4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

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    • 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Guten Tag!

      Ich hätte noch eine Frage bezüglich folgender Situation:

      Mein Freund lebt zur Zeit in Scheidung und hat 4 Kinder, die bei seiner Ehefrau leben. Jetzt soll Gerichtlich und vom JA das Umgangsrecht geregelt werden. Kindsmutter verhindert soweit möglich den Umgang der Kinder mit dem Kindsvater.

      Er hat jetzt eine Stellungnahme an das JA geschrieben, das er gerne zwei Kinder dauerhaft bei sich leben hätte.
      Das JA wollte einen konkreten Vorschlag zur Regelung des Umgangs.

      Wir haben genug Platz im Haus (Kinder hätten alle ihr eigenes Zimmer) und wir würden uns sehr freuen.

      Wie stehen da allgemein die Chancen? Passiert es heutzutage überhaupt noch, das dem Vater 2 von 4 Kindern zugesprochen werden? Oder sind die Chancen da eher schlecht?

      Alle 14-Tage alle vier Kinder ist für Ihn absolut keine akzeptable oder machbare Lösung.

      Danke!
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo.

      Warum ist alle 14 Tage alle 4 Kinder keine machbare bzw. akzeptable Lösung?

      Er hat nun mal vier Kinder, und lebte er noch in der FAmilie, könnte er auch nicht vorübergehen mal 2 Kinder "verschwinden" lassen, die wären da ja auch da.

      Es geht doch hier nur um 2 Wochenenden. Was ist daran nicht praktikabel?

      Ich finde es schon wichtig, dass die Kinder zusammen beim Vater sind und nicht aufgeteilt, denn nur zusammen geben sie eben eine "Familie" ab und er erlebt eben den Trupp zusammen. Wenn man es jetzt aufteilte, dann würden die Kinder ihren Vater nur alle 4 Wochen sehen.

      Und als Alternative dann gleich 2 Kinder ganz holen wollen? Die Logik leuchtet mir nicht so ganz ein. Dann hat er doch auch alle 2 Wochen 4 Kinder? Oder dachtet ihr dran, dann an diesen Wochenende die andren 2 zur Mutter zu schicken? Nur dann sähen sich die Kinder untereinander überhaupt nicht mehr.....

      Und die Kinder überhaupt zu trennen finde ich persönlich auch nicht gut. Nicht nur, weil unter Umständen zwischen den Kindern eine ARt Konkurrenzkampf entstehen könnte darüber, was die einen beim einen haben und die andren beim andren Elternteil. Noch dazu finde ich es wichtig, dass Geschwister, wenn möglich, zusammen aufwachsen, um sich nicht auch noch voneinander zu entfremden.


      Gruss Ruth

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ruth ()

    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo Ruth,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ich finde es auch nicht schön, die Kinder "aufzuteilen".

      Am liebsten hätte mein Freund die Kinder dauerhaft bei sich wohnen und zwar alle vier. Es sind auch seine Kinder und alle 14 Tage ist für Ihn zu wenig. Er will sie - wie vor der Trennung seiner Frau - abends ins Bett bringen und morgens wecken und auf den Tag vorbereiten. Und keines der Kinder "verschwinden" lassen. Seine Frau unterbindet den Kontakt aber massiv und macht einen Umgang mit den Kindern fast unmöglich.

      Bei vier Kindern scheint es eh schwierig, den Umgang gut und im Kindeswohl zu regeln.

      Ich frage mich daher, was eine gute Lösung sein kann. Und wenn beide Elternteile die Kinder bei sich haben wollen, könnte das evtl einfach eine Möglichkeit sein.

      Wird das so nicht praktiziert?
      Wie wären denn die Chancen, das er alle vier Kinder bekommt?

      Danke!
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo.

      mir erschliesst sich diese Aussage

      Bei vier Kindern scheint es eh schwierig, den Umgang gut und im Kindeswohl zu regeln.


      eben nicht so.

      Wenn er doch am liebsten die Kinder alle bei sich hätte, warum ist es dann wiederum schwer, den Umgang mit allen vieren zu praktizieren.

      Aber wie Max schon schrieb: wie alt sind die Kinder?

      Ruth
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Danke für die Antworten.

      Die Kinder sind 5,9,11 und 12.

