Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

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    • Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

      Hallo,

      ich hätte eine Frage:

      Ich habe für meinen Sohn (6 Jahre alt) ein Kinderkonto auf seinen Namen. Ich und mein Lebensgefährte haben Zugriff auf dieses Konto. Monatlich geht auf dieses Konto das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt.

      Nun meine Frage: Ich habe finanzielle Probleme und zahle an meinen Schulden ab. Ich hatte mal eine Pfändung und heute ging mir durch den Kopf, was wenn ich meinen Job verliere und mir wieder eine Pfändung droht. Kann der Gläubiger auch die Guthaben von dem Konto meines Kindes pfänden? Ich spare nämlich dort das komplette Kindergeld und den Unterhaltsvorschuß für ihn.

      Danke schon jetzt für eine Antwort.
    • RE: Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

      Hallo winzano,

      willkommen im Forum!

      Beim Lesen drängt sich mir die Frage auf, wie ist es Dir möglich, das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuß auf dem Kinderkonto zu sparen (= unberührt zu lassen) ? Wenn es Dir finanziell so schlecht geht, wovon ernährst Du dann Dein Kind derzeit? UHV und Kindergeld sind doch dazu da, das Kind entsprechend zu versorgen und nicht, um ein Sparguthaben anzusammeln. Das verstehe ich nicht so wirklich.

      LG allegria.
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

      Hallo,

      da habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir ging es vorher schlecht wegen Arbeitslosigkeit und Altschulden. Jetzt aber hab ich einen festen Job und kann meine Schulden zahlen. Auch für den Lebensunterhalt für mein Kind und mich reicht das Gehalt und mein Lebensgefährte hängt sehr an dem Kleinen und ist finanziell sehr gut gestellt. Deswegen kann ich dieses Geld zur Zeit sparen.

      Aber nix ist für die Ewigkeit ;) Und ich möchte vorbeugen. Da ich schon mal in der Situation war, daß ich eine Pfändung hatte, möchte ich einfach nur wissen, ob das Geld, das ich für mein Kind spare auch meinem Kind bleibt, sollte es mir noch mal schlechter gehen.
    • RE: Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

      Hallo winzano,

      das Geld, dass auf dem Konto deines Kindes ist kann von deinen Gläubigern nicht gepfändet werden, zumal bei KG und Unterhalt eine Pfändung nicht zulässig wäre, auch wenn es auf deinem Konto ist.

      Was du dann aber auch nicht darfst ist das Geld von deinem Kind auszugeben, dass wäre strafbar, deswegen sollte man sehr genau überlegen, welches Geld man auf "Kinderkonten" zwischenlagert.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

      Ausgeben will ich es auf keinen Fall. Deswegen pack ich es Extra.
      Ich habe ihm einmal ein neues Kinderzimmer gekauft und dafür auch die Rechnung in die Kontoauszüge reingepackt, da das schon mehr gekostet hat.

      Alle anderen Dinge kauf ich von meinem Gehalt, wie z.B. Lebensmittel und Kleidung und und und. Mein Lebensgefährte kauft auch immer mal und gibt was dazu.

      Dann danke ich euch echt herzlich für eure Auskunft. Das ging ja echt total schnell. Danke.
    • RE: Unterhalt und Kindergeld pfändbar auf Kinderkonto?

      Mein Lebensgefährte hat Zugriff, das, wenn mir etwas passiert, er das Konto führen kann, bis der Kleine volljährig ist. Mein Lebensgefährte ist quasi der Vater für den Kleinen. Der Kleine wird auch später alles von meinem Lebensgefährten erben. Das ist bereits auch testamentarisch gereglt.

      Der richtige Vater des Kleinen kümmert sich nicht und hat Zugriff auf nix.

      Aber darum ging es in diesem Thema auch nicht. Es ging drum, ob das Konto meines Kindes gepfändet werden kann, wenn ich in eine finanzielle Notlage komme, in der ich vor vier Jahren mal war. Diese Frage wurde mir ja bereits beantwortet. Danke nochmal.