Hallo erstmal an alle User hier im Forum, hoffe hier klärende Hilfe zu finden für mein Problem.
Zu den Fakten:
Er: Jahrgang 1964
Sie: Jahrgang 1963
Eheschließung: Aug.1983 Ehezeitende: Aug.2008
Berufsstatus:
Er: Beamter (Lehre seit 1980) auf Lebenszeit aktiv im Dienst , Besoldung A9 Stufe 9
Sie: Beamtin (Lehre seit 1981) auf Lebenszeit dienstunfähig seit 1994, seit dem im Vorruhestand, Besoldung A4 Stufe 7
Beide bei dem gleichen Dienstherrn.
Der Versorgungsausgleich vom Gericht berechnet, sagt folgendes aus:
Versorgungsausgleichpflichtig ist Sie!
Nun meine Frage:
Wie kann es angehen, dass Sie für den wesentlich besser und auch später höreren Ruhegehalt bezieheneden ausgleichpflichtig ist?
Er kann seine Anwartschaften erhöhen im Gegensatz zu Ihr, da Sie ja schon Ruhegehalt bezieht und keine Anwartschaften mehr "erdienen" kann.
Ist das Gerecht?
Nochmal möchte ich auf die Besoldung hinweisen.
Hoffe jemand kann mir helfen!
Bin mit meinem "Latein" am Ende (Nerven sowieso!!!).
Mit hilfesuchendem Gruß
wskatze
Zu den Fakten:
Er: Jahrgang 1964
Sie: Jahrgang 1963
Eheschließung: Aug.1983 Ehezeitende: Aug.2008
Berufsstatus:
Er: Beamter (Lehre seit 1980) auf Lebenszeit aktiv im Dienst , Besoldung A9 Stufe 9
Sie: Beamtin (Lehre seit 1981) auf Lebenszeit dienstunfähig seit 1994, seit dem im Vorruhestand, Besoldung A4 Stufe 7
Beide bei dem gleichen Dienstherrn.
Der Versorgungsausgleich vom Gericht berechnet, sagt folgendes aus:
Versorgungsausgleichpflichtig ist Sie!
Nun meine Frage:
Wie kann es angehen, dass Sie für den wesentlich besser und auch später höreren Ruhegehalt bezieheneden ausgleichpflichtig ist?
Er kann seine Anwartschaften erhöhen im Gegensatz zu Ihr, da Sie ja schon Ruhegehalt bezieht und keine Anwartschaften mehr "erdienen" kann.
Ist das Gerecht?
Nochmal möchte ich auf die Besoldung hinweisen.
Hoffe jemand kann mir helfen!
Bin mit meinem "Latein" am Ende (Nerven sowieso!!!).
Mit hilfesuchendem Gruß
wskatze
Jeder Jeck is ander´s un ich bin bekloppt