Fehler in der Berechnung?

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    • Fehler in der Berechnung?

      Ein freundliches Hallo an alle,

      ich bin neu hier und freue mich, dass ich dieses Forum entdeckt habe.
      Nun bin ich vorgestern geschieden worden und habe mitgeteilt bekommen, dass ich an meinen Ex bezahlen soll. Wir sind beide Rentner, er ist 64 und ich 61.
      Wir haben 1999 geheiratet, sind aber 2004 schon wieder auseinander gegangen.
      Wie waren beide berufstätig, Er hat als Kraftfahrer durch viele Ü.std. immer mehr verdient als ich und bekommt auch jetzt mehr Rente.
      Ich bin schwerbehindert, bekam von 2003 an EU-Rente, die sich aber im letzten Jahr in Altersrente umgewandelt hart.
      Wie kann es sein, dass ich jetzt noch an ihn zahlen soll? Wir hatten von Anfang an dem Gericht mitgeteilt, dass wir auf den V.ausgleich verzichten wollten, dieses hat man aber nicht gelten lassen, weil nur 1 Anwalt vorhanden war.
      Was kann ich tun?
      Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
      Einen schönen Abend wünscht Josefine

      Edit: Verschoben aus Forum Intern - Karbon

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karbon ()

    • RE: Fehler in der Berechnung?

      Hallo,

      ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wenn der Inhalt Deinerseits richtig ist, dann kannst Du Dich nur verlesen haben?!
      Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass man innerhalb von 5 Jahren in Eurer Konstellation Kraftfahrer und Du schwerbehindert, überhaupt eine wirkliche Ausgleichszahlungen entstanden ist, wenn dann vielleicht minimal.

      Was sollst Du zahlen, auf welcher Grundlage?

      Gruß B.
    • RE: Fehler in der Berechnung?

      Hallo Buntei,

      danke für die Antwort.
      Die Richterin meinte, dass ich in der Ehezeit zu viele Anwartschaften erworben hätte, wie auch immer sie das meint; ich bin Laie.
      Hab nochmal meine Anwältin angerufen und die ist bereit, sic h am Donnerstag nochmals mit mir zusammenzustzen. Nun hab ich wieder Hoffnung.
      Ich soll zwar "nur 55€ zahlen, aber die würden mir wehtun, vor allem, weil man noch nicht weiß, was alles an Teuerungen ab dem nächsten Jahr auf uns zu kommt.

      Danke nochmals
      Josefine
    • RE: Fehler in der Berechnung?

      Hallo Josefine,

      Eventuell kann Dir außer Deiner Anwältin ein Rentenberater helfen, denn es dreht sich ja hier hauptsächlich um die Überprüfung der Richtigkeit der Anwartschaften. Mir kommt das auch komisch vor, dass Du höhere Anwartschaften erworben haben sollst, als Dein Exmann.

      Grüße
    • RE: Fehler in der Berechnung?

      Hallo Josefine,

      in dem relevanten Zeitraum habt ihr doch beide gearbeitet.

      Bist du sicher, dass bei ihm alle ausgezahlten Beträge aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen resultieren.
      gerade Kraftfahrer im Fernverkehr bekommen ihre Spesen steuerfrei ausgezahlt und darau werden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. (Steuern werden ggf. bei der EKSt erklärung nachberechnet)

      Gruß Mietzi