Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

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    • Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Guten Abend!
      Da ich neulich schon so hervorragend beraten worden bin (vielen Dank dafür) würde ich gerne noch eine Frage stellen:

      Ich bin mit einem Mann zusammen, der für 4 Kinder und evtl. eine Ehefrau Unterhaltspflichtig ist. Das Trennungsjahr ist vorbei, die Scheidung, die Unterhaltszahlungen und der Zugewinn aber noch nicht geklärt. (Ehefrau hat ihn verlassen, da neuen Mann. Ich bin nicht der Trennungsgrund)

      Jetzt bin ich schwanger und das ändert ja möglicherweise auch den zu zahlenden Unterhalt (zumindest EU und evtl auch KU?)
      Ist mein Freund verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen?
      Ist es sinnvoll, das so früh wie möglich zu machen?
      Wird der Unterhalt ab Geburt des Kindes neu berechnet und kann man das auch erst dann angeben?

      Ich glaube, er will es so spät wie möglich sagen, um nicht noch zusätzlich "Öl ins Feuer" zu gießen.
      Aber wenn die Berechnungen vor der Geburt durch sind, dann muss ja 2 x gerechnet werden und das ist vielleicht unnötiger Mehraufwand (Anwaltskosten und so).
      Und für die "noch Ehefrau" ist es dann ja auch nicht schön.

      Vielen Dank!
      Mia
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Guten Morgen,

      dein Freund ist ab 6 Wochen vor der Geburt dir auch unterhaltspflichtig. Und nach der Geburt eures Kindes auch diesem.

      Aber: im ersten Rang stehen dann die 4 bzw. später die 5 Kinder. Ob da für die Ehefrau bzw. für dich (2. Rang) noch etwas übrig bleibt, dass ist die Frage.

      Und wenn deine Schwangerschaft noch sehr am Anfang ist, dann würde ich zumindest die kritischen ersten 3 Monate abwarten, bevor er das sagt. Denn geschieden ist man im Regelfall nicht binnen 4 Wochen.

      Sophie
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo MiaMara,

      die Schwangerschaft zu verschweigen halte ich für äußerst ungeschickt. Wenn jetzt der Unterhalt errechnet wird und ein Titel auf die derzeitige Situation ausgestellt wird, ist das erst mal fest.
      Wenn Euer Kind dann da ist, muss neu gerechnet werden, der Titel zurück gefordert werden und eventuell sogar auf Abänderung geklagt werden. Da ist schnell ein jahr bis zur Entscheidung vergangen und der zu viel bezahlte Unterhalt ist nicht wieder zu bekommen.
      Also, jetzt bereits mit neuem Kind berechnen, bis zur Geburt aber noch nach alter Situation bezahlen.
      Ob bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber 5 Kindern überhaupt noch etwas übrig bleibt um Dich und die Exfrau mit Unterhalt zu bedienen, ist natürlich sehr fraglich. Zwar ist das Elterngeld, welches Du beantragst bis 300 € anrechnungsfrei, aber der Rest ist bei Dir bedarfsdeckendes Einkommen. Deshalb wirst Du im Falle, dass etwas übrig bleibt eher keinen Unterhalt für Dich bekommen.

      Grüße
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo Sophie, Hallo Max,

      vielen Dank für die Antworten!

      Für meinen eigenen Unterhalt sorge ich gerne auch nach der Geburt des Kindes. Ich habe (Gott sein Dank) die Möglichkeit, zu arbeiten, wie ich es halt kann und werde recht schnell (zumindest von zu hause) wieder arbeiten.

      Dann habe ich euch richtig verstanden, dass es keine PFLICHT gibt, eine SS anzugeben?
      MUSS der Unterhalt für das neue Kind mit berechnet werden?

      Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn er weiterhin für seine Kinder zahlt, wie es jetzt (ohne unser Kind) errechnet wird. Er kann dann zwar finanziell nicht wirklich viel für uns beitragen, aber vielleicht erspart ihm das dafür neuen Stress mit der Ex.

      Ich danke euch sehr!

