Wie berechnet man den Familienunterhalt?

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    • Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo an alle,

      nach einiger Zeit hoffe ich mal wieder auf eure Hilfe. Unsere Situation:

      KV ist neu verheiratet (mit mir), ein gemeinsames Kind (6 Jahre)

      aus erster Ehe hat der KV 2 Kinder (18 und 22 Jahre) beide Studenten

      Kind (18 Jahre) beansprucht Unterhalt, wohnt in einer WG, Bafög ist beantragt aber noch nicht beschieden.

      Ich habe ein unbereinigtes Netto von ca. 1100,00 € und mußte berufsbedingt (Forderung vom neuen Chef) einen doppelten Haushalt begründen, Kosten pro Monat ca. 500,00 €.

      Habe ich einen Anspruch auf Familienunterhalt und wie hoch wäre dieser bzw. wie wird er berechnet?

      Herzlichen Dank für alle Antworten

      Berta
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Peter,

      danke für deine Antwort.

      Mir geht es auch nicht um eine Auszahlung, nur ob ich überhaupt diesen Anspruch habe und wie mein Einkommen dabei berücksichtigt wird (auf Grund des doppelten Haushaltes).

      Meiner Meinung nach bin ich im Rang vor den volljährigen Studenten, oder?

      Danke für alle Antworten!

      Berta

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Berta ()

    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta,

      ich denke du ziehls darauf hin, dass das Einkommen deines Mannes vorrangig um deinen Unterhalt bereinigt werden soll und dann der Unterhalt des Studenten berechnet werden soll.

      Vom Prinzip her hast du recht, dass du vor diesem im Rang stehst.

      Es gibt aber auch Entscheidungen - weis leider nicht mehr wo ich sie gelesen habe - die besagen, dass euer Lebensstandart von der Unterhaltszahlung geprägt war und das Geld bisher auch nicht für den Familienunterhalt der "neuen" Familie zur Verfügung stand und somit auch weiterhin Unterhalt gezahlt werden könne und sich dein Anspurch erst aus dem verbleibenden Einkommen berechnet.


      Gruß Mietzi
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta, Deine Infos sind ziemlich mager, mir ist nicht so ganz klar um was es Dir geht.
      Was Du unter Familienunterhalt (für Dich ?) verstehst.

      Da es hier ja wohl um den KU (Anteil KV) für ein nichtprivilegiertes,volljähriges Kind geht, greifen ja erst mal die Rangstufen.

      Zuerst kommt Euer minderjähriges Kind, dessen KU geht vom Einkommen KV ab.
      Dann kommst Du, sofern Du nicht für Deinen Unterhalt sorgst (kannst). Dein - evtl. - Unterhalt geht ebenso vom Einkommen KV ab. Vermute mal dass es Dir darum geht, ob +ggf. wieviel das ist.


      mußte berufsbedingt (Forderung vom neuen Chef) einen doppelten Haushalt begründen,
      also auch Chefs können viel fordern, was da - dann arbeitsrechtlich - wirklich erfüllt werden muß steht auch hierbei oft "auf einem anderen Blatt".
      Gib mal dazu bitte genauere Erklärung.

      Kosten pro Monat ca. 500,00 €.
      und wieviel kommt von der Steuer wieder zurück ?

      Es geht immer um das sog. "bereinigte Nettoeinkommen". Und diese "Bereinigung" ist oftmals das schwerste an der Unterhaltsberechnung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Herr Becker,

      im Jahr 2007 fand ein AG-Wechsel statt und nicht alle sind da geblieben. Dies machte andere Arbeitszeiten notwendig und führte für mich zu dieser doppelten Haushaltsführung.

      Wie schon geschrieben, haben wir Mitte des Jahres geheiratet, vorher war der jetztige Student noch auf dem Gymnasium, so das ich eh keinen Anspruch hatte, oder?

      Die Erstattungen des doppelten Haushaltes bei der Einkommensteuer werden auf mein Einkommen angerechnet, sollten dann nicht aber auch die Kosten dafür mit angesetzt werden?

      Viele Grüße und danke

      Berta
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta,

      natürlich sind deine Kosten von deinem Einkommen abzuziehen.

      Aber den Hintergedanken bei deiner Frage habe ich noch nicht verstanden.

      Du verdienst 1100 Euro, bekommst eine Steurererstattung für die Doppelte Haushaltsführung und diese kostet dich ca. 500 Euro.

