UH Berechnung bei zwei volljährigen KIndern

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    • UH Berechnung bei zwei volljährigen KIndern

      Hallo!

      Ich habe zwei Kinder, die bei meiner Ex Frau leben. (z. zt. noch 17 und 18 Jahre alt). Seit ich wieder verheiratet bin wird mir der Kontakt zu meinen Kindern verboten.

      Die Berechnung des UH erfolgt durch den Anwalt meiner Ex Frau. Ich habe dies bisher selbst gemacht und stoße aber nun an meine Grenzen.

      Bisher habe ich den UH meines volljährigen Sohnes wie folgt berechnet:

      Nettoeinkommen abzüglich pauschal 5 % für arbeitsbedingte Aufwendungen und abzüglich des UH meiner minderjährigen Tochter. Dann Addition mit dem bereinigten Einkommen meiner EX, Unterhaltsbetrag lt. Düss. T., abzüglich KG und dann Ermittlung Haftungsanteil.(beide EK minus 1100 €)

      Wie kann ich den UH nun ermitteln, wenn auch meine Tochter volljährig ist? Dann kann ich mein Einkommen wohl nicht mehr um den Unterhaltsanspruch des anderen Kindes reduzieren? Oder wie erfolgt dann die Bereinigung meines Einkommens??

      Kann mir einer die Berechnung bei 2 volljährigen Kindern erklären??

      Danke schon im Voraus!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von wuschel60 ()

    • RE: UH Berechnung bei zwei volljährigen KIndern

      Original von wuschel60
      Beide Kids gehen noch zur Schule (12 Klasse).


      Hallo wuschel60,

      dann sind beide Kinder - ich gehe davon aus, dass sie im Haushalt der Mutter leben - als sogenannte privilegierte Volljährige unterhaltsrechtlich gleichrangi zu behandeln und ihr jeweiliger Bedarf wird - wie von Dir bereits für das ältere Kind bereits zutreffend getan - nach der 4. Altersgruppe - auf der Grundlage des beiderseitigen summierten Elterneinkommens - ohne Höherstufung - und unter Abzug des vollen Kindergeldes berechnet.

      Sodann erfolgt die anteilige Haftungsberechnung nach der jeweiligen Verteilungsmasse des jeweiligen Elternteils.

      MfG
      Prinzip
    • RE: UH Berechnung bei zwei volljährigen KIndern

      Hallo ihr Beiden!!

      erstmal vielen Dank für die Informationen. Ich hätte noch eine weitere Frage.

      Wie ich schon geschrieben habe, besteht seit meiner neuen Heirat kein Kontakt mehr zu meinen Kids. Briefe bekomme ich geschlossen zurück, bzw wird die Annahme mit Postzustellung verweigert. Alles läuft nur über die Anwältin meiner Ex Frau.
      Ich vermute, dass den Kindern der Kontakt einfach verboten wird.
      " was, du willst zum Papa, da ist der Koffer, da die Tür" Sie ist halt ein Machtmensch!

      Der volljährige hat mir (wohl unter Druck der Mutter) die Bankverbindung der EX mitgeteilt. Es ist davon auszugehen, dass auch meine Tochter will, dass der UH weiterhin auf das Konto der Mutter läuft, wenn sie volljährig wird.
      Ich gehe davon aus, dass ich aber zumindest irgend was schriftliches hierüber von meiner Tochter benötige, oder würdet ihr den UH einfach weiter auf das Konto der Ex zahlen.

      Einfach nur Zahlung einstellen ist glaube ich auch nicht ungefährlich.
      Eigentlich sind es Machtspiele. Ich habe den Eindruck, dass sie mir noch immer einfach nur zeigen will (die Ex), wer das sagen hat.

      MfG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wuschel60 ()

    • RE: UH Berechnung bei zwei volljährigen KIndern

      Original von wuschel60
      Ich gehe davon aus, dass ich aber zumindest irgend was schriftliches hierüber von meiner Tochter benötige, oder würdet ihr den UH einfach weiter auf das Konto der Ex zahlen.

      Einfach nur Zahlung einstellen ist glaube ich auch nicht ungefährlich.


      Hallo wuschel60,

      das sehe ich ebenso wie Du. Fordere Deine Tochter - nach Eintritt der Volljährigkeit - auf, Dir entweder ihre eigene Bankverbindungg aufzugeben
      oder Dir - schriftlich - zu bestätigen, dass Du den Unterhalt weiter mit schuldbefreiender Wirkung auch nach Eintritt der Volljährigkeit auf das Konto der Mutter überweisen kannst.

      Was die Zahlungseinstellung betrifft, so kann ich Dir dazu - wenn ein Titel vorliegt - nicht raten, wenn die Gegenseite verbissen ist. Dann müsstest Du mit einer Zwangsvollstreckung rechnen.

      MfG
      Prinzip
    • RE: UH Berechnung bei zwei volljährigen KIndern

      Hallo wuschel60,

      unter diesen Voraussetzungen würde ich gleichwohl ein entsprechendes Schreiben - nach Eintritt der Volljährigkeit - an die Tochter mit dem zusätzlichen Hinweis richten, dass Du die Zahlungen einstellst, wenn Du nicht die geforderte Stellungnahme innerhalb einer von Dir zu setzenden Frist erhälst.

      Sollte dieser Brief wieder ungeöffnet zurück kommen, hebe ihn gut auf. Wenn Du dann verklagt werden solltest, was dann im Übrigen nur durch die Tochter geschehen kann, kannst Du den Anspruch - soweit er nach Deiner Auffassung begründet ist - sofort unter Protest gegen die Kosten anerkennen. Das Gericht wird dann mit höchster Wahrscheinlichkeit deiner Tochter die Kosten des Verfahrens auferlegen.

      MfG
      Prinzip