Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt

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    • Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt

      Hallo liebe Froumsmitglieder !!!

      Bin ganz neu hier in diesem Forum und habe ein kleines Problem.

      Ich habe eine 6-jährige Tochter, die bei meiner Ex-Frau lebt. Leider muß die Mutter meines Kindes nun für mehrere Tage (ca. 10 Tage) in ein Krankenhaus. Nun ist die Kleine solange bei mir (wie sonst jedes 2.Wochenende). Mein Arbeitgeber hat mir freundlicherweise unbezahlten Urlaub gewährt.

      Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit einen Ausgleich für meinen Lohnausfall bei Ihrer Krankenkasse (HEK) geltend zu machen.

      Würde mich über Eure Antworten freuen, denn ich kenne mich mit solchen "Kram" nicht wirklich aus. ;(
    • RE: Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt

      Hallo , erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Frage erst mal bei Deiner KK nach. Ich denke bis zu 10 Tage stehen jedem ET zu. KK kann evtl. direkt mit AG abrechnen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt

      Hallo,

      @ Wolfgang:

      diese 10 Tage stehen einem aber in der Regel dann zu, wenn das Kind erkrankt ist und man deshalb zuhause bleiben muss, nicht, weil der andre Elternteil erkrankt ist.

      Ich bin selber bei der HEK versichert, und die sind in der Regel sehr kulant und kooperativ. Aber genau so einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir auch mal und da haben sie genau mit der og. Argumentation abgelehnt, dass eben das Kind nicht krank ist, und dass dann wenn überhaupt die Krankenkasse des andren (also hier in diesem Fall der KM) dafür zuständig wäre, weil ja die KM eben die Betreuung nicht wahrnehmen könne.....

      Was aber auch durchaus möglich sein kann, ist, dass die KK der KM hier z,b eine Betreuung bezahlt oder stellt. Hier kann man mal sondieren, ob die eben auch den KV "bezahlen" würden.
      So machen es doch viele, wenn sie nach der Geburt eine "Haushaltshilfe" bezahlt bekommen, sie stellen ihre eigene Mutter an, die dann von der KK bezahlt wird.

      Aber Ansprechpartner wäre meiner Meinung nach dann die KK der KM oder sogar das JUgendamt???

      Muss denn das Kind ganztags betreut werden? Geht es denn noch nicht in die Schule oder KIndergarten. Da wäre es doch sicherlich möglich, stundenweise oder Halbtags weiterzuarbeiten? Möglicherweise die Fehlstunden nachzuarbeiten?

      Ruth
    • RE: Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt

      Hallo,

      Freunde von mir hatten im letzten Jahr die gleiche Situation, nur dass die beiden nicht getrennt leben. Sie musste ins Krankenhaus ( gesetzlich versichert ) und er hat für diese Zeit nicht arbeiten können ( selbstständig und privat bei einer anderen Kasse versichert ), da er die gemeinsamen Kinder betreut hat.

      Der Lohnausfall wurde von der Krankenkasse übernommen, ich weiß nur nicht ob von seiner oder ihrer.

      Gruß
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !