Verschoben aus Unterhalt - Karbon
Seit dem 1. September 2009 besteht eine neue Auskunftspflicht über Vermögensverhältnisse des Ex-Partners. Danach besteht die Möglichkeit, die Vermögensverteilung bereits ab dem Trennungstag einzusehen.
Gilt diese Auskunftspflicht ab dem Datum der schriftlichen Aufforderung oder kann die Einsicht auch rückwirkend erfolgen?
Zum Beispiel: Trennung am 20.Febr. 2009. Schriftliche Aufforderung der Vermögensoffenlegung erfolgt am 15. Okt. 09, soll aber rückwirkend für den 20. Febr. 09 erfolgen.
Vielen Dank für gesicherte Aussagen.
Seit dem 1. September 2009 besteht eine neue Auskunftspflicht über Vermögensverhältnisse des Ex-Partners. Danach besteht die Möglichkeit, die Vermögensverteilung bereits ab dem Trennungstag einzusehen.
Gilt diese Auskunftspflicht ab dem Datum der schriftlichen Aufforderung oder kann die Einsicht auch rückwirkend erfolgen?
Zum Beispiel: Trennung am 20.Febr. 2009. Schriftliche Aufforderung der Vermögensoffenlegung erfolgt am 15. Okt. 09, soll aber rückwirkend für den 20. Febr. 09 erfolgen.
Vielen Dank für gesicherte Aussagen.
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