Liebe Forenmitglieder!
Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Ich bin Mutter von 3 Kindern, 15, 13 und 12 Jahre alt, seit 10 Jahren bin ich getrennt und seit 8 Jahren geschieden vom Kindesvater. Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Sorgerecht liegt bei beiden Eltern.
Das 15-jährige als auch das 13-jährige Kind wünschen keinen Umgang mit dem Vater. Der Vater wollte das eine Kind zu einem Umzug zu ihm nötigen und belagerte es regelrecht, als dann die Rede darauf kam bestritt er alles. Das andere Kind möchte nicht zu ihm, da es von seiner neuen Ehefrau regelrecht gemobbt wird.
Da ein Umgangsurteil bestand, wurde vom Kindesvater das Gericht eingeschaltet, dieses legte uns auf eine Erziehungsberatung aufzusuchen. Termine fanden bisher nie gemeinsam mit dem Vater statt. Die Kinder sowie die Eltern wurden getrennt befragt. Die Erziehungsberatung überredete die Kinder zu einem Treffen mit dem Kindesvater, welches in Kürze stattfinden soll. Es soll später auch wieder zu Übernachtungen und Urlauben kommen. Mittlerweile aber wünscht sich nur noch ein Kind dieses Treffen, die 2 Ältesten wollen nicht mehr. Die Erziehungsberatung teilte mir mit, daß ein Gericht auch auferlegen kann, daß sich die Kinder mit ihrem Vater treffen müssen, es gäbe angeblich seit September 09 ein Gesetz, welches besagt, daß die Kinder notfalls auch mit Polizeigewalt zum Umgang gezwungen werden können, es gäbe eine Umgangspflicht. Was könnt Ihr mir hierzu berichten?
Grüße, Kuschelmuschel
Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Ich bin Mutter von 3 Kindern, 15, 13 und 12 Jahre alt, seit 10 Jahren bin ich getrennt und seit 8 Jahren geschieden vom Kindesvater. Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Sorgerecht liegt bei beiden Eltern.
Das 15-jährige als auch das 13-jährige Kind wünschen keinen Umgang mit dem Vater. Der Vater wollte das eine Kind zu einem Umzug zu ihm nötigen und belagerte es regelrecht, als dann die Rede darauf kam bestritt er alles. Das andere Kind möchte nicht zu ihm, da es von seiner neuen Ehefrau regelrecht gemobbt wird.
Da ein Umgangsurteil bestand, wurde vom Kindesvater das Gericht eingeschaltet, dieses legte uns auf eine Erziehungsberatung aufzusuchen. Termine fanden bisher nie gemeinsam mit dem Vater statt. Die Kinder sowie die Eltern wurden getrennt befragt. Die Erziehungsberatung überredete die Kinder zu einem Treffen mit dem Kindesvater, welches in Kürze stattfinden soll. Es soll später auch wieder zu Übernachtungen und Urlauben kommen. Mittlerweile aber wünscht sich nur noch ein Kind dieses Treffen, die 2 Ältesten wollen nicht mehr. Die Erziehungsberatung teilte mir mit, daß ein Gericht auch auferlegen kann, daß sich die Kinder mit ihrem Vater treffen müssen, es gäbe angeblich seit September 09 ein Gesetz, welches besagt, daß die Kinder notfalls auch mit Polizeigewalt zum Umgang gezwungen werden können, es gäbe eine Umgangspflicht. Was könnt Ihr mir hierzu berichten?
Grüße, Kuschelmuschel