Kinderfreibetrag

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    • Kinderfreibetrag

      Hallo!

      Weiß jemand, warum ich, obwohl ich den vollen Kindesunterhalt in der höchsten Stufe der DDT zahle (für ein Kind der Altersstufe 6-11 mittlerweile Zahlbetrag 491 Euro) nur den hälftigen Kinderfreibetrag beanspruchen kann.

      Ich zahle doch damit sämtliche Kosten für mein Kind, das bei der Ex wohnt. Sie hat allein für das Kind inkl. Kindergeld über 670 Euro monatlich. Wieso steht ihr dann noch ein hälftiger Kinderfreibetrag zu?

      Schönen Gruß

      Hubi
    • RE: Kinderfreibetrag

      Genau mit (fast) diesem Thema beschäftige ich mich auch gerade...

      Nachdem ich nun heute völlig erschreckt festgestellt habe, dass ich 104,- Euro KU mehr zahlen muss für meine beiden Kinder, stelle ich mir soeben die Frage, ob es möglich ist, BEIDE Kinder in meine Steuerkarte eintragen zu lassen. Momentan ist dort nur 1 Kind erfaßt... bzw. 2 x 0,5.

      Dies würde eine erhebliche steuerliche Entlastung bedeuten, denn die Fakten sind momentan so:

      Durch die steuerlichen Veränderungen steigt mein Gehalt zum 1.1.10 um 65,- Euro.
      Durch die Veränderung in der Düsseldorfer Tabelle muss ich 104,- Euro mehr KU zahlen.
      ==> Macht insgesamt einen Verlust von 39,- Euro aus... das ist doch unglaublich!!

      Gruss
      Yankee
    • RE: Kinderfreibetrag

      Original von mietzi
      die Übertragung des Freibetrag dürfte dir fast nichts bringen, selbst wenn deine Ex dem zustimmen würde (und das muss sie), denn du muss dann das gesamte KG gegenrechnen.

      Gruß
      Mietzi


      Hallo und danke für Deine Antwort.
      Was genau meinst Du mit "das gesamte KG gegenrechnen"?
      Wie sähe da eine Beispielrechnung mit meinen o.g. Zahlen aus?

      Gruss
      Yankee
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo miteinander,

      weil viele es scheinbar nicht wissen, oder falsch verstanden haben hier noch mal eine kurze Erklärung:

      Das Kindergeld ist ein Vorschuss auf den Kinderfreibetrag!
      Bisher galt, dass das FA mit der Einkommensteuererklärung geprüft hat (per Verordnung), was für den Steuerpflichtigen günstiger ist:
      Freibetrag und damit Steuererstattung oder Kindergeld.
      Nehmen wir mal 1 Kind. Für dieses Kind erhält der Steuerpflichtige im Jahr (neu) 2208 € Kindergeld.
      Um über die Steuererstattung günstiger zu fahren, müsste der Steuerpflichtige einen durchschnittlichen Steuersatz von über 32% erreichen. Aufgrund der Steuererleichterung ab diesem Jahr und der Möglichkeit der höheren Absetzbarkeit der Krankenversicherung, etc. fängt die Besserstellung so ab einem Bruttoeinkommen von ca. 9000 € monatlich an, wenn der Pflichtige in Steuerklasse 1 ist und das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt.
      Bei verheirateten ist das etwas anders. Da fängt das noch später an, weil durch das Ehegattensplitting der durchschnittliche Steuersatz ja sehr viel niedriger ist.
      Viele machen auch den Fehler, ihre Gesamtabzüge als Steuerlast zu betrachten. Nehmt einfach mal eine Gehaltsmitteilung und errechnet den prozentualen Anteil der Lohnsteuer vom Bruttogehalt. Wenn der 32% nicht erreicht, ist das Kindergeld günstiger.

      Grüße
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo Max,

      ehrlich gesagt, hilft mir Deine Erläuterung nicht so sehr weiter.

      Im Grunde stelle ich mir nur die Frage, warum ich nicht BEIDE Kinder auf meine Steuerkarte nehmen kann.

      Sicher kann man verstehen, wenn auch die Mutter einen Kinderfreibetrag für sich beansprucht, wenn diese berufstätig ist.

      Wieso aber muss/kann die Mutter den Kinderfreibetrag für sich beanspruchen... bzw. ich ihn nicht auf meine Steuerkarte nehmen, wenn sie NICHT berufstätig ist?

      Kann mir das bitte jemand erklären?

      Gerade jetzt, wo ich zwar durch die steuerlichen Veränderungen 65,- Euro mehr an Gehalt habe... im Gegenzug aber durch die willkürliche Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle, nun 104,- Euro mehr an KU zahlen... und somit einen Verlust von rund 40,- Euro hinnehmen muss, ist diese Frage interessant für mich.

      Danke und Gruss
      Yankee

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-011730 ()

    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo Yankee,

      wie ich dir schon geschrieben hatte, kanst du die beiden Kinder voll auf deine Steuerkarte nehmen, wenn die KM zustimmt.

      Es nutzt dir aber kaum etwas, da sich der Kinderfreibetrag in der Regel nur bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Soli auswirkt.

      wir spechen hier von ein paar Euro je nach Steuerklasse und Einkommen.

      die Einkommenssteuer bekommst du schon durch die Anrechnung des hälftigen KG.

      Wenn du den ganzen Kinderfreibetrag bekämst würde dir auch das gesamte KG bei der Steuererklärung gegengerechnet. (Nullsummenspiel)

      Was du natürlich versuchen kanst ist die KM zu bitten 92,-- Euro weniger Unterhalt zu verlangen und dir somit das volle KG anzurechnen.

