Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

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    • Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Ab Januar soll sich der Kinderfreibetrag wie unten angegeben ändern:

      - Der Kinderfreibetrag soll vom kommendem Jahr an von 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben werden. -

      Was bedeutet dies für mich derzeit als Unterhaltzahlenden Vater, wenn meine Tochter bei der Mutter wohnt und solange ich (für beide) Unterhalt bezahle?

      Kann mir dies jemand in wenigen Worten erklären?

      Vielen Dank.
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo Krüger,

      da gibt es noch keine Antwort.

      Der Unterhaltsbetrag ist abhängig vom sächlichen Existenzminimum und solange das nicht bestimmt wurde oder wieder eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen wird steht die Antwort in den Sternen.

      Wen es interessiert, interessante Berechnungsansätze findet man unter " derBeistand.de " im Internet.

      viele Grüße
      Mietzi

      zu dieser Seite kann gerne Verlinkt werden. Deshalb als Link ausgefürt. mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo,

      der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde veröffentlicht. Danach wird im § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG die Angabe 1932 durch 2244 und die Angabe 1080 durch 1260 ersetzt.

      Das sächliche Existenzminimum soll also ab dem 01.01.2010 2244 € betragen. Nach § 1612a Abs. 1 BGB errechnet sich der Mindestunterhalt wir folgt:

      2244 X 2 : 12 = 374 €

      1. Altersstufe 87 % = 326 € - 92 € KG (1.+2.) = 234 € (bisher 199 €)
      2. Altersstufe 100 % = 374 € - 92 € KG (1.+2.) = 282 € (bisher 240 €)
      3. Altersstufe 117 % = 438 € - 92 € KG (1.+2.) = 346 € (bisher 295 €)

      UVG
      1. Altersstufe 234 € - 184 € KG = 142 € (bisher 117 €)
      2. Altersstufe 374 € - 184 € KG = 190 € (bisher 158 €)

      bundesfinanzministerium.de/nn_…perty=publicationFile.pdf

      Gruß
      Alaska
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo an alle,

      na, beschlossen ist das ja noch nicht, aber wenn das so kommt - was zu 99% wohl so ist, haut das ordentlich rein!

      Bei zwei Kindern dürften das grob überschlagen 100 EUR mehr an meine Ex sein.... Ich weiß - "für meine Kinder", aber Fakt ist doch, dass ich keinen Euro mehr auf dem Konto habe und die Kinder werden trotz der Mehrzahlung bei mir auf der Matte stehen für die Extrawünsche!

      Enttäuschte Grüße
      freffi
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Tja , das ist doch schon recht merkwürdig, dass man als unterhaltszahlender Vater mit deutlichen monatlichem Mehrbelastungen rechnen muss, wenn ein Gesetz verabschiedet wird, dass Familien besser stellen soll.
      Aber so ist das wohl in Deutschland:
      Als unterhaltszahlender Elternteil gehört man eben nicht zur Familie und kann eben auch zur Mitfinanzierung familienpolitischer Steuergeschenke herangezogen werden.

      Warum lassen das bloss so viele Unterhaltszahler in unseren Land mit sich machen ?


      Fragt sich
      Leo
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo,

      ich hatte ja erst mal nur die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro so mitbekommen, was ja letzlich eine Reduzierung des Unterhaltes von 10,00 Euro in der DT ausmacht.
      Meine Kinder sind auch in der 3. Altersstufe. D.h. die DT wird sich ja natürlich komplett über alle EK-Stufen und Altersgruppen erhöhen. 10 Euro gespart und 50 Euro drauf, na klasse.

      Kann mich Leopold nur anschliessen. Man ist eben nur noch zahlender Gast und kein Teil der Familie mehr.
      Wie hat mir mal ein Anwalt gesagt:

      Ich muß mir halt auch wieder ne Frau suchen, die Kinder hat und
      Geld von ihrem EX bekommt, dann schliesst sich der Kreis.

