Einkommensbereinigung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Einkommensbereinigung

      Hallo!!!

      Ich bin zu 50 % schwerbehindert. Mir entstehen hierduch ca. 80 € mtl. Kosten. Es handelt sich um Fahrtkosten zu einer Selbsthilfegegruppe.
      (Auflage des AG). Letztlich dient dieser regelmäßige Besuch der Erhaltung meiner Arbeitskraft. Wenn ich meinen Job verlieren würde, könnte ich auch keinen UH mehr bezahlen.
      Kann ich mein Einkommen um diese ausergewöhnlichen Belastungen bereinigungen?

      MfG und Danke
    • RE: Einkommensbereinigung

      Hallo!!

      Den Steuerfreibetrag habe ich natürlich schon berücksichtigt.

      Den Vergleich mit den Umzugskosten kann ich nicht nachvollziehen.
      Wie schon geschrieben, möchte ich nicht mehr krank werden, sprich auch weiterhin meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Dies kann ich nur, wenn ich gesund bleibe.Deswegen besuche ich diese Gruppen. Ansonsten schmeißt mich mein AG raus und ich kann nichts mehr zahlen.....

      Dies mag ja vielleicht sehr kleinkariert klingen.Aber das ist halt das Niveau unserer Auseinandersetzungen (mit meiner Ex). Und ich habe damit nicht angefangen!!

      Außerdem würde ich es nur machen, wenn dies rechtlich ok ist!

      Grüsse
    • RE: Einkommensbereinigung

      Hallo, ich grüße Dich auch sehr freundlich. Siehe Netikette

      Das dürfte auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen, oder Ihr einigt Euch außergerichtlich.

      Würdest Du denn durch diese 80 € in eine tiefere Einkommensstufe DT rutschen ?

      Letztlich dient dieser regelmäßige Besuch der Erhaltung meiner Arbeitskraft.
      sowas attestiert aber ein (Fach u./o. Amts)Arzt, und verlangt nicht AG. Auch sind das dann Therapien, von Profis durchgeführt.

      Wäre auch interessant wie das arbeitsrechtlich aussieht, ob AG das wirklich zur Bedingung machen kann.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Einkommensbereinigung

      Hallo Wolfgang!

      Zunächst erstmal Danke für die freundliche Begrüßung!

      Mir wurde dies vom AG (öff. Dienst) zur Auflage gemacht. Dies ist allerdings schon 3 Jahre her. Arbeitsrechtlich habe ich dies nicht prüfen lassen.

      Ich würde unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen in eine niedrigere Stufe rutschen, bzw. komme jetzt, wenn ich alles beim Alten lasse in eine Höhere. (bis mieine Tochter im Juli 2010 18 wird)

      Meine Ex hat bisher immer auf IHR Recht gepocht. Sie verdient wesentlich mehr und so möchte ich ab August 2010, (Tocher wird volljährig) wenn es um die Quote geht, halt auch einfach nur schauen, ob dies rechtlich möglich ist.

      Danke fürs lesen
    • RE: Einkommensbereinigung

      Hallo Wolfgang!

      Ich arbeite in der Personalabteilung im ÖD. Bisher war mir nur bekannt, dass Entziehungskuren bei nachgewiesener Sucht vom AG zur Bedingung der Weiterbeschäftigung gemacht werden können. Ein Ablehnen oder Abbruch führt dann zur rechtswirksamen Kündigung.

      Kann mir aber vorstellen, dass dies auch für andere, das Arbeitsverhältnis tangierende Erkrankungen gilt. Mir fällt da spontan z.B. Depressionen oder andere psychische Erkrankungen ein. Die klönnen das Arbeitsverhältnis stark beeinträchtigen.

      Der AN ist nämlich verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Arbeitsfähigkeit sicher- bzw. wiederherzustellen.

      Es kann also durchaus sein, dass der AG zu Recht diese Auflage gemacht hat.

      Und wir haben dafür extra Vertrauensärzte und einen Sozialdienst. Die Ärzte untersuchen im Auftrag des AG und der Sozialdienst gibt dem AN alle Unterstützung und Hilfsmöglichkeiten.


      LG gaggien

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gaggien ()