Hallo an alle,
nach einiger Zeit hoffe ich mal wieder auf eure Hilfe. Unsere Situation:
KV ist neu verheiratet (mit mir), ein gemeinsames Kind (6 Jahre)
aus erster Ehe hat der KV 2 Kinder (18 und 22 Jahre) beide Studenten
Kind (18 Jahre) beansprucht Unterhalt, wohnt in einer WG, Bafög ist beantragt aber noch nicht beschieden.
Ich habe ein unbereinigtes Netto von ca. 1100,00 € und mußte berufsbedingt (Forderung vom neuen Chef) einen doppelten Haushalt begründen, Kosten pro Monat ca. 500,00 €.
Habe ich einen Anspruch auf Familienunterhalt und wie hoch wäre dieser bzw. wie wird er berechnet?
Herzlichen Dank für alle Antworten
Berta
nach einiger Zeit hoffe ich mal wieder auf eure Hilfe. Unsere Situation:
KV ist neu verheiratet (mit mir), ein gemeinsames Kind (6 Jahre)
aus erster Ehe hat der KV 2 Kinder (18 und 22 Jahre) beide Studenten
Kind (18 Jahre) beansprucht Unterhalt, wohnt in einer WG, Bafög ist beantragt aber noch nicht beschieden.
Ich habe ein unbereinigtes Netto von ca. 1100,00 € und mußte berufsbedingt (Forderung vom neuen Chef) einen doppelten Haushalt begründen, Kosten pro Monat ca. 500,00 €.
Habe ich einen Anspruch auf Familienunterhalt und wie hoch wäre dieser bzw. wie wird er berechnet?
Herzlichen Dank für alle Antworten
Berta