Hallo,
ich habe Folgendes gefunden:
Demnach kann man also davon ausgehen, dass die Tabelle auf jeden Fall geändert werden wird, oder?
Gruß
ich habe Folgendes gefunden:
Gültigkeitsdauer der Düsseldorfer Tabelle:
Die Düsseldorfer Tabelle gilt für jeweils 2 Jahre. Dann erfolgt eine Anpassung. Durch das Gesetz zur Gewährleistung des Existenzminimums minderjähriger Kinder ist gem. § 1612 a Abs. 4 BGB festgelegt worden, dass die Regelbeträge sich entsprechend der Entwicklung des durchschnittlichen verfügbaren Arbeitsentgelts sich erstmals mit 1. Juli 1999 und dann alle 2 Jahre zum 1. Juli ändern. Nunmehr gilt jedoch eine andere Regelung mit jährlicher Anpassung. Die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erfolgt zum 1. Januar 2010. Danach wird die Anpassung am 1.1.2011 stattfinden.
Demnach kann man also davon ausgehen, dass die Tabelle auf jeden Fall geändert werden wird, oder?
Gruß