Hallo!
Ich habe zwei Kinder, die bei meiner Ex Frau leben. (z. zt. noch 17 und 18 Jahre alt). Seit ich wieder verheiratet bin wird mir der Kontakt zu meinen Kindern verboten.
Die Berechnung des UH erfolgt durch den Anwalt meiner Ex Frau. Ich habe dies bisher selbst gemacht und stoße aber nun an meine Grenzen.
Bisher habe ich den UH meines volljährigen Sohnes wie folgt berechnet:
Nettoeinkommen abzüglich pauschal 5 % für arbeitsbedingte Aufwendungen und abzüglich des UH meiner minderjährigen Tochter. Dann Addition mit dem bereinigten Einkommen meiner EX, Unterhaltsbetrag lt. Düss. T., abzüglich KG und dann Ermittlung Haftungsanteil.(beide EK minus 1100 €)
Wie kann ich den UH nun ermitteln, wenn auch meine Tochter volljährig ist? Dann kann ich mein Einkommen wohl nicht mehr um den Unterhaltsanspruch des anderen Kindes reduzieren? Oder wie erfolgt dann die Bereinigung meines Einkommens??
Kann mir einer die Berechnung bei 2 volljährigen Kindern erklären??
Danke schon im Voraus!!
Ich habe zwei Kinder, die bei meiner Ex Frau leben. (z. zt. noch 17 und 18 Jahre alt). Seit ich wieder verheiratet bin wird mir der Kontakt zu meinen Kindern verboten.
Die Berechnung des UH erfolgt durch den Anwalt meiner Ex Frau. Ich habe dies bisher selbst gemacht und stoße aber nun an meine Grenzen.
Bisher habe ich den UH meines volljährigen Sohnes wie folgt berechnet:
Nettoeinkommen abzüglich pauschal 5 % für arbeitsbedingte Aufwendungen und abzüglich des UH meiner minderjährigen Tochter. Dann Addition mit dem bereinigten Einkommen meiner EX, Unterhaltsbetrag lt. Düss. T., abzüglich KG und dann Ermittlung Haftungsanteil.(beide EK minus 1100 €)
Wie kann ich den UH nun ermitteln, wenn auch meine Tochter volljährig ist? Dann kann ich mein Einkommen wohl nicht mehr um den Unterhaltsanspruch des anderen Kindes reduzieren? Oder wie erfolgt dann die Bereinigung meines Einkommens??
Kann mir einer die Berechnung bei 2 volljährigen Kindern erklären??
Danke schon im Voraus!!
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