Aufenthaltsbestimmungsrecht bei psych. Erkrankung

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    • Aufenthaltsbestimmungsrecht bei psych. Erkrankung

      Mein Mann hat sich nach 18 Jahren (davon 9 Jahre Ehe) getrennt, wegen meiner psychischen Erkrankung und einen einjährigen Streit mit den Schwiegereltern. Meine Schwiegereltern haben mich seit der Geburt unseres Sohnes (4 Jahre) terrorisiert und sich stark in unsere Beziehung und Erziehung unseres Kindes eingemischt. Wir lebten in einem Haus.
      Mein Mann hat Anfangs noch zu mir gestanden. Es war sogar geplant ein Haus zu bauen, was die Idee meines Mannes war um den Schwiegereltern zu entkommen. Ich bin täglich mehr und krank geworden, hatte mehrere Nervenzusammen Brüche, mein Mann hat sich immer mehr gegen mich gestellt und sich letztendlich auch gegen mich entschieden. Ich mußte darauf hin ausziehen (zu meinen Eltern, 50 km Entfernung ) was mir unglaublich schwer fiel , um dem Terror zu entkommen. Aus einer langjährigen Depression die ich schon als Jugendliche hatte wurde durch diese Situation sehr psychisch krank. Ich habe dann eine Klinik besucht und aktiv meine Krankheit bis heute bekämpft. Leider mußte ich meinen Sohn bei meinem Mann lassen, wobei er mir von Anfang an damit drohte mir unseren Sohn niemals zu geben aufgrund der Vorkommnisse. Ich habe bisher nicht die Kraft aufbringen können dagegen anzukämpfen. Gleich während meines Klinik Aufenthalts habe ich Kontakt zum Jugendamt hergestellt und dort meine Situation geschildert, so das nicht der Vorwurf kommt ich hätte meinen Sohn im Stich gelassen. Bis heute habe ich meinen Sohn nur am Wochenende von Fr-So. Mein Sohn äußert desöftern in der letzten Zeit das er gerne bei mir bleiben möchte. Jetzt fängt der Rosenkrieg an den ich immer vermeiden wollte. Mein Mann droht mir jetzt mit allen Mitteln. Er kennt genau meine Schwachtstelle die "Psyche". Habe ich überhaupt noch eine Chance das Aufenthaltsrecht für meinen Sohn zu bekommen ? Wie soll ich am besten vorgehen ? Ich bin dankbar für jede Antwort.
    • RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei psych. Erkrankung

      Hallo Seelenschmerz,

      herzlich Willkommen in unserem Forum. Ich hoffe, du findest hier Rat und Unterstützung bei deinen Problemen.

      Du hast eine schwere Zeit hinter dir oder steckst vielleicht auch noch mittendrin. Irgendwann hat dein Mann keine Möglichkeit mehr gesehen, dem Druck standzuhalten, der durch deine Krankheit und durch die Streiterein mit den Eltern entstanden sind.

      Versuche für dich, das nicht als Verrat zu sehen. Aus seiner Sicht musste er vielleicht handeln. Ich weiß nicht, welcher Art die 'Vorkommnisse' waren. Wie auch immer, er konnte mit der Situation nicht anders umgehen.

      Versuche, das Positive zu sehen. Wer hätte denn für euren Sohn sorgen sollen, als du in der Klinik und sehr krank warst? Wer, wenn nicht der Vater?

      Du siehst euren Sohn jedes Wochenende. Das ist nicht wenig, viele Elternteile hier sehen ihre Kinder seltener. Für dich bedeutet das doch Kontinuität und die Möglichkeit, eine intensive Beziehung zu deinem Kind aufzubauen. Du schreibst selbst, dass du noch mit dir zu tun hast.

      Du fragst, wie du am besten vorgehen sollst. Meine Meinung ist, dass du dir vor allen Dingen Zeit nehmen musst. Vermeide jeden Druck, lass dich weiterhin vom Jugendamt beraten und verwende das nicht als Drohung gegen den Vater des Kindes. Lass den Kleinen in Ruhe und Geborgenheit aufwachsen und nimm aktiv daran teil. Was später wird, kann doch heute keiner sagen. Vielleicht kommt ihr als Eltern irgendwann überein, dass er auch bei dir leben könnte. Aber - auch, wenn das nicht der Fall ist, kannst du eine fabelhafte Mutter sein.

      Auf diesem Weg wünsche ich dir viel Mut und Kraft.

      Liebe Grüße
      Susanne
    • RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei psych. Erkrankung

      Hallo Seelenschmerz,

      ich lese, dass Du sehr traurig bist und dass Du enttäuscht bist über Deinen Ehemann.

      Ich lese aber auch, dass Du Deinen Sohn regelmäßig an den Wochenenden bei Dir hast. Damit steht Dir ein sehr(!) umfangreiches Umgangsrecht zu.

      Auf Grund Deiner Erkrankung musst Du davon ausgehen, dass Du Dein Kind nicht zu Dir bekommen wirst. Das würde sicherlich das Kind, aber auch Dich überfordern.

      Ich denke, es liegt im Interesse Deines Kindes, aber auch in Deinem Interesse, dass Du den Status Quo (Istzustand) akzeptierst und das sowohl Deinem Kind, als auch dem Vater vermittelst. Denn, gerade Kinder psychisch kranker Eltern fühlen sich für ihre kranken Eltern, bzw. für den kranken Elternteil sehr verantwortlich bis zur Selbstaufgabe, was schädlich für ihr eigene Entwicklung ist.

      Ich gehe davon aus, dass es auch Deinem Kind so geht, dass er zu Dir sagt, dass er zu Dir will, damit Du Dich besser fühlst.

      Befreie ihn von der Verantwortung für Dich und setze Dich damit auseinander, die gegenwärtige Situation zu akzeptieren und damit, dass es Deinem Kind gut geht ohne sich für Dich verantwortlich zu fühlen.

      Alles Gute

      Heinrich 8 )