Ehegattenunterhalt

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    • Ehegattenunterhalt

      aus "Intern" nach "Unterhalt" verschoben. Mfg WB

      Hallo Isuv Mitglieder,
      Es geht um ein langjähriges UH Verfahren. Nun soll mein Freund eine Abfindung zahlen und einen UH bis zum Rentenalter.
      Oder der UH wird ca. 1000€ höher sein als der jetzige.
      Die Ex Frau lebte jahrelang mit einem neuen LG zusammen, beweise wie Fax, Anschriftenprüfung wurden nicht anerkannt.
      Die Kinder sind schon alle ausgezogen.
      Wer hat Erfahrungen mit dem BGH oder wer kann einem ein Rat geben aus dieser Sache raus zu kommen?
      Grüße Doris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Ehegattenunterhalt

      Hallo Doris,

      wenn ich dich richtig verstanden habe, besteht die Beziehung der Ex-Frau derzeit nicht mehr.
      Das heißt leider für deinen Freund, Chance der Unterhaltsversagung nach §1579 vertan.
      Die Gerichte tun sich im allgemeinen sowiso eher schwer Unterhaltsansprüche wegen §1579 zu verweigern. Um so mehr wenn daraus jemand evtl. dem Staat zur last fällt.
      Aus der Sache heraus kommen wird dein Freund wohl nicht.

      Gruss Deweles
    • RE: Ehegattenunterhalt

      Hallo D :-),
      hab deinen Namen vergessen, sorry!
      das sind ja keine guten Nachrichten.
      Es kann doch nicht sein, das er bis an das Lebensende für die zahlen muss?!
      Da können ein die Männer echt leid tun, die solche Frauen ohne Selbstwertgefühl an der..... haben und auf kosten der anderen leben.
      Grüße Doris
    • RE: Ehegattenunterhalt

      Hallo Doris,

      aufgrund neuer Gesetzgebung wird der nacheheliche Unterhalt oftmals begrenzt.
      Es gibt hier genug Spezialisten die da mehr sagen können.
      Wenn Du genaueres wissen willst, solltest Du mehr Informationen einstellen.
      Bereinigtes Netto Freund; Bereinigtes Netto EX-Frau; Ehedauer usw.

      Gruß

      Deweles
    • RE: Ehegattenunterhalt

      Hallo Deweles,hallo Max,
      also das Neue UH Recht wurde gar nicht berücksichtigt.

      Das Amtsgericht hat ein Urteil gefällt. Eheg UH bleibt wie bisher, der Ex wurde eine Halbtagstätigkeit zugesprochen. Dann ging es weiter vor das OLG 3. Int. Hier wurde ein Vergleich vorgeschlagen von ?0000€ und den alten UH bis zur Rente, oder der UH wird 1000€ höher eingestuft wie bisher.
      Bei der Berechnung wurde nur die Steuererklärung annerkannt, nicht alle Abgaben. Daher ist das Gehalt ca. 2000€ höher.
      Die Ex geht nicht arbeiten hat samtliche gebrechen, natürlich aus der Ehe.
      Vor Gericht hat Sie ordentlich gejammert, das sie das Haus nicht halten kann.
      Was ist genau Pärclusion?

      Grüße Doris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von doris ()

    • RE: Ehegattenunterhalt

      Hallo doris,

      Präclusion im Falle des Unterhalts bedeutet einfach erklärt:
      Wenn der Aufstockungsunterhalt nicht befristet wurde, gilt er künftig als nicht mehr anfechtbar. Dies traf und trifft diejenigen, welche zwischen 13.06.2001 und 31.12.2007 ein Urteil bekommen haben und zum Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile verurteilt wurden. Deshalb auch meine Frage nach dem Datum des 1. Urteils.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Ehegattenunterhalt

      hallo Max,
      ich habe ein Urteil gefunden von 2002.
      Der Beklagte zahlt einen Elemt. UH von 1950DM, und einen Vors.UH von 600DM ab Rechtskraft der Scheidung.
      Der UH wurde wohl erhöht, aber
      über Aufstockungs UH kann ich nichts finden bzw lesen.
      Oder muss es nicht genau beschrieben sein?

      Es gibt soviele Akten, die sich in den 17 jahren angesammelt haben.

      Grüße Doris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von doris ()

    • RE: Ehegattenunterhalt

      Hallo Doris,

      das ist ein sehr schwieriges Thema. Der Ausgang einer Klage hängt da von Kleinigkeiten in der Begründung ab.
      Wichtige Frage: Ist das letzte Urteil ein OLG-Urteil? Wenn ja, ist denn Revision überhaupt zugelassen? Denn nur dann kann Dein Mann überhaupt vor den BGH ziehen.
      Ich kann hier nicht alle Einzelheiten der Präklusion erläutern. Lies aber hier mal einen Aufsatz eines Fachanwalts für Familienrecht aus Düsseldorf:
      Präklusion

      Grüße