wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

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    • wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      hallo,
      ich bitte um auskunft.
      nach meiner meinung hat meine anwältin einen riesigen fehler in der berechnung des zugewinns vollbracht.
      Im kurzen
      Mein Endvermögen (inclusive 1/2 Haus) ca 200.000 Euro.
      Anfangsvermögen ca 300.000 Euro.
      Zugewinn 0

      meine Frau

      Endvermögen 200.000 Euro
      Anfangsvermögen ca 300.000 Euro
      Erbe vor kurzem 200.000 Euro
      Zugewinn 0

      Meine Anwältin hat nur das Erbe in das Anfangsvermögen gestellt aber nicht ins Endvermögen. So kommt bei ihr ein Zugewinn von 0 heraus.
      Das kann doch nicht sein.Meine Frau hat ihr Erbe noch bar und hat beim Kauf unseres Hauses nur 30000 Euro investiert und ich 300000 Euro und habe jetzt kein Barvermögen mehr.
      Jetzt hat sie auch noch dies meiner gegnerischen Anwältin mitgeteilt.
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme, hast Du RA mal darauf angesprochen ? Gefragt "warum so" und nicht so wie Du ja selbst wußtest ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Mein RA sagte Erbe gehört nur ins Anfangsvermögen. Ich hätte beim Kauf des Hauses meine Frau nicht zur Hälfte eintragen lassen dürfen. Somit käme der gemeinsame Eintrag faktisch einer Schenkung nahe. Nach meinen Informationen über die Berechnung des Zugewinns , müsste bei meiner Frau ein Zugewinn vorhanden sein. Wie verhält es sich denn tatsächlich? Müsste ich bei Übernahme des Hauses meiner Frau ihre komplette Hälfte auszahlen? Wäre doch bei den dargestellten Fakten äußerst ungerecht.
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme,

      Mein RA sagte Erbe gehört nur ins Anfangsvermögen.

      Das stimmt doch nicht!
      Wie kommt es aber, dass Deine Frau ein Anfangsvermögen von 300.000 € und nun ein Endvermögen von 200.000 € hat?
      Hast Du beim Anfangsvermögen das Erbe bereits hinzugerechnet?
      Auch mit der "Schenkung" hat die Anwältin unrecht.
      Der BGH sieht so etwas als "ehebedingte Zuwendung" welche auf alle Fälle Zugewinn bei der Ehefrau ist. Da könnte man sogar in diese Richtung versuchen zu gehen, dann wäre nämlich der Gesamte Betrag von 200.000 € mit 50% auszugleichen - ohne Berücksichtigung welches Endvermögen Du hast.
      Mach ich nicht gerne, ist aber hier angeraten:
      Wechsle den Anwalt, denn dieses Thema scheint nicht das Fachgebiet Deiner Anwältin zu sein.

      Bitte überprüfe nocheinmal Deine Angaben betreffend Anfangs- und Endvermögen deiner Frau. Hier gibt es Unklarheiten. Schreibe nochmal genau die Zahlen, denn sonst können wir Dir nicht richtig helfen.

      Grüße
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      ups.da habe ich beim Anfangsvermögen meiner Frau eine null zuviel angehängt.
      Meine Frau hatte , da sie noch kein Erbe hatte ca 30.000 Euro Eigenvermögen.
      Meine Anwältin hat bei ihr ca 200.000 Euro Endvermögen berechnet, sie hat dabei aber nicht das vor einem Jahr erhaltene Erbe von 200.000 Euro ins Endvermögen gestellt sondern nur ins Anfangsvermögen. Somit kommt sie auf null Zugewinn. Gegenwärtig ist mir das alles etwas unklar. Ich würde mich freuen wenn ihr mich mit Infos und Tipps unterstützen könntet.
      Ich selbst hatte am Anfang mehr Vermögen, als Jetzt Zugwinn ---0
      Vielen Dank
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme,

      jetzt wird es klarer.

      Also ist Dein Anfangsvermögen 300.000 €, Dein Endvermögen 200.000 €. Dein Zugewinn ist 0.
      Deine Frau hatte ein Anfangsvermögen inklusive der Erbschaft von 230.000 € und ein Endvermögen inklusive der Erbschaft von 400.000 € und damit enen Zugewinn von 170.000 €. Sie ist mit 85.000 € ausgleichspflichtig.

      Wenn die Aussage der Anwältin stimmen würde, stünde das ja in krassem Gegensatz zum bürgerlichen Rechtsempfinden. Aber, wie bereits geschrieben, stimmt die Aussage nicht, wobei das schon zum kleinen Einmaleins der Juristerei gehört.

