreibetrag beanspruchen kann.
Ich zahle doch damit sämtliche Kosten für mein Kind, das bei der Ex wohnt. Sie hat allein für das Kind inkl. Kindergeld über 670 Euro monatlich. Wieso steht ihr dann noch ein hälftiger Kinderfreibetrag zu?
Schönen Gruß
Hubi
Weiß jemand, warum ich, obwohl ich den vollen Kindesunterhalt in der höchsten Stufe der DDT zahle (für ein Kind der Altersstufe 6-11 mittlerweile Zahlbetrag 491 Euro) nur den hälftigen Kinderfreibetrag beanspruchen kann.
Ich zahle doch damit sämtliche Kosten für mein Kind, das bei der Ex wohnt. Sie hat allein für das Kind inkl. Kindergeld über 670 Euro monatlich. Wieso steht ihr dann noch ein hälftiger Kinderfreibetrag zu?
Schönen Gruß
Hubi