      Die Mutter unterbindet den Umgang leider extrem und mein Freund möchte sein "Recht" auf Umgang nicht durchsetzen, wenn es jedes Mal "einen Tanz" von der Mutter gibt. Er glaubt, es ist für das Kindeswohl besser, wenn er sich ruhig verhält.
      Leider verknüpft die Mutter Unterhaltszahlungen und Umgang mit den Kindern sehr stark miteinander und solange der Zugewinn nicht geklärt ist, wird sie die Situation leider nutzen um über die Kinder zu bestimmen.

      Er möchte die Kinder gerne dauerhaft bei sich haben.
      Was die Kinder wirklich wollen kann vielleicht gar nicht gesagt werden und ich maße mir da keine Meinung an. Äußerungen, sie würden gerne bei uns wohnen fallen natürlich schon.

      Er zahlt deutlich mehr Unterhalt als er muss und hat kaum Geld für sich. Zudem lebt die Kindmutter im gemeinsamen Haus mit den Kinder und hat allen Hausrat behalten. Wie gesagt, Zugewinn ist nicht geklärt.

      Ist es denn so unüblich, das der Vater das Sorgerecht haben möchte? Und zwei Kinder zu bekommen wäre auch eine Lösung.

      Zudem: Die Familie wurde bereits durch die Trennung seiner Frau zerstört und er wird von den Kindern "entfremdet". Das "Trauma" der Kinder soll nicht schlimmer werden, aber durch den kompletten Rauswurf des Vaters ist die Sache auch nicht geregelt. Und alle 14 Tage ist eben unbefriedigend, wenn man vorher der Teil in der Familie war, der den "emotionalen Part" übernommen hat und einen intensiven Kontakt mit den Kindern hatte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MiaMara ()

    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo

      also bei uns ist es so, das die Kinder meines Mannes auf Wunsch der Mutter getrennt wurden.

      d.h. Mutter ein Kind, Vater ein Kind
      die Kinder sehen sich alle 14 Tage plus Ferien bei uns
      nie bei der Mutter


      Mir ist aber auch nicht klar warum Dein Freund nur 2 Kinder dauerhaft bei sich haben möchte abgesehen was die Kinder wollen.

      Warum nicht alle 4 dauerhaft???
      Geschwister zu trennen finde ich nicht gut
      irgendwann kommt der Satz warum muss ich bei Mama wohnen und du bei Papa oder ungekehrt oder ich darf das und das bei Mama/Papa du nicht usw meinst du das ist gut für die Kinder?
      mal abgesehen davon glaube ich nicht das deinem Freund auf Antrag beim Gericht zwei von vier Kindern zu gesprochen werden ohne trifftigen Grund.
      Bei uns ist das nur so gekommen weil die Mutter das eine Kind nicht wollte.
      hat bei Gericht nur den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind beantragt

      LG zwerg

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von zwerg7 ()

    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo,

      bei einem Bekannten, hatte sich das über den "Kindeswillen" ganz problemlos lösen lassen.

      Papa hatte das Älteste und das Jüngst Kind, Mama die beiden in der Mitte.

      An den Wochenenden und in den Ferien gab es die unterschiedlichsten Varianten von 0-4 Kindern.

      Hat über Jahre gut funktioniert. Und was ist daran so schlimm Geschwister zu trennen, viel Kinder wünschen ihr Geschwisterchen auf den Mond oder sonstwohin.

      Ich danke fachkundiger Rat wäre gut, bevor die KM das Verhältnis zum Vater ganz ruiniert. Ob es ein guter Weg ist zu sagen, dann will ich sie halt ganz haben oder auch nur die Hälfte kann nur jemand entscheiden, der euch kennt. Denn was ist die Hälfte von Kind, möchte er 2 Kinder -egal welche- oder die beiden Kleinen oder Großen - die die am pflegeleichtestn sind, oder die die Mama am wenigsten ähnlich sind. Was ist die Hälfte von 4 Kinder ?

      Was ich auch nicht verstehe ist, dass es zwar möglich wäre 4 Kinder ganz zu nehmen aber nicht für ein Wochenende.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo P-mensch.

      sag mal, gehts Noch? Dann mach mal deine Augen auf oder benutzt die Suchfunktion, dann wird sich auch dir erschliessen, dass dein beitrag in der Biotonne verschwunden ist.....

      wahrscheinlich auch zu Recht.

