Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss trotz Zahlungsunfähigkeit ?

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  • Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss trotz Zahlungsunfähigkeit ?

    Hallo an alle im Forum!
    Ich bin neu, weil ich dringend Antworten auf einige Fragen benötige.

    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen oder sagen, wo ich verbindliche Hilfe bekommen kann.

    Vor einigen Tagen ist mein 2. Elter gestorben. Aus gegebenem Anlass erwarte ich also bald, ein Drittel Haus zu erben.

    Nun trat das Bundesland vor einigen Jahren für einen längeren Zeitraum in den Unterhaltsvorschuss. Zuvor bezahlte ich Unterhalt, sah jedoch keine wirtschaftliche und persönliche Zukunft in meiner Art von Arbeiten, nahm Schule und Studium auf.

    Ich bezog also nachweislich SchülerBafög und anschließend StudentenBafög.
    Ich war stets zahlungswillig, aber nicht -fähig.
    Meinen Zahlungswillen wollte ich seinerzeit auch damit untermauern, durch entsprechende Unterschriften einen Titel 'anzuerkennen'. Man verzeihe mir hierbei eventuell ein falsches Vokabular - jedenfalls besteht ein Titel gegen mich.

    Nun bin ich mir in Absprache mit meine Ex-Freundin sicher, dass die Summe, die das Jugendamt von mir sporadisch und ohne Nachdruck fordert, nicht der Summe entspricht, die meine ehemalige Freundin ausgezahlt bekam. Wir reden hier von dem doppelten Betrag.

    Meine Sorge ist nun: Wenn ich mein Erbe antrete, also ein Drittel Elternhaus, in dem ich aufgewachsen bin, bin ich und meine Geschwister in der Gefahr, das Haus zu verlieren, da das Jugendamt den Geldbetrag (mit Erfolg) einklagt, den ich nicht anerkennen will, da er niemals angefallen ist?

    Wie ist das nun mit dem Unterhaltsvorschuss? Muss ich, oder muss ich nicht, da ich stets nur BAFöG, Kindergeld, Halbwaisenrente (nicht alles immer gleichzeitig) erhielt? Wen frage ich; auf welche Gesetze berufe ich mich, wenn nicht?

    Ich brauche eine schnelle belastbare Antwort, da ich ggf. nur noch 4 Wochen Zeit habe, mein Erbe abzulehnen. Wenn ich alle 24.000 € plus laufenden Unterhalt wegen des Drittel Hauses sofort bezahlen müsste, verlöre nicht nur ich mein Elternhaus, sondern auch meine Geschwister.

    Danke für eure Zeit und produktive Antworten!

    Grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Phantomas ()

  • RE: Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss trotz Zahlungsunfähigkeit ?

    Hallo Phantomas, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.
    Vor einigen Tagen ist mein 2. Elter gestorben.
    und mein herzliches Beileid.

    Für Dein Anliegen kann ich Dir wenig Hoffnung machen.

    Da Du einen Titel unterschrieben hast summieren sich Deine Schulden jeden Monat um den titulierten Betrag. Das summiert sich dann schon in wenigen Jahren auf sehr hohe Summen.

    Da Du jetzt (ab Antritt Erbe) Vermögen hast, Vermögen für den Unterhalt minderjähriger Kinder einzusetzen, auch der Stamm anzugreifen, ist, wirst Du Deine Anteile am Haus irgendwie "zu Geld machen" müssen.
    Du kannst Deine Anteile verkaufen, bevorzugt an die anderen Erben. Oder beleihen.
    Alternativ können auch diese Anteile ans Kind überschrieben werden, in Höhe Deiner (Unterhalts)Schulden. Ich denke aber dass JA das in Höhe seiner Zahlungen nicht hinnehmen muß.

    sah jedoch keine wirtschaftliche und persönliche Zukunft in meiner Art von Arbeiten
    das klingt mir nicht ausreichend um einem minderjährigen Kind gegenüber als "nicht leistungsfähig" zu gelten.
    Wenn Du willst, kannst Du ja mal Deinen schulischen + beruflichen Werdegang stichpunktartig, sowie das Alter des Kindes, einstellen. Dann kann man genauer was dazu schreiben.

