Hallo an alle im Forum!
Ich bin neu, weil ich dringend Antworten auf einige Fragen benötige.
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen oder sagen, wo ich verbindliche Hilfe bekommen kann.
Vor einigen Tagen ist mein 2. Elter gestorben. Aus gegebenem Anlass erwarte ich also bald, ein Drittel Haus zu erben.
Nun trat das Bundesland vor einigen Jahren für einen längeren Zeitraum in den Unterhaltsvorschuss. Zuvor bezahlte ich Unterhalt, sah jedoch keine wirtschaftliche und persönliche Zukunft in meiner Art von Arbeiten, nahm Schule und Studium auf.
Ich bezog also nachweislich SchülerBafög und anschließend StudentenBafög.
Ich war stets zahlungswillig, aber nicht -fähig.
Meinen Zahlungswillen wollte ich seinerzeit auch damit untermauern, durch entsprechende Unterschriften einen Titel 'anzuerkennen'. Man verzeihe mir hierbei eventuell ein falsches Vokabular - jedenfalls besteht ein Titel gegen mich.
Nun bin ich mir in Absprache mit meine Ex-Freundin sicher, dass die Summe, die das Jugendamt von mir sporadisch und ohne Nachdruck fordert, nicht der Summe entspricht, die meine ehemalige Freundin ausgezahlt bekam. Wir reden hier von dem doppelten Betrag.
Meine Sorge ist nun: Wenn ich mein Erbe antrete, also ein Drittel Elternhaus, in dem ich aufgewachsen bin, bin ich und meine Geschwister in der Gefahr, das Haus zu verlieren, da das Jugendamt den Geldbetrag (mit Erfolg) einklagt, den ich nicht anerkennen will, da er niemals angefallen ist?
Wie ist das nun mit dem Unterhaltsvorschuss? Muss ich, oder muss ich nicht, da ich stets nur BAFöG, Kindergeld, Halbwaisenrente (nicht alles immer gleichzeitig) erhielt? Wen frage ich; auf welche Gesetze berufe ich mich, wenn nicht?
Ich brauche eine schnelle belastbare Antwort, da ich ggf. nur noch 4 Wochen Zeit habe, mein Erbe abzulehnen. Wenn ich alle 24.000 € plus laufenden Unterhalt wegen des Drittel Hauses sofort bezahlen müsste, verlöre nicht nur ich mein Elternhaus, sondern auch meine Geschwister.
Danke für eure Zeit und produktive Antworten!
Grüße
Ich bin neu, weil ich dringend Antworten auf einige Fragen benötige.
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen oder sagen, wo ich verbindliche Hilfe bekommen kann.
Vor einigen Tagen ist mein 2. Elter gestorben. Aus gegebenem Anlass erwarte ich also bald, ein Drittel Haus zu erben.
Nun trat das Bundesland vor einigen Jahren für einen längeren Zeitraum in den Unterhaltsvorschuss. Zuvor bezahlte ich Unterhalt, sah jedoch keine wirtschaftliche und persönliche Zukunft in meiner Art von Arbeiten, nahm Schule und Studium auf.
Ich bezog also nachweislich SchülerBafög und anschließend StudentenBafög.
Ich war stets zahlungswillig, aber nicht -fähig.
Meinen Zahlungswillen wollte ich seinerzeit auch damit untermauern, durch entsprechende Unterschriften einen Titel 'anzuerkennen'. Man verzeihe mir hierbei eventuell ein falsches Vokabular - jedenfalls besteht ein Titel gegen mich.
Nun bin ich mir in Absprache mit meine Ex-Freundin sicher, dass die Summe, die das Jugendamt von mir sporadisch und ohne Nachdruck fordert, nicht der Summe entspricht, die meine ehemalige Freundin ausgezahlt bekam. Wir reden hier von dem doppelten Betrag.
Meine Sorge ist nun: Wenn ich mein Erbe antrete, also ein Drittel Elternhaus, in dem ich aufgewachsen bin, bin ich und meine Geschwister in der Gefahr, das Haus zu verlieren, da das Jugendamt den Geldbetrag (mit Erfolg) einklagt, den ich nicht anerkennen will, da er niemals angefallen ist?
Wie ist das nun mit dem Unterhaltsvorschuss? Muss ich, oder muss ich nicht, da ich stets nur BAFöG, Kindergeld, Halbwaisenrente (nicht alles immer gleichzeitig) erhielt? Wen frage ich; auf welche Gesetze berufe ich mich, wenn nicht?
Ich brauche eine schnelle belastbare Antwort, da ich ggf. nur noch 4 Wochen Zeit habe, mein Erbe abzulehnen. Wenn ich alle 24.000 € plus laufenden Unterhalt wegen des Drittel Hauses sofort bezahlen müsste, verlöre nicht nur ich mein Elternhaus, sondern auch meine Geschwister.
Danke für eure Zeit und produktive Antworten!
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