Huhu,
ich möchte hier lediglich auf das beim BFH anhängige Verfahren mit dem AZ: III R 67/09 hinweisen.
Hintergrund:
Verstösst die Begrenzung der notwenigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze?
Bei Einkommensbescheiden, in denen lediglich 2/3 der Kosten berücksichtigt wurden besteht die Möglichkeit innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, auf das Verfahren hinzuweisen sowie zu beantragen, das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten.
ich möchte hier lediglich auf das beim BFH anhängige Verfahren mit dem AZ: III R 67/09 hinweisen.
Hintergrund:
Verstösst die Begrenzung der notwenigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze?
Bei Einkommensbescheiden, in denen lediglich 2/3 der Kosten berücksichtigt wurden besteht die Möglichkeit innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, auf das Verfahren hinzuweisen sowie zu beantragen, das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten.
Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe)
Gruß von der Mau :-)))