Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin geschieden, aus erster Ehe ein Kind und zahlte bis Oktober EU und KU.
Im September wurde ich erneut Vater. Meine Freundin ist ALG 2 Empfängerin, bekommt für sich und Ihre bisherigen 2 Kinder als Alleinerziehende auch Wohngeld( typisch deutsch, Hauptsache mehrere Instutitionen sind beschäftigt- ARGE, Wohngeldamt usw.)
(Wir können bisher aus finanziellen Gründen noch keine gemeinsame Existenz aufbauen.)
So, jetzt haben wir, oder Sie, einen Antrag auf Elterngeld abgegeben. Es wurde ab September auch die erste Zahlung, also 300 Euro überwiesen.
Beim Wohngeldamt hat man Ihr nun mitgeteilt, dass dieser Betrag allerdings auf das Wohngeld der Kinder angerechnet wird. Meines Wissens ist der Mindestsatz bis 300 Euro nicht anrechenbar, auch für ALG 2 Empfänger.Stimmt das? Und wenn ja, dass wäre doch nonsens- bei ALG 2 nicht angerechnet, aber beim Wohngeld?- dann hätte Sie ja die Möglichkeit gehabt beim Elterngeld auf die Halbierung des Satzes zu gehen bei doppelter Laufzeit.
und dann noch was- bei der ARGE hat man uns gesagt, ichsollten erst nach der Geburt meine Auskunftspflicht genüge tuen- beim Wohngeldamt will man uns eine Nachzahlung bzw. erst ab Antragsstellung das Wohngeld für das Neugeborenende geben, da ich zu spät der Auskunftspflicht gefolgt sei- komisch
ich habe mal eine Frage.
Ich bin geschieden, aus erster Ehe ein Kind und zahlte bis Oktober EU und KU.
Im September wurde ich erneut Vater. Meine Freundin ist ALG 2 Empfängerin, bekommt für sich und Ihre bisherigen 2 Kinder als Alleinerziehende auch Wohngeld( typisch deutsch, Hauptsache mehrere Instutitionen sind beschäftigt- ARGE, Wohngeldamt usw.)
(Wir können bisher aus finanziellen Gründen noch keine gemeinsame Existenz aufbauen.)
So, jetzt haben wir, oder Sie, einen Antrag auf Elterngeld abgegeben. Es wurde ab September auch die erste Zahlung, also 300 Euro überwiesen.
Beim Wohngeldamt hat man Ihr nun mitgeteilt, dass dieser Betrag allerdings auf das Wohngeld der Kinder angerechnet wird. Meines Wissens ist der Mindestsatz bis 300 Euro nicht anrechenbar, auch für ALG 2 Empfänger.Stimmt das? Und wenn ja, dass wäre doch nonsens- bei ALG 2 nicht angerechnet, aber beim Wohngeld?- dann hätte Sie ja die Möglichkeit gehabt beim Elterngeld auf die Halbierung des Satzes zu gehen bei doppelter Laufzeit.
und dann noch was- bei der ARGE hat man uns gesagt, ichsollten erst nach der Geburt meine Auskunftspflicht genüge tuen- beim Wohngeldamt will man uns eine Nachzahlung bzw. erst ab Antragsstellung das Wohngeld für das Neugeborenende geben, da ich zu spät der Auskunftspflicht gefolgt sei- komisch