Kontoeröffnung für Kind - so umständlich?

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    • Kontoeröffnung für Kind - so umständlich?

      Hallo,
      ich bin mir nicht sicher ob das Topic hier reinpasst, lag mir aber am nähesten.

      Mein Freund lebt ja in Scheidung (klopf klopf dass es diese Jahr noch dazu kommt). Jetzt wollte er letzte Woche für seinen knapp 5 Jährigen ein Konto eröffnen. Damit er monatlich einen Betrag einzahlen kann, für seine Zukunft.
      Die Sparkasse meinte, daszu bräuchte man die Unterschrift der Mutter.
      Problem; die macht zicken. Fragt mich nicht warum.

      Ist das wirklich nötig diese Unterschrift? Ändert sich das wenn er geschieden ist? Ist das bei jeder Bank so? Gibt es da Alternativen, wo man nicht beide Unterschriften braucht?
      Kennt sich da jemand aus?

      Vielen Dank.
    • RE: Kontoeröffnung für Kind - so umständlich?

      Hallo, Lissi!

      Wenn für das Kind das gemeinsame Sorgerecht besteht, braucht die Bank für eine Kontoeröffnung immer die Unterschrift beider Elternteile. Ein alleiniges Sorgerecht muss nachgewiesen werden. Der Familienstand der Eltern ist unerheblich.
      Dein Lebensgefährte kann mit seiner Exfrau nur gemeinsam ein Konto auf den Namen des Kindes eröffnen, bei der Verfügungsmöglichkeit über das Konto kann gemeinschaftliche (beide Elternteile nur gemeinsam - eher umständlich) oder Einzelverfügung (jedes Elternteil allein, ohne die Unterschrift des anderen) vereinbart werden.

      Wenn er das Konto auf seinen Namen eröffnet, da die Unterschrift der Exfrau nicht zu bekommen ist, gibt es auch die Möglichkeit der Kontoeröffnung zu Gunsten eines Dritten (seines Kindes). Dabei kann er mit der Bank folgendes vereinbaren:

      dass der Fall der Begünstigung mit seinem Tod eintreten soll (Achtung: dann hätte im Falle seines Todes die Exfrau des minderjährigen Kindes automatisch die Verfügungsgewalt über das Geld)

      oder

      dass die Begünstigung zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. dem 18. Geburtstag des Kindes eintreten soll. Sollte Dein Freund vorher sterben, tritt die Begünstigung bereits vorher ein, dann hätte wieder die Mutter des minderjährigen Kindes die Verfügungsgewalt über das Geld.

      Die Existenz des Begünstigten kann i.d.R. durch eine Geburtsurkunde oder einen (Kinder-)Ausweis nachgewiesen werden.

      Das Konto mit der Begünstigung für den Sohn kann ohne Unterschrift der Mutter eröffnet werden!

      Die Verfügungsmöglichkeiten durch die Mutter des Kindes können durch ein Testament ausgeschlossen werden, indem ein Testamentsvollstrecker für das Erbfall bestimmt wird.


      Grüße, SanneSu
    • RE: Kontoeröffnung für Kind - so umständlich?

      Hallo danke für den Hinweis,
      das wusste ich gar nicht ,dass es sowas gibt.

      Mein Freund hat es erstmal versucht mit seiner Nochfrau zu reden, Ihre Reaktion war leider, dass sie mit den Papieren jetzt erstmal zum Anwalt geht (bekommt ja PKH bzw. VKH). Wir haben beide nur den Kopf geschüttelt, weil man eigentlich beim selberlesen schnell versteht, dass es wirklich nur um eine Kontoeröffnung für das Kind geht und nicht darum "sie übers Ohr zu hauen".

      Sollte sie nicht unterschreiben wird er wohl die Möglichkeit von Sannesu in Erwägung ziehen oder eine Lebensversicherung abschliessen die dann auf den Sohn übergeht.