      Dein Ton ist unter aller Kanone!

      Ruth
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Vielen Dank für die Antworten.


      Natürlich hätten wir am liebsten alle vier Kinder. Bald ist ein Termin vor Gericht zur Regelung des Umgangs. Mein Freund will jetzt schriftlich einreichen, alle vier Kinder zu sich zu holen.

      Im schlimmsten Fall wird er sich auch auf die Regelung alle 14 Tage einlassen, das ist klar und sicherlich besser als gar keinen Kontakt. Aber daran hat die Mutter nur Interesse, solange Sie im Vorteil ist dadurch.

      Aber die Kinder haben es ja auch nicht schlecht bei der Mutter (wenn man mal objektiv die Streitereien von Mutter/Vater außen vor lässt)

      Das Jugendamt sagt, beim Termin vor Gericht wird erstmal der Umgang bis Ende des Jahres geregelt und er soll sagen, wie er sich das bis dahin vorstellt (also, welche Wochenenden).
      Er sagt, er will den Lebensmittelpunkt der Kinder zuerst geregelt haben und nicht akzeptieren, dass die Kinder bei der Mutter leben.
      Wenn der Lebensmittelpunkt geklärt ist, dann kann auch der Umgang geregelt werden.

      Für mich klingt das auch plausibel. Das Jugendamt ist stark auf der Seite der Kindsmutter und will „erstmal“ die 14-Tage-Regelung durchsetzen (bis Ende09)

      1. Ist es sinnvoll, sich erstmal darauf einzulassen oder akzeptiert man damit den Lebensmittelpunkt der Kinder bei der Mutter.

      2. Kann er einen Anwalt für die Kinder einschalten? Warum gib es das nicht generell immer? (er selber hat einen)

      Die Mutter hat den Kontakt extrem unterbunden und verklagt ihn – tatsächlich- jetzt auf einen geregelten Umgang. Wir vermuten, Sie will 600 km weg ziehen zu ihren Eltern. Sie weiß, er setzt sich nicht durch, die Kinder zu holen, wenn sie das nicht möchte.

      3. Wenn er sich jetzt nicht auf die 14-Tage-Regelung einlässt, kann es sein, dass sie wegziehen kann gegen seinen Willen?

      Wir (also ich) hätten hier ein großes Haus in dem alle Kinder gut untergebracht wäre. 4. Kann sie dann die Kinder mitnehmen?

      Sie bekommt auch genügend Unterhalt, damit sie nicht arbeiten muss und braucht sich also auch keine Stelle zu suchen.

      5. Wie geht man vor? 14-Tage-Regelung annehmen und „kriechen“ und auf Zugewinn verzichten, damit Kindsmutter im Haus bleibt? Das ist ja auch keine Garantier...
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo MiaMara,

      die Zeiten, in denen man Geschwister aif keinen Fall trennen wollte, sind längst vorbei. Die Gerichte haben durchaus erkannt, dass sich Kinder nicht nur aufgrund des natürlichen Altersunterschieds, sondern auch aufgrund unterschiedlicher Karaktereigenschaften über Jahre hinweg nicht sonderlich gute oder gar nicht verstehen. Die Trennung von Geschwistern macht aus ihnen also im Allgemeinen keinen psychischen Krüppel.

      Allerdings finde ich in all Deinen Schilderungen keine schlagkräftigen Argumente, die das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet sehen, bzw. dass es den Kindern bei Euch so sehr viel besser geht.

      Mein Freund will jetzt schriftlich einreichen, alle vier Kinder zu sich zu holen.
      Das wäre dann der Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht.

      Kann er einen Anwalt für die Kinder einschalten?
      Das wird dann das Gericht in Form der Zuordnung eines Verfahrenspflegers machen, wenn es dies für notwendig hält. Der Verfahrenspfleger fungiert als Anwalt des Kindes.

      Aber die Kinder haben es ja auch nicht schlecht bei der Mutter
      Das spricht schon mal gegen eine Bewilligung des Antrags. Warum sollte ein Gericht das ABR auf den Vater übertragen, wenn es den Kindern bei der Mutter gut geht?