      Wenn Du nun noch ein paar Einzelheiten zum Hauskauf schilderst, kann ich Dir da vielleicht noch etwas weiter helfen.

      Grüße
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Vielleicht sollte ich noch schreiben, warum das Erbe sowohl im Anfangs-, als auch im Endvermögen steht:

      Der Gesetzgeber wollte damit, dass sich aus dem Erbe, welches nur dem Erben zusteht, kein Vorteil für den Ehepartner entsteht. Es sollte natürlich auch kein Nachteil entstehen, weswegen es sich durch das Einstellen ins Anfangs- und ins Endvermögen neutralisiert.
      Warum dann überhaupt bewerten?
      Weil die Wertsteigerung, aber auch der Wertverlust des Erbes während der Ehe dem Zugewinnausgleich unterliegen sollte. Das heißt, dass auch der Ehepartner von einer Wertsteigerung während der Ehe profitieren soll, sich aber auch am Verlust beteiligen muss.

      Grüße
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme,

      max hat Recht. Wenn tatsächlich Erbschaft vorliegt, so fällt diese komplett in das Anfangsvermögen und alles was davon noch übrig ist am Ende der Ehezeit in das Endvermögen der Ehefrau.

      Übersteigt dann ihr Endvermögen das Ihrige ist sie in Höhe der hälftigen Differenz ausgleichspflichtig.

      Viele Grüße aus Bayreuth
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      vor dem Kauf des jetzt gemeinsamen hauses vor ca 15 Jahre habe ich mein eigenes Haus verkauft und habe dann den kompletten erlös ca 250.000 euro plus ca sparvermögen von 50000 euro in das gemeinsame haus investiert damaliger Wert ca 350.000 Euro, meine Frau hatte damals ca 30.000 Euro Eigenkapital, der Wert des hauses dürfte heute ähnlich sein. Nur wie finde ich jetzt einen wirklich kompetenten Fachanwalt im Rhein-Maingebiet (Frankfurt).
      Bitte um Tipps wenn nicht über das Forum vielleicht über das Telefon oder email.
      Danke
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme,

      1. Tip:
      Das mit dem Endvermögen weißt Du ja nun. Bringt Dir ca. 85.000 €
      2. Tip:
      Ein guter Fachanwalt sollte das Thema ehebedingte Zuwendung in Deinem Fall nocheinmal genau beleuchten. Da könnte eventuell noch ein hoherer Ausgleich fällig werden.
      3. Tip:
      Wir dürfen hier keine Anwälte vermitteln
      4. Tip:
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      Grüße
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme,

      das freut mich sehr. Als ISUV-Mitglied kannst Du Dich natürlich auch für das Mitgliederforum registrieren lassen.
      Das ist ein geschlossenes Forum nur für ISUV-Mitglieder, wo Du etwas offener mit Deinen Daten umgehen kannst. Dort findest Du auch weitere Angebote wie z. B. die "Online Rechtsberatung" oder auch andere Spezialisten wie Immobiliensachverständige, Steuerberater, Familienmediatoren,...
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      Grüße
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo,

      um Missverständnissen vorzubeugen, noch einmal eine Klarstellung:

      1) Von einem Ehegatten ererbtes Vermögen fließt mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalles allein in das Anfangsvermögen dieses Ehegatten.

      2) Dieser Wert wird nicht noch einmal ins Endvermögen eingestellt.

      3) Ins Endvermögen fließt alles das was an Vermögen zum Stichtag da ist.

      Was die Eheleute zwischen den Stichtagen mit den Vermögenswerten (untereinander) gemacht haben, z.B. auch mit dem Erbe, spiel zunächst einmal keine Rolle.

      4) Auch ehebdingte Zuwendungen werden grundsätzlich erst einmal über das gesetzliche Instrument des Zugewinnausgleichs geregelt. Anderweitige Ausgleichsmöglichkeiten kommen erst dann in Betracht, wenn das Ergebnis des Zugewinnausgleichs im Lichte von z.B. § 242 BGB schlechterdings untragbar für einen Ehegtatten ist.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo Peter,

      ich gehe mal davon aus, dass ich es richtig verstehe:

      Die Punkte 1 und 2 sind relevant für eine Erbauseinandersetzung.

      Der Punkt 3 betrifft diesen Fall, da das Ererbte zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags im Vermögen der Ehefrau war.