      Melde dich wenn du damit Erfolg hast.

      steuertechnisch ist momentan nichts zu holen.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo "mietzi" und vielen Dank für Deine weiter Mühe!

      So langsam fange ich an, es zu verstehen :)

      Du schreibst, dass mir "das gesamte KG bei der Steuererklärung gegengerechnet" würde. Dadurch hätte ich dann bei der Steuererstattung wohl nichts gewonnen.

      Aber noch ein paar Fragen:
      --------------------------------

      Wie aber sieht es bei der Netto-Gehaltszahlung aus?
      Ich zahle keine Kirchensteuer, aber natürlich Soli.

      Und... würde sich dann auch an der Berechnung des KU nach der DT etwas ändern?
      Könnte ich dann ggf. das komplette KG in Abzug bringen (zur Zeit ja nur das Hälftige)?

      Wie kommst Du auf 92,- Euro weniger KU zu zahlen und ich verstehe noch nicht den Zusammenhang, mir dann das volle KG anzurechnen?

      *****************************
      Sorry, wie gesagt - ich bin kein Steuerfachmann und blicke durch diese Dinge nur schwer durch.
      Vielleicht sind die Fragen z.T. blöde ;) aber ich würde mich dennoch freuen, wenn Du versuchst, mir diese nochmals zu erläutern.

      Danke und Gruss
      Yankee
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo Yankee,

      ganz grob:

      184 Euro KG = Vorauszahlung auf die Steuerrückerstattung auf Grund des Kinderfreibetrags.

      jeder Elternteil hat Anspruch auf 0,5 Kinderfreibeträge = 92,-- Euro

      bei der Steuererklärung wird das ausgezahlte Kindergeld mit deiner Steuererstattung verrechnet (im Normalfall zahlst du weniger Steuern, als das Kindergeld dir bringt- du kannst den Rest behalten- bei hohen Einkommen kann es zu einer weitern Steuererstattung kommen)

      die anderen 92,-- Euro KG sind der Anteil der KM- den müsstes du aber auch wieder bei der Steuererklärung angeben, und somit ist der Betrag der verrechnet wird höher. - Nutzt bei Normalsterblichen nichts.

      Beim Soli macht es nicht viel aus ob 0,5 oder 1 Kinderfreibetrag.

      Guter Rat hör auf darüber nachzudenken, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die KM auf ihren Anteil am KG verzichtet.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Kinderfreibetrag

      @yankee, nimm mal einen Steuerrechner, danach bist Du überzeugt. :D

      Beispiel bei 4000 Euro brutto in Stkl. 1
      mit 0,5 KFB = SOLI 43,39
      mit 1,0 KFB = SOLI 43,38

      D.h., der halbe KFB bringt Dir genau 1 Cent.

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Kinderfreibetrag

      Liebe Forengemeinde!

      Die Aussagen sind zwar alle nachvollziehbar aber bei einem höheren Einkommen (verfüge zum Glück über ein solches >10.000) ergeben sich doch ganz eklatante Unterschiede. Deshalb zahle ich ja auch so hohen KU profitiere aber werde eben nicht in entsprechendem Maße vom Kinderfreibetrag entlastet, da er mir nur hälftig angerechnet wird.

      Grüße

      Hubi
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo "mietzi" und "allegria".

      Danke Euch für die Erläuterungen.

      Ich denke, ich vergesse das Thema ;)

      Ich suche halt im Moment nach Möglichkeiten (Strohhalmen), um zu verhindern, dass ich am Ende sogar 40,- Euro weniger monatlich im Säckel habe... denn genau das wäre der Fall, wenn ich dann bald den KU nach der neuen DT zahlen muss...

      Hatte eben ein lustiges Gespräch mit einem Kollegen... Buchhalter!!

      Anleitung zu strafbarer Handlung + "sich selbst in Haft bringen" ersatzlos entfernt. O.G. WB

      Naja... Gruß
      Yankee

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo ,

      wie ich dir schon geschrieben hatte, kanst du die beiden Kinder voll auf deine Steuerkarte nehmen, wenn die KM zustimmt.
      und es wurde auch schon geanrtwortet dass das nicht stimmt !

      Das ging vor vielen, vielen Jahren mal so. Heute (schon lange) nicht mehr.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo hubi,

      es liegt in Deiner Macht, aufgrund Deines Einkommens mit Deiner Exfrau eine Vereinbarung zu treffen, um den vollen Freibetrag nutzen zu können.
      Ich hatte ja geschrieben, dass sich das anfängt zu rechnen, wenn Du über 9.000 € monatlich zu versteuerndes Einkommen hast.
      Allerdings gehe ich davon aus, dass es Dein Einkommen erlaubt, dies von einem Steuerberater genau berechnen zu lassen.

      Grüße
    • RE: Kinderfreibetrag

      oooh, sorry...

      Ich wollte mit meinem Beitrag natürlich nicht zu strafbaren Handlungen aufrufen !!!

      War ja nur ein spaßiges Gespräch unter Kollegen und nicht wirklich ernst gemeint.
      Nur muss man schon mal darüber nachdenken, dass es doch nicht OK sein kann, dass so etwas überhaupt möglich wäre...

      Nun gut - gelobe Besserung!

      Gruss
      Yankee
    • RE: Kinderfreibetrag

      Hallo Wolfgang,

      da mir ebenfalls der Gedanke kam, möchte ich die Frage ein wenig erweitern:

      wie schaut es aus wenn beide Kinder 18 sind, eins lebt ohnehin bei mir, das andere bei der Mutter.

      Am Unterhalt beteiligt sich die Mutter nicht, hat halt (offiziell) Ihren Halbtagsjobs. In Balde sind beide mit der Schule fertig, werden dann wohl studieren.

      Gruß Yorick