      Die Mutter hat den Kontakt extrem unterbunden und verklagt ihn – tatsächlich- jetzt auf einen geregelten Umgang.
      Diesen Anspruch haben Mutter und die Kinder. Der 14-tägige Wechsel ist eben auch der Standard in Deutschland. Mehr als ein zusätzlicher Tag während der Woche wird aus meiner Sicht nicht herauskommen.

      kann es sein, dass sie wegziehen kann gegen seinen Willen?
      Wer soll sie aufhalten? Sie muss lediglich den Umgang fördern, was bei einer Entfernung von 600 km sicherlich schwer ist. Die Handlungsmöglichkeiten, die man hat, wenn sie trotzdem wegzieht sind allerdings sehr eingeschränkt. Ein gerichtliches Verbot kommt aus meiner Sicht überhaupt nicht in Frage.

      Zugewinn ist dann aber auch ein ganz anders Thema und sollte keinesfalls mit dem Kindesumgang verknüpft werden.
      Das ist ja auch keine Garantie...
      eben!

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Original von Max
      Hallo MiaMara,

      die Zeiten, in denen man Geschwister aif keinen Fall trennen wollte, sind längst vorbei. Die Gerichte haben durchaus erkannt, dass sich Kinder nicht nur aufgrund des natürlichen Altersunterschieds, sondern auch aufgrund unterschiedlicher Karaktereigenschaften über Jahre hinweg nicht sonderlich gute oder gar nicht verstehen. Die Trennung von Geschwistern macht aus ihnen also im Allgemeinen keinen psychischen Krüppel.



      Hallo max

      was machen dann die Kinder(Geschwister) die zusammen bleiben müssen weil sich ihre Eltern nicht trennen?
      Das sie psychische Lrüppel werden hat auch niemand geschrieben.

      LG
      zwerg
    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo ,

      Termin vor Gericht zur Regelung des Umgangs
      dann geht es dabei eben auch nur darum. Und nicht um das ABR !
      Also sollte er seine Vorstellung wie der Umgang laufen sollte dem JA + Gericht mitteilen.

      er will den Lebensmittelpunkt der Kinder zuerst geregelt haben
      es geht aber nicht darum was "er" will sondern darum was beantragt wurde. Da müßte er erst mal eine Klage auf Übertragung des ABR auf ihn einreichen.

      Mutter hat den Kontakt extrem unterbunden und verklagt ihn tatsächlich - jetzt auf einen geregelten Umgang
      das klingt mir jetzt eher nach Machtspielchen zwischen den Eltern als nach wirklicher Umgangsverhinderung aus.
      Wie sind denn die Vorstellungen KM + KV ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 4 Kinder. 2 beim Vater, 2 bei Mutter?

      Hallo MiaMara, was Du hier schreibst ist "in sich" nicht schlüssig, weil das alles besser für "alle 4 Kinder" passt als für "2/4".

      Vor allem sehe ich darin keine Verbesserung der Umgangssituation.

      Für eine Änderung des ABR braucht KV triftige Gründe. So sehr ich die hier genannten Gründe auch verstehe, glaube ich doch dass die nicht ausreichen werden.

      Und um Geschwister zu trennen braucht's auch Gründe. Du nennst hierfür keinen einzigen.

      Er hat jetzt eine Stellungnahme an das JA geschrieben, das er gerne zwei Kinder dauerhaft bei sich leben hätte.
      und wie begründet er das ?
      1. dass er ABR bekommt
      2. Geschwister trennen
      3. welche, und warum diese.


      Das JA wollte einen konkreten Vorschlag zur Regelung des Umgangs.
      was schreibt KV hierzu ?

      haben genug Platz im Haus (Kinder hätten alle ihr eigenes Zimmer)
      für 2 oder auch 4 ?

      Passiert es heutzutage überhaupt noch, das dem Vater 2 von 4 Kindern zugesprochen werden?
      das hat nix mit dem Geschlecht des ET zu tun.

      alle 14 Tage ist für Ihn zu wenig.
      verständlich. Soller anderen Rhythmus vorschlagen.
      Aber warum nur für 2/4 ?(

      abends ins Bett bringen und morgens wecken und auf den Tag vorbereiten.
      das verstärkt nur die Frage "warum nur für 2/4 ?". Mir kommt da eher die Frage warum er dann überhaupt (ohne die Kinder) ausgezogen ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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