      Punkt 4 ist klar. Das wäre aus meiner Sicht der Fall, wenn das Erbe in diesem Fall keine Berücksichtigung im Endvermögen fände.

      Grüße
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      um es jetzt doch noch mal deutlich zu verstehen, dann fällt das erst vor kurzem erhaltene Erbe ,das ja noch vorwiegend (hoffentlich) verhanden ist, doch letztendlich ins Endvermögen? Oder liegt dann meine RA doch richtig?
      Dürfte meine Frau das vorhandene Geld jetzt noch schnell ausgeben?
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hall Max,

      nein; das was ich beschrieben habe, betrifft allein den Zugewinnausgleich und wie mit einem Erbe verfahren wird, welches einer der Ehegatten während der Ehezeit erhalten hat.

      Der Punkt 3 betrifft diesen Fall, da das Ererbte zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags im Vermögen der Ehefrau war.
      Egal wo das Ererbte zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages ist.

      Nochmal:

      A erbt 300.000.-, z.B. ein Haus. Er überträgt seiner Frau B kurz danach die Hälfte.

      Stellen wir alles andere auf Null.

      Dann hat a ein Anfangsvermögen von 300.000.- (natürlich ist das zu indexieren, das lassen wir jetzt aber mal weg) und ein Endvermögen von 150.000.-, Zugewinn = 0,00.

      B hat ein Anfangsvermögen von 0,00 und ein Endvermögen von 150.000, Zugewinn = 150.000.-.


      Erbe wird nicht im Endvermögen "berücksichtigt" bzw. nur insoweit als es natürlich in den meisten Fällen nicht ausgegeben wurde, sondern eben noch da ist, z.B. eben allein im Vermögen des Erben oder aber - bei Zuwendungen unter Ehegatten - im Vermögen beider Ehegatten.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Hallo zurpalme,

      das sind viele Fragen auf einmal:

      fällt das erst vor kurzem erhaltene Erbe ,das ja noch vorwiegend (hoffentlich) verhanden ist, doch letztendlich ins Endvermögen

      ...natürlich wenn es da ist, dann wird es ins Endvermögen eingestellt. Zusätzlich wird es beim Erben aber ins Anfangsvermögen gestellt, da der Grundsatz gilt, dass der andere Ehegatte an Ererbtem nicht partizipieren soll, da das kein Produkt der Ehe ist.

      Grundsätzlich kann der Erbe mit dem ererbten Vermögen machen was er will.

      Zugewinnrechtlich gilt bei solchen Ausgaben aber ggf. § 1375 Abs. 2 BGB.

      Und ja:

      Damit

      Meine Anwältin hat nur das Erbe in das Anfangsvermögen gestellt aber nicht ins Endvermögen.
      ... Mein RA sagte Erbe gehört nur ins Anfangsvermögen. Ich hätte beim Kauf des Hauses meine Frau nicht zur Hälfte eintragen lassen dürfen. Somit käme der gemeinsame Eintrag faktisch einer Schenkung nahe.
      ...hat Ihre Anwältin dem Grunde nach erst mal recht. Ins Endvermögen der Frau fließt ja u.a. der hälftige Grundstückswert, der offensichtlich aus dem Erbe übertragen wurde. Zunächst erfolgt der Ausgleich über den Zugweinnausgleich insgesamt; nur wenn dieser Ausgleich - da bekommt der schenkende Ehegatte ja meist was vom Beschenkten zurück (siehe oben die angenommenen 85 T) - zu sehr unbilligen Ergebnissen führt, kann man an eine weitere Ausgleichsmöglichkeit denken.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: wird erbe in anfangs-und endvermögen berechnet?Fehlerhafte Berechnung meiner Anwältin

      Ja, natürlich, das war von mir selbstverständlich falsch formuliert.

      Das Erbe kommt natürlich nicht automatisch mit seinem Wert ins Endvermögen, sondern nur das, was vom Erbe zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags noch vorhanden ist.

      Dürfte meine Frau das vorhandene Geld jetzt noch schnell ausgeben?

      Sie kann natürlich das Geld schnell ausgeben. Allerdings wird schon überprüft, ob sie es "beiseite geschafft" hat oder verschwendet hat. Dann kann es zum einen sein, dass es trotzdem Berücksichtigung findet, oder aber die unzumutbare Härte beim Zugewinnausgleich zieht und sie die ehebedingte Zuwendung (die Immobilie) mit der Hälfte ausgleichen muss.

      Wurde denn bereits Schgeidungsantrag gestellt?

      Grüße