    Hierbei ist zwischen Deinem Wunsch nach besserer beruflichen Chancen und dem Recht des Kindes auf Unterhalt abzuwägen. Wobei hierbei das Recht des Kindes sehr "schwer wiegt".

    bin ich mir in Absprache mit meine Ex-Freundin sicher, dass die Summe, die das Jugendamt von mir sporadisch und ohne Nachdruck fordert, nicht der Summe entspricht, die meine ehemalige Freundin ausgezahlt bekam.
    nun, Deine Schulden beim Kind sind in der Höhe de titulierten KU. JA läßt sich vor Zahlung nach UVG die Ansprüche (in Höhe seiner Zahlung) übertragen. Meist wird dabei eine
    Beistandschaft für den KU ans JA eingerichtet. Also fordert JA die "volle" Summe, den Teil seiner Zahlung kanns JA einbehalten, den Rest ans Kind (hier KM, die dafür ja quasi "in Vorlage getreten" ist.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss trotz Zahlungsunfähigkeit ?

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Mein Werdegang lässt sich stichpunktartig so fassen: Hauptschule, Lehre, Hilfsarbeiten, Arbeitslosigkeit, Abitur (2. Bildungsweg), Studium (bis heute).
    Mein Sohn kam in der Phase nach der Ausbildung, ich war 19 und welchselte mein Arbeitsstellen häufig, da Zeitverträge usw. Kurz darauf Trennung, Arbeitslosigkeit und Schulbeginn (Sohn war zwei Jahre).

    Bis Schulbeginn zahlte ich Unterhalt. Danach akzeptierte ich den Titel, den das Jugendamt (tatsächlich über eine Beistandschaft) erwirkte. Ich wollte damit allen (JA, Freundin und vor allem meinem Sohn signalisieren, das ich die volle Verantwortung übernehme).
    Aber das JA wusste von Anfang an, dass ich Schülerbafög und später Studentenbafög bekommen würde.

    Hätte ich nicht eine Anpassung des Unterhalts erwirken müssen? Was für ein Interesse hat das JA, einen Jungakademiker mit 40.000 € Schulden zu konfrontieren, die niemals anfielen, sprich ausbezahlt wurden?

    Ich habe heute mit (nicht nur) einer Schuldnerberatung telefoniert und gehe nun so vor: Beratungscheine vom Amtsgericht holen. Familienrecht-Anwalt suchen und einen Unterhaltsanpassung erwirken. Als unabhängiger Vorgang erfragen, wie hoch die Chancen stehen, den Titel, dessen Summe man nicht ändern können wird, auf "uneintreibbar" zu ändern. Jede Schuldnerberatung sagte mir, wenn ich eine Anpassung (oder welchen Schritt auch immer, das habe ich nicht ganz behalten) schon frühzeitig vorgenommen hätte, wären die Schulden so nicht aufgelaufen.

    Ich empfinde es so, als ob mich das Jugendamt, das mich erstmals vor drei Jahren mit einer Forderung von ca. 19.000 € behelligt hat, absichtlich und im Wissen um meine rechtlichen Optionen ins offene Messer hat laufen lassen.

    Mein Erbe werde ich im Übrigen ablehnen; ich werde meine Geschwister nicht zwingen, dass Haus zu verkaufen, respektive zu beleihen.

    Danke für Euren zeitaufwand und produktive Antworten!
  • Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Die Frage ist im Titel zu lesen: Wieviel berechnet ein Notar für die Aufnahme und Beglaubigung eines Erbverzichtes?

    Vielen Dank!

    zusamen gefügt weil das in einem Kontext steht. mfg WB

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

  • RE: Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss trotz Zahlungsunfähigkeit ?