      Ich sag nur

      Schade, Deutschland
      Herzlichst Dankt - Lupofux
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo,

      nichts ist so alt wie Meldungen von gestern. In der BT-Drucksache gibt es Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf.

      Das sächl. Existenzminimum wird nur um 252 € auf 2184 € erhöht (Kabinettsentwurf = 2244 €/Diff. von 60 €).

      Es ergeben sich jetzt folgende Mindestunterhalte (KG 1.+2. Kind):

      1. Altersstufe = 317 € - 92 € KG = 225 €
      2. Altersstufe = 364 € - 92 € KG = 272 €
      3. Altersstufe = 426 € - 92 € KG = 334 €

      UVG:
      1. Altersstufe = 317 € - 184 € KG = 133 €
      2. Altersstufe = 364 € - 184 € KG = 180 €

      dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700015.pdf

      Gruß
      alaska
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hi,

      kann jemand mir erklären, warum das sächliche Existenzminimum (=> Barunterhalt) höher ist als der Ausbildungs- und Betreuunsgfreibetrag?

      Beim KG wird dieses häfltig auf die Elternteile verteilt, beim Steuerfreibetrag nicht.

      Folgerichtig müsste eigentlich das Kindergeld im gleichen Verhältnis wie die Anteile des Kinderfreibetrags aufgeteilt werden -

      oder denke ich jetzt ganz falsch ?

      Vielleicht hat ja jemand eine Idee
      viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo Leo,

      auch als alleinverdienender Single wirst Du ab Januar mehr Geld in der Tasche haben. Die Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes und Konjunkturpaketes wirken sich einkommensteigernd aus. Und einen Teil gibst Du in Form von höheren Unterhaltszahlungen für Deine Kinder wieder aus.

      MfG, SanneSu
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo,

      Original von mietzi
      Hi,

      kann jemand mir erklären, warum das sächliche Existenzminimum (=> Barunterhalt) höher ist als der Ausbildungs- und Betreuunsgfreibetrag?


      Das ist am besten hierin nachzulesen:

      [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/106__Existenzminimum__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]Existenzminimumbericht der Bundesregierung[/url]
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Moin Hozschuhler,

      der Bericht ist mir bekannt, beantwortet aber meine Frage nicht.

      Ich suche eine Begründung warum Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind , das Kindergeld 50/50 deswegen geteilt wird, der Steuerfreibetrag etwa 1/3 ; 2/3 aufgeteilt ist.

      Ist nur eine theoretische Frage und manchmal gibt es ja keine Antwort außer : ist halt so -
      aber wenn jemand eine Beründung hat, würde die mich interessieren

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo,

      also zunächst wird das Kindergeld nicht geteilt. Es steht dem zu, bei dem das Kind lebt.

      Zahlt der Barunterhaltsverpflichtete, darf er die Hälfte gegenrechnen nach § 1612b BGB.

      Zahlt er nicht, kriegt er aber auch nichts vom Kindergeld.

      Kinderfrei- und Betreuungsbetrag kommen nur dann zum tragen, wenn im Rahmen der Günstigerprüfung der steuerliche Vorteil des Abzugs eines Kinderfreibetrags und eines Betreuungsfreibetrages den des gezahlten Kindergelds überwiegt.

      Von Einzelheiten habe ich ehrlich gesagt auch nicht die besondere Ahnung. Aber wie kommen Sie auf 1/3 zu 2/3?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo Holzschuler,

      genau: der der den Barunterhalt zahlt, darf sich 50% des Kindergeldes anrechnen (also abziehen)

      der Unterhalt wird aber auf das sächliche Existenzminimum berechnet, welches etwa 2/3 des gesamten Kinderfreibetags darstellt.

      Bei der Steuer ist der Erziehungs- und Betreuungsanteil nur mit 1/3 berücksichtigt

      Die Frage hat jetzt auch nichts mit der Berücksichtigung der Freibeträge in der Steuererklärung zu tun.

