Hallo,
Anlage U wurde ausgefüllt.
Steuerliche Nachteile dem Unterhaltsberechtigten erstattet.
Nun meine Frage:
Ist die Zahlung der steuerlichen Nachteile an den Unterhaltberechtigten als Trennungsunterhalt zu werten und somit als Sonderausgabe absetzbar?
oder
Senkt die Erstattung der steuerlichen Nachteile lediglich das unterhaltsrelevevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen?
Danke!
LC
Anlage U wurde ausgefüllt.
Steuerliche Nachteile dem Unterhaltsberechtigten erstattet.
Nun meine Frage:
Ist die Zahlung der steuerlichen Nachteile an den Unterhaltberechtigten als Trennungsunterhalt zu werten und somit als Sonderausgabe absetzbar?
oder
Senkt die Erstattung der steuerlichen Nachteile lediglich das unterhaltsrelevevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen?
Danke!
LC
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