      Damit solltes du rund ums Brot, wie man hier sagen würde, deinen Eigenen Bedarf von 800 Euro decken.

      Du tauchst bei der Berechnung zum KU gar nicht auf, das du keinen Anspruch hast.

      Da dein Ehe erst so kurz ist und durch die Unterhaltszahlung geprägt ist. Dürfte sich das Bereinigt netto deines Mannes zu dem vor der Ehe nicht geändert haben.

      Nur dass der Volljährige jetzt nicht mehr previligiert ist und der Selbstbehalt der Eltern steigt.

      Viele Grüße
      Mietzi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mietzi ()

    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Mietzi,

      die 1100,00 sind unbereinigtes Netto, davon gehen doch noch Fahrtkosten ab von rund 100,00 € und Altervorsorge (ca. 50,00 €) und wie gesagt die Kosten für diese Wohnung, zuzügl. Steuererstattung umgelegt auf den Monat von ca. 150,00 € verbleiben ca. 550 - 600,00 €. Meint ihr nicht ich hätte da einen Bedarf?

      Danke
      Berta
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta,

      die Fragerei dreht sich hier im Kreis, solange du nicht damit herausrückst, was du wills kann dir hier keiner Helfen.

      natürlich hast du Bedarf, Geld kann jeder gut gebrauchen, aber das ist hier nicht die richtige Fragestellung

      was mich interssieren würde:

      1) in welcher Größenordung verdient dein Mann
      2) in welcher Größenordung verdient die Ex
      3) welchen Unterhalt beansprucht Kind 18
      4) bekommt Kind 22 auch Unterhalt, wenn nein warum nicht
      5) wer betreut euer gemeinsames Kind

      Und dann sehen wir weiter

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Original von mietzi

      Du tauchst bei der Berechnung zum KU gar nicht auf, das du keinen Anspruch hast.

      Da dein Ehe erst so kurz ist


      hallo mietzi,

      das ist leider nicht richtig. Beim Familienunterhalt spielt die Dauer der Ehe überhaupt keine Rolle.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Mietzi,

      entschuldige bitte, wenn ich mich irgendwie mißverständlich ausgedrückt habe. Mir geht es darum, ob ich bei der Unterhaltsberechnung für den Student (18) vorrangig bin und Anspruch auf Familienunterhalt habe bzw. inwieweit das berücksichtigt wird.

      zu
      1) ca. 1700,00 € unbereinigt
      2) Ex (wieder verheiratet )angeblich nicht leistungsfähig, wir haben keine Belege dafür
      3) 250,00 €
      4) erhält Bafög, hat bisher keinen Anspruch geltend gemacht
      5) unser Kind geht nachmittags in die Schulkindbetreuung (bis 16.30 Uhr geöffnet), sonst könnte ich nicht bis 16.00 Uhr arbeiten

      Vielen Dank für deine/eure Hilfe
      Berta
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo,

      o.k. Prinzip das war wohl missverständlich formuliert. Ich wollte sagen, dass es Berta vor der Ehe bekannt war, dass die Unterhaltspflicht besteht und dieses Geld nie den ehelichen Lebensstandart zur Verfügung stand, den Sie von ihrem Mann erwarten kann.

      Wenn das Älteste Kind Bafög bekommt und keinen Unterhalt braucht, dann wird das Jüngere doch genausoviel bekommen? Es wird doch mit den selben Elterneinkommen gerechnet.

      Vielleicht machst du dir mehr Gedanken als notwendig?


      Gruß Mietzi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mietzi ()

    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo,

      der Titel für das mittlerste Kind war befristet bis 18 Jahre. Berechnet wurde vor Jahren vom Jugendamt.

      Das Problem ist, das über das Bafög noch kein Bescheid vorliegt, das Kind in eine WG am Studienort gezogen ist und die KM das Kindergeld nicht weiterreichen will, weil sie es selbst für die Miete ihrer Wohnung (die Kinder haben dort jeweils ihr Kinderzimmer) braucht. Soweit mir bekannt ist, ist aber das Kindergeld doch an die studierenden Kinder weiterzuleiten, oder?

      Gruß Berta

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Berta ()

    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta,

      dann sieht es ja so aus, als ob ihr nur für eine Übergangszeit unterstützen müsst.