      Wenn man folgerichtig den Gedanken weiterverfolgen würde müsste entweder das Kindergeld im gleichen Verhältnis zu Entlastung des Zahlenden und Betreuenden Elternteils (also 1/3 zu 2/3) dienen, wie es der Gesetzgeber vorgibt, oder aber die Freibeträge angeglichen werden bis diese gleich hoch sind!

      Da ist also ein Widerspuch in sich im System - und keiner weis warum

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo,

      Original von mietzi
      Die Frage hat jetzt auch nichts mit der Berücksichtigung der Freibeträge in der Steuererklärung zu tun.


      ...doch, denn nur dort spielen sie eine Rolle. Und auch bei Trennung steht der Kinderfreibetrag - soweit Ansatz günstiger als das ausbezahlte Kindergeld - grdsl. beiden Elternteilen zu je 1/2 zu.

      Vgl, auch diese Infos:

      steuerberaterduesseldorf.com/U…e.-im-scheidungsfall.html

      lexikon-familienrecht.de/schei…dc337c9dd4e8cf088b567882c
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo Holzschuler,

      danke die Infos habe ich auch, komme aus den Steuerrecht.

      Doch es kann mir niemand sagen, warum der Gesetzgeber für das sächliche Existenzminimum einen Betrag von 3864 Euro / 64% und für die Betreuung von 2160 Euro/ 36 % freistellt.

      Bei der Aufteilung der Steuererleichterung wiederum aber gesagt wird, dass diese den Elternteilen hälftig zustet, da Barunterhalt und Betreuung gleichwertig sind.
      Und auch das Kindergeld, welches eigentlich eine Vorauszahlung auf die Steuererstattung ist - obwohl die Beträge unterschiedlich hoch sind - beiden Eltern zu gleichen Teilen zusteht.

      Meiner Ansicht nach müssten auch die Freibeträge gleich hoch sein. Oder?

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo Susanne,

      diese Argumentation ist doch einfach nicht richtig.
      Wenn ich durch die Steuerentlastung wirklich mehr Netto vom Brutto habe, dann rutsche ich doch sowieso in eine höhere Gehaltstufe und zahle auf diese Weise ohnehin schon mehr Unterhalt an meine Kinder.
      Warum muss zusätzlich noch der Unterhalt innerhalb meiner Leistungsstufe erhöht werden ?

      Irgenwie läuft es doch seit Jahren so:
      Egal was sich kindergeldmäßig / steuermäßig tut - man setzt den Unterhalt rauf, damit
      der Unterhaltszahler auf keinen Fall einen Anteil an den Vergünstigungen hat.
      Dabei übersieht man, dass der Unterhaltszahler auch einen wichtigen Beitrag für seine Kinder leistet - der sehr wohl steuerlich honoriert werden sollte - so wie das in anderen Ländern ja auch gehandhabt wird.

      Das macht einen auf die Dauer mürbe ;(

      mfg
      Leo




      Original von Sannesu
      Hallo Leo,

      auch als alleinverdienender Single wirst Du ab Januar mehr Geld in der Tasche haben. Die Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes und Konjunkturpaketes wirken sich einkommensteigernd aus. Und einen Teil gibst Du in Form von höheren Unterhaltszahlungen für Deine Kinder wieder aus.

      MfG, SanneSu
    • RE: Änderung Kinderfreibetrag ab 01.01.2010

      Hallo

      lange Rede kurzer Sinn...

      wir Unterhaltspflichtigen werden noch stärker ausgequetscht und der Möglichkeit eines Neuanfanges beraubt.
      Dieses Land schreit nach Zeugungsverweigerung der meist unterhaltspflichtigen und praktisch rechtlosen Männer!

      ...ist zwar polemisch, trifft aber den Nagel auf den Kopf...

      Gruß Apollo