    Hallo Phantomas

    Lass dich (nach Beantragung eines Beratungshilfescheins) dringend von einem Anwalt beraten und zwar auch darüber, was die Ausschlagung der Erbschaft betrifft.
    Dein Erbanteil fällt ,wenn du ihn ausschlägst ,an dein Kind . Deine Unterhaltsschulden bleiben aber bestehen.
    Ausserdem dürfte das Jugendamt etwas dagegen einzuwenden haben,dass du dich arm machst nur um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
    Also Vorsicht und nicht überstürzt reagieren sondern lass dich erst einmal ausführlich beraten.

    Yvie
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Hallo Phantomas

    Die Gebühr berechnet sich nach der Höhe deines Erbanteils.
    Aber, wie schon unter " Unterhalt" geschrieben, informiere dich bevor du das Erbe ausschlägst sonst hast du mehr verloren als gerettet.

    Wenn du ausschlägst,erbt dein Kind und dessen Mutter wird wohl kaum eine lukrative Erbschaft für ihr kind ausschlagen .
    Und selbst wenn sie es täte ,würde da sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht etwas dagegen einzuwenden haben.


    Yvie
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    hallo Phantomas, Du darfst Dich nicht "künstlich" arm machen, nur um keinen Unterhalt (nach)zahlen zu müssen.

    Wenn Du das doch machst, dann kannst Du - unterhaltsmäßig - so gestellt werden als ob Du das Erbe angetreten hättest.

    Ansonsten siehe Antworten (die - sicher von mir - noch) kommen werden, auf Deine Startanfrage.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Verzichtet ein Abkömmling auf sein Erbrecht, dann sollen in der Regel die anderen Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblassers begünstigt sein (§ 2350 Absatz 2 BGB).

    Der Verzicht eines Abkömmlings oder eines Seitenverwandten (Bruder, Onkel, Neffe) erstreckt sich mangels anders lautender Vereinbarung auf den ganzen Stamm, so dass dessen Abkömmlinge nicht mehr erben können (§ 2349 BGB).


    Geht m. E. eindeutig hervor, das meine Geschwister alleine erben werden. Aber wie auch immer, muss los zu Gericht und Anwalt.
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Die §§ 2346 ff BGB betreffen den vertraglichen Verzicht auf das Erbe .
    Du hast aber mit deinen Eltern keinen Erbverzichtsvertrag geschlossen.

    Wenn du schon im Besitz eines BGBs bist dann sieh dir mal die §§ 1942 ff an.
    Für Laien sind Gesetze oft schwer verständlich insbesondere welchen denn nun zutreffen ,deshalb nochmal : Anwalt ,der sich mit Erb-und Familienrecht auskennt,befragen.

    Yvie

    PS. Hat euer Gericht um diese Zeit noch für " Kundschaft" geöffnet ???

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yvie ()

  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Hallo Phantomas,


    willkommen im Forum und mein Beileid zum Tod Deines Elter.

    Bitte beachte, dass Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind - auch wenn sie

    keine wirtschaftliche und persönliche Zukunft in meiner Art von Arbeiten

    sehen und deshalb anfangen zu studieren.

    Man kann nicht ein Kind in die Welt setzen und dann erwarten, dass Alle (Vater Staat) zahlen und selbst anfangen zu studieren. Zu dem Zeitpunkt, als Dein Kind geboren wurde, hattest Du bereits eine Ausbildung und verschiedene Arbeitsstellen - dann weiter zur Schule und studieren und das obwohl Du wusstest, dass Du verantwortlich für das Kind bist.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du zu diesem Zeitpunkt vor einem Gericht mit dem Änderungwunsch - keinen Unterhalt zahlen zu müssen für das Kind - durchgekommen wärst.

    Die Idee auf das Erbe zu verzichten, um den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen zu müssen, wird aus bereits beschriebenen Gründen nicht funktionieren:

    Wenn Du ausschlägst - erbt Dein Kind statt Dir. Es sei denn, Deine Ex schlägt für das Kind auch aus (bzw. ihr beide zusammen, falls ihr gemeinsames Sorgerecht habt)

    Selbst wenn Du das machst, wird dadurch Deine Unterhaltsschuld nicht reduziert werden - Du kannst nicht Deine Werte verschenken, nur um einen Vorschuss, der Dir vom Staat gewährt wurde, nicht zurückzahlen zu müssen - bzw. würde ein Gericht das nicht anerkennen nach meinem Rechtsempfinden.