      Das Kindergeld wird dem Kind bedarfsdeckend angerechnet. (und ich denke ohne wird es extrem Eng in der Haushaltskasse)
      Im Notfall könnte es eine Abtretung direkt bei der Kindergeldkasse beantragen.
      Ob ein eigenes Zimmer bei der KM notwendig ist ?

      Mit ein wenig Glück ist alles bald geklärt.
      Würde mir erstmal keine Gedanken machen.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Mietzi,

      das Problem ist, das die KM einen Anwalt (o-Ton der KM "Anwalt der Tochter") eingeschalten hat und die Kinder mit deren Zimmern unter Druck setzt. Sie könnte dann ja die Miete nicht mehr bezahlen, wenn sie das Kindergeld weitergibt und der Unterhalt vom KV fehlt ja dann bei Bafög-Bezug auch ...

      Die Kinder sind dann so richtig in der Zwickmühle, wollen es ja mit keinem verderben. Aber es kann ja nicht immer nur der KV dran sein? Die KM arbeitet Teilzeit. Könnte man anraten, dass sie mehr arbeiten soll, sie hat ja keine kleinen Kinder mehr zu betreuen, oder?

      Viele Grüße
      Berta
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta,

      warum nicht gleich so ?

      Die KM ist für die "erwachsen" Kinder nicht gesteigert erwerbspflichtig.
      Also wenn sie mit dem Geld einer TZ Stelle klar kommt ist das ihre Sache.

      Wenn sie sich aber jetzt ihre Wohnung nicht mehr leisten kann ist das ihr Problem, dann darf sie umziehen oder wenn sie das nicht möcht mehr arbeiten :)

      Was sie nicht tun darf ist das KG behalten. Oder den Kindern einen Teil des Unterhalts oder Bafögs abzunehmen, nur weil bei ihr ein Zimmer leer steht.

      Denke, dass müssen die Damen untereinander aushandeln.

      Bei dieser Situation bist du in der besseren Position. Da du noch ein kleines Kind versorgen musst und da hast du Recht ggf. einen Anspuch auf Unterhalt gegen deinen Mann hast.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Danke Mietzi,

      es ist nicht so einfach, das alles verständlich für andere rüberzubringen.

      In den Leitlinien für Sachsen steht etwas von 800,00 €, aber halt nicht, ober das für Partner mit Einkommen oder ohne gilt. Und wenn mit Einkommen, von welchem dem bereinigten, also nach Abzug der Kosten für doppelten Haushalt, Fahrtkosten etc. Wie schon geschrieben, sind dann bei mir keine 800,00 € mehr übrig. Deshalb meine Frage wegen Familienunterhalt.

      Weißt du zufällig auch, wie man diesen dann berechnet?

      Nochmals, vielen Dank

      Berta
    • RE: Wie berechnet man den Familienunterhalt?

      Hallo Berta,

      der Familienunterhalt ist halt so eine Sache.

      Da werden vom Bereinigten Netto die vorranigen Unterhaltsverpflichtungen abgezogen und nun kommt es: auch ggf. noch die Verpflichtungen die eheprägend waren.
      d.h. im Klartext wenn ein Kind seine Ausbildung im Vertrauen auf Unterhalt macht kann man nicht auf ein Mal sagen: ich habe geheiratet und du bekommst nichts mehr.

      Das ist ein ziemlich komplizierte Berechnung. Da der Anspuch des Kindes im 4 Rang anteilig vor der Berchnung des Familienunterhaltes berücksichtig wird, obwohl er eigentlich erst hinterher berchnet werden kann.

      Bei Euch wäre ohne die Großen so zu Rechnen grob drüber der Familienunterhalt folgender:
      1700 - 237 = 1463 (dein Mann nach Abzug eures Kindes) + 537 (von dir) = 2.000 Euro Halbe/ Halbe da würde dir ein Ausgleich von 463 Euro zustehen. -theoretisch natürlich nur.

      Die 800 Euro werden als Unterhalt genommen wenn du als Unterhaltsberechtigte Person in der Berechnung auftauchst - Bedürftigkeit vorausgesetzt - eigenes Einkommen ist anzurechnen. Und da geht es dann los- Kannst du die Kosten belegen, werden Sie in voller Höhe anerkannt ? usw.

      Versuche noch mal zu schauen, ob ich das Urteil finde.

      Gruß
      Mietzi