      Mia
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo MiaMara,

      nein, nein, so einfach geht das nicht. Euer gemeinsames Kind hat einen Anspruch, auf den weder Du, noch er verzichten darf. Also muss mit berechnet werden!

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo MiaMara,

      wir hatten die selbe Situation...

      2x haben wir schon früh gesagt das ich damals schwanger war und die Exfrau meines Mannes hat so gleich Stress gemacht wegen UH und KU.

      da wurde dann jeweils bis zur Geburt rumgezackert was zu zahlen sei ect.

      jetzt beim dritten Kind haben wir gar nichts gesagt und nu ist die Kleine da und nu wird auch erst berechnet.

      da ich ja als 5 Person mit in der Berechnung bin, wird sich wahrscheinlich nicht viel ändern am KU (UH bekommt sie ja seit ihrer Heirat nimmer).

      denn es bleiben ja weiterhin 5 Personen (jetzt die Kinder) in der Berechnung drin.

      Also, man muss nicht die SS gleich angeben, man weiß ja auch nicht im Vorraus was man eventl. mehr verdient oder so.

      Würde also erst mal warten und ganz normal weiter den Unterhalt zahlen wie bisher. Und kurz vor der Geburt kann man dann eine neu Berechnung machen lassen. Wo dann Euer gemeinsames Kind mitberechnet wird und ggf. auch du noch mit dabei bist.

      LG
      Robin87
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      hallo M., der KU für Euer Kind kann erst ab dessen Geburt rechtsgültig berechnet werden.

      Schon "im Voraus" kann das nur im Zuge einer gütlichen, außergerichtlichen Einigung gemacht werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      ...dann wird, wie mir persönlich geschehen argumentiert, dass ich ja schon vor Berechnung des Unterhats gewusst hätte, dass ein weiteres Kind erwartet wird und ich das hätte angeben können.
      So verging 1 Jahr, in dem ich weiterhin den alten, höheren Unterhalt bezahlen musste und nach der Neuberechnung das zuviel bezahlte Geld natürlich nicht zurück bekam.
      Noch einmal: ich rate vom Verschweigen ab!

      Grüße
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Guten Abend und vielen Dank für die Antworten!

      Meinem Freund wäre es am liebsten, die SS so spät wie möglich zu erwähnen (oder gar nicht) um einerseits „die Frage des Zugewinns“ nicht noch zusätzlich zu verhärten.

      Außerdem hat er Angst, dass seine (Fast-Ex-)Ehefrau die Kinder „aufhetzt“ und diese dann nicht mehr kommen wollen.
      Am liebsten wäre es ihm, wenn unser Baby gar nicht berechnet wird, damit seine Ex keinen Grund hat sich aufzuregen.

      Und er will auch nicht, dass das Baby ein Thema im Gerichtssaal wird und hat auch Angst, was seine Frau dann über ihn redet und so.

      Er ist zwar tatsächlich der betrogene, abgezockte, belogene Ehemann, dem alles genommen wurde. Ehefrau, Haus, Kinder, Vermögen, Würde ...

      Aber wenn er dann „plötzlich“ eine junge Frau schwängert und glücklich mit ihr zusammen lebt, dann ändert sich das ganze Bild schon (beispielsweise für den Richter) (glaubt er)
      Aber mittlerweile sind seit der Trennung auch ca 20 Monate vergangen...

      Und er hat wahnsinnige Angst, dass irgendwer denken könnte, ER hätte seine Frau mit den vier Kindern verlassen und würde sich jetzt auch noch um Unterhaltszahlungen drücken.
      Und seine Frau wird es sowohl vor den Kindern, als auch vor allen (neuen) Bekannten und vor dem Gericht versuchen so darzustellen (befürchtet er).

      ....

      Aber wir werden sehen.
      Da es ja jetzt „Elterngeld“ gibt und ich schnell wieder arbeiten werde, ist es für mich zum Glück keine existentiellen Fragen (zumindest aus finanzieller Sicht :-)).

      Also noch mal vielen Dank!
      Das ist mit ABSTAND das beste Forum (nicht nur zu diesem Themenkomplex)!!!

