Liebes Forum,
ich bin ganz neu hier und erhoffe mir Eure Hilfe in einer für mich sehr wichtigen Frage:
Die Situation:
Lebe sei 2 Jahren getrennt von meiner Frau (sie ist ausgezogen, selbe Stadt, 3 Straßen weiter). Wir haben uns beim Amt als getrennt lebend gemeldet, ich zahle ihr Trennungsunterhalt. Unser gemeinsamer Sohn (5) lebt seit Geburt in der Wohnung, die ich jetzt mit ihm teile. Nach Auszug meiner Frau habe überwiegend ich mich um meinen Sohn gekümmert, seit diesem Jahr haben wir eine 50/50 Aufteilung vereinbart (Wechsel jedes Wochenende für 1 Woche).
Es gibt keine weitere offizielle Regelung, so dass wir grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben.
Das Problem:
Seit Auszug der Kindsmutter war mein Sohn bei mir mit Erstwohnsitz und bei ihr mit Zweitwohnsitz gemeldet. Vorgestern teilte sie mir mit, sie wolle den Erstwohnsitz unseres Sohnes auf sich umschreiben lassen. Ich habe nicht zugestimmt und angeregt, erst einmal alles in Ruhe zu besprechen.
Gestern teilte sie mit mit, dass sie den Erstwohnsitz unseres Sohnes auf ihre Adresse geändert hat. Ich bin sofort zum Einwohnermeldeamt gefahren, um die Sache aufzuklären.
Beim Einwohnermeldeamt teilte man mir mit, dass die Kindsmutter das Recht habe, ihr Kind ohne meine Einwilligung umzumelden, was auch erfolgt sei.
Wenn ich mir mit der Kindsmutter nicht einig würde, könne ich lediglich einen "Antrag auf Berichtigung des Melderegisters" stellen. Dann würden beide Elternteile angehört und es würde nach Sachlage entschieden. Generell sähe man aber aufgrund der 50/50 Regel keinen wirklichen Grund, unseren Sohn wieder auf mich zurückzumelden. Ein solches Hin- und Her würde man nicht mitmachen.
Meine Frage:
Habe hier im Forum gelesen, dass bei Ummeldung des Kindes beide Elternteile zustimmen müssen.
Bin nun ziemlich ratlos und verzweifelt. Was stimmt den nun? Hat jemand Tipps, wie ich vorgehen sollte?
Vielen Dank,
Lukas
ich bin ganz neu hier und erhoffe mir Eure Hilfe in einer für mich sehr wichtigen Frage:
Die Situation:
Lebe sei 2 Jahren getrennt von meiner Frau (sie ist ausgezogen, selbe Stadt, 3 Straßen weiter). Wir haben uns beim Amt als getrennt lebend gemeldet, ich zahle ihr Trennungsunterhalt. Unser gemeinsamer Sohn (5) lebt seit Geburt in der Wohnung, die ich jetzt mit ihm teile. Nach Auszug meiner Frau habe überwiegend ich mich um meinen Sohn gekümmert, seit diesem Jahr haben wir eine 50/50 Aufteilung vereinbart (Wechsel jedes Wochenende für 1 Woche).
Es gibt keine weitere offizielle Regelung, so dass wir grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben.
Das Problem:
Seit Auszug der Kindsmutter war mein Sohn bei mir mit Erstwohnsitz und bei ihr mit Zweitwohnsitz gemeldet. Vorgestern teilte sie mir mit, sie wolle den Erstwohnsitz unseres Sohnes auf sich umschreiben lassen. Ich habe nicht zugestimmt und angeregt, erst einmal alles in Ruhe zu besprechen.
Gestern teilte sie mit mit, dass sie den Erstwohnsitz unseres Sohnes auf ihre Adresse geändert hat. Ich bin sofort zum Einwohnermeldeamt gefahren, um die Sache aufzuklären.
Beim Einwohnermeldeamt teilte man mir mit, dass die Kindsmutter das Recht habe, ihr Kind ohne meine Einwilligung umzumelden, was auch erfolgt sei.
Wenn ich mir mit der Kindsmutter nicht einig würde, könne ich lediglich einen "Antrag auf Berichtigung des Melderegisters" stellen. Dann würden beide Elternteile angehört und es würde nach Sachlage entschieden. Generell sähe man aber aufgrund der 50/50 Regel keinen wirklichen Grund, unseren Sohn wieder auf mich zurückzumelden. Ein solches Hin- und Her würde man nicht mitmachen.
Meine Frage:
Habe hier im Forum gelesen, dass bei Ummeldung des Kindes beide Elternteile zustimmen müssen.
Bin nun ziemlich ratlos und verzweifelt. Was stimmt den nun? Hat jemand Tipps, wie ich vorgehen sollte?
Vielen Dank,
Lukas