Düsseldorfer Tabelle

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    • Düsseldorfer Tabelle

      Hallo,

      ich habe Folgendes gefunden:

      Gültigkeitsdauer der Düsseldorfer Tabelle:

      Die Düsseldorfer Tabelle gilt für jeweils 2 Jahre. Dann erfolgt eine Anpassung. Durch das Gesetz zur Gewährleistung des Existenzminimums minderjähriger Kinder ist gem. § 1612 a Abs. 4 BGB festgelegt worden, dass die Regelbeträge sich entsprechend der Entwicklung des durchschnittlichen verfügbaren Arbeitsentgelts sich erstmals mit 1. Juli 1999 und dann alle 2 Jahre zum 1. Juli ändern. Nunmehr gilt jedoch eine andere Regelung mit jährlicher Anpassung. Die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erfolgt zum 1. Januar 2010. Danach wird die Anpassung am 1.1.2011 stattfinden.


      Demnach kann man also davon ausgehen, dass die Tabelle auf jeden Fall geändert werden wird, oder?

      Gruß
    • RE: Düsseldorfer Tabelle

      Hallo an alle Rechner, ?(

      habe folgenden Artikel im Internet gefunden, zur wahrscheinlichen Entwicklung der Düsseldorfer Tabelle 2010, ist auch schon das erhöhte Kindergeld mit berechnet.
      Ich denke es bietet auf jeden Fall eine Orientierung. Es gibt dort dann einen Link auf ein PDF-Dokument (Unterhaltsleitlinien 2010), wie die Düsseldorfer Tabelle dann aussehen würde.

      ehescheidung24.de/ratgeber/dsseldorfer_tabelle_2010-287.html


      Ich übernehme natürlich keinerlei Gewähr!! War nur selbst auf der Suche. :]

      Viele Grüße an Alle,
      Lilli
    • RE: Düsseldorfer Tabelle

      Hallo lilli09,

      das ist eine Berechung so wie sie heute gelten würde.

      Kann mir aber ehrlichgesagt aus der Erfahrung der letzten 20 Jahre solch eine Erhöhung nicht vorstellen.

      Welchem normaldenkendem Menschen kann man erklären, dass der Bedarf eines Kindes vom 31 Dezember bis zum 1. Januar so weit steigt, dass gestern noch über 500 Euro Nettoeinkommen mehr nötig waren um den Bedarf zu begründen auf den ein Kind heute einen Mindestanspuch hat. (Bedarf definierte sich bisher am Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen)

      Die Unterhaltsvorschusskassen müsten die Erhöhung zum Teil mittragen
      und das können sich die Gemeinden nicht leisten.

      Die Mangelfälle würden sprunghaft ansteigen, denn ab dem 2 Kind wäre der Selbstbehalt in keinem Fall bei den über 12 Jährigen mehr gedeckt (Stufe 1).

      Wie sollte man Hartz4 Kindern erklären, dass ander Kinder zum existieren jetzt noch mal ca. 30 Euro mehr brauchen, und sie nicht ???

      Denke es wird sich da noch einiges tun - warten wir es ab

      Viele Grüße
      Mietzi
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