    Frag einen Anwalt, wie von Yvie vorgeschlagen, bevor Du irgendwelche Dinge machst, die Du später bereust, weil Du Dich damit noch tiefer reinreitest.


    LG - Karbon


    PS: Man kann ein Erbe auch beim Nachlaßgericht (untergebracht beim Amtsgericht, das für den 1. Wohnsitz des Erblassers zuständig ist) ausschlagen - kostet ca. 20 EUR. Aber bevor Du das machst: Geh zum Anwalt und lass Dich beraten!

    Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
    Hafes (1319 - 1389)


  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Ich nehme Ihre Mitteilung zur Kenntnis, bin grundsätzlich anderer Meinung und werde einen Anwalt konsultieren.

    Darüber hinaus richte ich meinem Sohn aus, dass er sich gut dabei fühlen soll, Ihnen alle eine Rente zu erwirtschaften. Für dieselbe 'Gesellschaft', die schon jetzt signalisiert, dass mein Sohn von ihr (der Gesellschaft) nichts zu erwarten hat.

    Ich habe meinen Fall vor einigen Jahren einer engagierten Sozialrichterin in leitender Position vorgetragen. Sie konnte es nicht glauben und resümmierte: Wie kann man nur einem jungen Vater sein ganzes Leben ruinieren, nur weil er ein Kind bekommen hat. Der Unterschied: Sie arbeitet in Frankreich.

    In diesem Sinne: Mir braucht keiner mit einer moralischen Argumentation zu kommen. Diese Moral stinkt nämlich zum Himmel und führt darüber hinaus dazu, dass Paare keine Kinder mehr bekommen, weil diese primär als wirtschaftliche Risikofaktoren eingestuft werden.

    Sie können diesen Thread gerne schließen.
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Die Gesellschaft, die Sie hier so überheblich und verächtlich kritisieren, hat sowohl Ihnen als auch Ihrem Sohn bisher beachtlich viel finanziert.

    Auch da lohnt sich der Blick über die Grenze, das ist nicht in jedem Land so.

    Und so sollte sich Ihr Sohn tatsächlich gut dabei fühlen, der Gesellschaft etwas zurück zu geben.
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Hallo Phantomas,

    und richte deinem Sohn auch bitte aus, dass er die Bafög-Zahlungen, die wir für dich geleistet haben auch noch der Gesellschaft schuldet, da du ja anscheinend nicht Willens bist deinen Beitrag zu leisten sondern nur Leistung von anderen verlangst.
    Bist du schon mal auf die Idee gekommen, dass die die dein Bafög und den Unterhaltsvorschuss für dein Kind erarbeiten ihr Geld auch selber gerne ausgeben würden, wenn sie nicht mit ihren Steuern solche Typen wie dich mit durchfüttern müssten.

    Mit tiefem Bedauern für das Kind und die miterbenden Geschwister
    Mietzi
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    Na, ja.

    Ich lasse mir noch ein paar teure Gesundheitsbehandlungen verpassen - auf Rechnung.

    Dann bestell ich mir noch einen schicken Fernseher und mach eine Privatinsolzenz.

    Danach beginnt die Geschichte dann von vorne. Jede Gesellschaft bekommt, was sie verdient.

    Viel Erfolg und empörte Selbstgerechtikeit noch!
  • RE: Wie hoch sind Notargebühren bei einem Erbverzicht?

    so, das sind nun genug der Unverschämtheiten. Erspare mir die eigentlich angekündigte Antwort, für so jemand ist mr jede Minute zu schade.
    P. übers WE gesperrt.

    Deshalb geschlossen. Wenn Teilnehmer noch auf diese letzten Unverschämtheiten antworten wollen, bitte Mail ans Forenteam, dann können wir das kurzzeitig dafür öffnen.


    meine private Meinung: mir tut das Kind leid.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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