Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

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    • Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

      Liebe Forengemeinde,

      ich habe einmal eine kurze Nachfrage.

      Mein Sohn bekam von mir bis zum Beginn seiner Ausbildung Unterhalt. Nun ist er in Ausbildung und erhält soviel Einkommen, dass kein Unterhalt mehr bezahlt werden muss. Er bekommt aber nicht soviel Vergütung, dass das Kindergeld wegfällt. Er wohnt bei seinem Mutter.

      Ist es richtig, dass nun die Mama ihn komplett auf die Steuerkarte bekommt und nicht mehr beide 0,5?

      Ich wundere mich über die Aussage des Finanzamtes, weil die Mama ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig ist, sondern vom Einkommen unseres Sohne etwas abbekommt.

      Viele Grüße
      Dax_Reiter
    • RE: Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

      Hallo Dax_Reiter,

      die KM kann den vollen Kinderfreibetrag nur auf Antrag erhalten, und das wäre nur möglich, wenn du weniger als 75 % des Unterhaltes zahlst, den du müsstest.

      Wenn das Kind volljährig ist und ausreichendes eigenes Einkommen hat, hast du keine Unterhaltsplicht mehr, die du nicht erfüllen kannst.

      Du musst deinen Anteil 50 % des Kindergeldes trotzallem bei deiner Steuererklärung angeben, da dir die Hälfte des Freibetrages zusteht.
      Immer noch, auch wenn das Kindergeld wie bisher an die KM ausgezahlt wird.

      Also kurz und knapp, ruf noch mal beim Finanzamt an (anderer Sachbearbeiter) und frag noch mal freundlich nach.

      Die Auskunft, die du bekommen hast ist ...

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

      Vielen Dank Mietzi für deine Antwort,

      habe gerade erfahren, dass meine Exfrau schon beim Finanzamt war. Sie wollte sich den halben Kinderfreibetrag eintragen lassen. Sie musste dann angeben, wo unser Sohn wohnt, ob er Kindergeld bekommt und ob er Unterhalt bekommt. Daraufhin hat die Dame ihr den vollen Kinderfreibetrag eingetragen.

      "Wo das Kind lebt, der bekommt auch den vollen Kinderfreibetrag" war ihre Aussage.

      Damit sind jetzt erst einmal Fakten geschaffen! Wie kann es denn nun weitergehen?

      Gruß
      Dax_Reiter
    • RE: Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

      Hallo Dax_Reiter,

      schau mal hier

      Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2010

      Und lies außerdem hier - gleich die zweite Frage -

      FAQ häufig gestellte Fragen


      Oder ruf mal bei der hotline der Finanzverwaltung an
      Info-Hotline 0180-3340334

      Mach ich auch öfter mal, die sind sehr nett.

      Und dann nimmst du den Drucker, haust in die Tasten und gehst mit dem Ausdruck nochmal zum Finanzamt.

      Alternativ kannst du natürlich auch bis zur Lohnsteuererklärung 2010 warten und dann über Anlage K die Berücksichtigung beantragen. Hat nur den Nachteil, dass den Netto in 2010 zwar geringfügig, (da sich Kinderfreibetrag nicht so immens auswirkt - kannst mal mit Nettolohnrechner selber ermitteln, gibts im Netz) verringert.

      Gruß Jona
    • RE: Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

      Hallo Dax_Reiter,

      ergänzend zu Jona möchte ich noch anmerken, dass die Sache mit der Steuererklärung noch einen ganz eigenen Charm hat: :)

      Wir machen unsere Steuererklärung immer am Anfang des Jahres.
      Hatten diese schon und die Erstattung auch.
      Da kam dann ein Änderungsbescheid, mit der Bitte um Nachzahlung wg. besagtem Kinderfreibetrages. Nachfrage bei der Ex ergab, dass sie da ein wohl ein Kreuzchen gemacht hatte, von dem sie nicht genau wuste..., und wenn sie denn gewust hätte..., natürlich nie ... blablabla.
      Ende vom Lied war: wir zu unserem FA , alle Belege mitgenommen, Steuerbescheid wurde wieder geändert.

      Und : sie hat einen Teil ihrer Steuererstattung zurückgezahlt.

      seitdem haben wir keinerlei Schwierigkeiten mehr mit Kreuzchen, die sich von selber machen :)

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Kinderfreibetrag, wenn Kind in Ausbildung

      Hallo zusammen,

      Danke für eure wertvollen Auskünfte. Mit diesem Wissen habe ich heute meine Sachbearbeiterin im Finazamt angerufen. Sie hat gesagt, dass sie mir den halben Kinderfreibetrag eintragen wird und, dass sich das Finanzamt bei meiner Ex zum nächsten Steuerausgleich das zuviel erhaltene Geld zurückholt.

      So hat es doch auch einen gewissen "Charme" :)

      Viele Grüße
      Dax_Reiter