Hallo,
Einer meiner erwachsenen Söhne studiert und vom Studentenwerk wurde über den BAföG-Bescheid der von mir zu zahlende Betrag festgelegt. Mein Sohn hat eine eigene Wohnung gemietet und seine Mutter erhält das Kindergeld.
Wie mir das Studentenwerk mitteilte, wird das Kindergeld nicht in die BAföG-Berechnung einbezogen. Laut Kindergeldkasse muss die Mutter das Kindergeld nicht an meinen Sohn weitergeben. Somit verringert sich indirekt die von ihr zu leistende Unterstützung um den ganzen Kindergeldbetrag. Meinen Beitrag habe ich in festgesetzter Höhe zu leisten.
Meine Fragen lauten:
Wem steht das Kindergeld zu?
Darf die Mutter das Kindergeld behalten und damit ihren Unterhalsbeitrag erheblich senken?
Würde mir der halbe Kindergeldbetrag zustehen?
Wenn ja, wie kann ich diesen einfordern?
Danke!
Rainer48
Einer meiner erwachsenen Söhne studiert und vom Studentenwerk wurde über den BAföG-Bescheid der von mir zu zahlende Betrag festgelegt. Mein Sohn hat eine eigene Wohnung gemietet und seine Mutter erhält das Kindergeld.
Wie mir das Studentenwerk mitteilte, wird das Kindergeld nicht in die BAföG-Berechnung einbezogen. Laut Kindergeldkasse muss die Mutter das Kindergeld nicht an meinen Sohn weitergeben. Somit verringert sich indirekt die von ihr zu leistende Unterstützung um den ganzen Kindergeldbetrag. Meinen Beitrag habe ich in festgesetzter Höhe zu leisten.
Meine Fragen lauten:
Wem steht das Kindergeld zu?
Darf die Mutter das Kindergeld behalten und damit ihren Unterhalsbeitrag erheblich senken?
Würde mir der halbe Kindergeldbetrag zustehen?
Wenn ja, wie kann ich diesen einfordern?
Danke!
Rainer48