Liebe Forengemeinde,
ich hätte gerne gewusst, woher die Herausgeber der Düsseldorfer Tabelle ihre Berechnungsgrundlagen für den KU haben bzw. weilche Daten/Statistiken dafür genommen wurden.
Ich weiss im Moment nur, dass der Mindestunterhalt das Doppelte von ? sein soll.
Benötige die Infos um Vergleiche zu anderen Rechtsbereichen zu ziehen. Welche finanzielle Wertigkeit ein Kind in welchem Rechtsbereich z.B. Familienrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Jugendhilfe hat.
Dafür benötige ich die Grundlagen - also das eigentliche Berechnungsmodell. Die fertigen Zahlen kann ich ja bereits der DD Tabelle entnehmen.
Mir ist auch bekannt, dass die DD Tabelle keine Rechtsgültigkeit als solches hat, sondern nur ein Anhaltspunkt ist.
Ich danke schon im voraus für entsprechende Informationen.
LG
Maggy1960
ich hätte gerne gewusst, woher die Herausgeber der Düsseldorfer Tabelle ihre Berechnungsgrundlagen für den KU haben bzw. weilche Daten/Statistiken dafür genommen wurden.
Ich weiss im Moment nur, dass der Mindestunterhalt das Doppelte von ? sein soll.
Benötige die Infos um Vergleiche zu anderen Rechtsbereichen zu ziehen. Welche finanzielle Wertigkeit ein Kind in welchem Rechtsbereich z.B. Familienrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Jugendhilfe hat.
Dafür benötige ich die Grundlagen - also das eigentliche Berechnungsmodell. Die fertigen Zahlen kann ich ja bereits der DD Tabelle entnehmen.
Mir ist auch bekannt, dass die DD Tabelle keine Rechtsgültigkeit als solches hat, sondern nur ein Anhaltspunkt ist.
Ich danke schon im voraus für entsprechende Informationen.
LG
Maggy1960