      Mia
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo Mia, mich wundert diese Antwort von Dir schon ziemlich. Widerspricht doch eigentlich allem was Dir bisher geantwortet wurde:
      • "verschweigen" bringt nix, verschiebt alle seine Befürchtungen nur auf den Zeitpunkt des "Wissens". Und dann verstärkt durch den Ärger übers "nicht sagen".

      • er kann gerne den älteren Kindern weiterhin den bisherigen KU zahlen, wenn er gleichzeitig den KU für Euer Kind sicherstellt.

      • diese Befürchtungen sind doch rein abstrakt. Und außerdem ist das ja irgendwann nicht mehr zu übersehen.

      • was soll Richter denn anders rechnen ?
        Ich denke, er soll zu Dir + dem Kind stehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Guten Abend!

      Jetzt muss ich doch noch mal was schreiben dazu, weil ich echt keinen Plan habe (aber vielleicht kann das ganze auch eher in "Plausch" verschoben werden. Ich danke!) Ist aber eher eine "emotionale" als eine "sachliche" Frage.

      Danke auch für die Antworten. Ich habe mittlerweile meine Meinung auch - dank den Antworten hier - geändert und wünsche mir, das er es zumindest seiner Anwältin mitteilt.
      Die Schwangerschaft ist nun unübersehbar und trotzdem möchte er das nicht seiner Anwältin sagen. Die Kinder von Ihm (zumindest die Große) haben es wahrscheinlich schon gecheckt (sagen aber nichts zu uns) und seine Exfrau hat es dann vermutlich auch schon mitbekommen.

      Nach dem letzten Kinder-Wochenende gab es von Ihr ein (absurdes) Angebot, eine Ehetherapie zu machen mit dem Hinweis, sie wolle die Scheidung zurückziehen. Er weiß nicht, wie sie darauf kommt, sie reden ja seit fast einem Jahr nicht mehr miteinander (er versucht es, sie blockt ab), aber mit ihrem neuen Freund ist es wohl aus und langsam ist sie auch fast pleite (zumindest müsste sie an die Ersparnisse) (Das ist ne Unterstellung von mir)

      Wie soll ich mich jetzt verhalten?
      Raushalten und zurückziehen?
      Drängen, das er die Schwangerschaft angibt und seiner "Ex" von uns erzählt?

      Er sagt, er liebt sie nicht mehr und will nicht mehr mit ihr zusammen sein. Aber da sind ja auch vier Kinder und er "muss" dann hauptsächlich an die Bedürfnisse seiner Exfrau denken.

      Was sagen andere Väter in neuen Beziehungen dazu? Ist es richtig, das man die "erst Frau" immer über die "zweite Frau" stellt?
      Ich will mich sicher nicht aufspielen oder ihn unter Druck setzen.
      Wie verhalte ich mich sinnvoll?

      Danke für die Antworten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MiaMara ()

    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo MiaMara,

      ein Patentrezept, wie man sich verhalten soll, gibt es nicht.
      Es ging mir persönlich ähnlich. Ich war schon wieder verheiratet (ca. 1 Jahr), als meine Exfrau plötzlich alles bereute.
      Da kann man nur das geflügelte Wort anwenden:"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."
      Nur, Farbe bekennen sollte er schon, Dein Lebensgefährte. Das kannst Du auf jeden Fall von ihm verlangen.

      Grüße
    • RE: Schwangerschaft der neuen Freundin angeben?

      Hallo MiaMara...

      Also ich kann dein Freund nicht verstehen, er soll zu dir stehen ist doch sch.. egal was seine Ex erzählen wird oder wie auch immer...

      Ich bin auch geschieden, ich und meine LG erwarten auch ein Baby, als meine Ex es erfahren hat, war sie alles anderes als begeistert, hat wortwörtlich zu mir gesagt " Du hast kein Recht auf ein neues Leben, und wenn es Gott gibt dann kriegst du das Kind nicht!" ((((

      Sie wollte damals eine Scheidung, hat mich lange betrogen und direkt nach der Scheidung dann den Mann geheiratet und ich soll jetzt kein Recht auf ein neues Leben haben ??!!!???

      Schönen Abend noch!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dad2009 ()

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