Realsplitting - Erstattung der steuerlichen Nachteile an die unterhaltsberechtigte Person

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    • Realsplitting - Erstattung der steuerlichen Nachteile an die unterhaltsberechtigte Person

      Hallo zusammen,

      das Thema Steuern/Realsplitting ist für mich noch ziemliches Neuland und ich habe deswegen ein paar Fragen, über deren Beantwortung ich mich freuen würde.

      2008 war das erste Jahr, wo EX und ich das Realsplitting genutzt haben. Meine Ex hat nun für dieses Jahr endlich ihre Steuererklärung nach Anmahnung durch das Finanzamt eingereicht.

      Frage 1: Es wurden rund 11.000 Euro in 2008 von mir als Ehegattenunterhalt gezahlt. Mit wieviel steuerlicher Nachbelastung an meine Ex, welche ich ja wiederum an sie erstatten muss, muss ich hier ca. rechnen, wenn nur diese Nachbelastung und keine anderen Posten (Sozialabgaben, Kigakosten etc) geltend gemacht werden? Wird das durch irgendwelche Freibeträge noch zum Teil aufgefangen? Habe da wie gesagt keine Ahnung von...

      Frage 2: Was ist, wenn Ex noch weiteres (mir bisher nicht bekanntes) Einkommen erzielt hat? Würde ich dann nur die Steuern auf den Unterhalt erstatten oder kann mir über diese zusätzlichen Einkünfte auch noch etwas drohen (z.B. in dem Fall, sie wären geringfügig und ohne Unterhaltszahlungen unversteuert geblieben).

      Frage 3: Rein aus Interesse... wo ist es im Gesetz begründet, dass

      a) der Unterhalt noch einmal bei meiner Ex besteuert wird (er wurde ja schon einmal besteuert, da Zahlung aus meinem NETTO-Einkommen)? Dies regt mich nämlich ziemlich auf auch wenn ich die Antwort schon zu kennen glaube (= auf der anderen Seite habe wir ja Vorteile durch das Splitting).

      b) wieso antizipiert Ex mit 3/7 an den vollen Vorteilen des Realsplittings, die auflaufenden Steuern muss ich jedoch zu 100% an sie erstatten? Meinem Empfinden nach müßte diese Last doch auch geteilt werden? Wie ist hier die Argumentation der Gerichte?

      Herzlichen Dank vorab für Euren Input.

      Beste Grüße, eP
    • RE: Realsplitting - Erstattung der steuerlichen Nachteile an die unterhaltsberechtigte Person

      hallo Papa,

      zu Frage 1:
      das musst Du Dir vom Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein ausrechnen lassen. Es dürfte aber nicht viel sein, da hiervor noch zumindest der steuerliche Grundfreibetrag abgeht.

      zu Frage 2:
      dann bilden Deine Ehegattenunterzahlung und das etwaige Eigeneinkommen -vorbehaltlich etwaiger sonstiger Freibeträge das steuerpflichtige Gesamteinkommen und es macht sich dann bei Deiner Frau die Steuerprogression bemerkbar. In diesem Falle wird sich je nach Höhe des Eigeneinkommens Deiner Frau die zu zahlende Steuer erhöhen.

      zu Frage 3:
      § 10 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz.

      zu Frage 3 a:
      Das ist genau der Grund, weshalb es der Gesetzgeber so geregelt hat.

      Letzte Frage:
      Bevor Deine Frau an Deinem steuerlichen Vorteil zu 3/7 beteiligt wird, kannst Du von Deinem steuerlichen Vorteil den Betrag des Deiner Frau zu ersetzenden steuerlichen Nachteils in Abzug bringen.

      Letztlich noch ein ganz wichtiger Hinweis im Zusammenhang mit dem begrenzten Realsplitting:

      Wenn Deine Frau noch bei Dir im Rahmen der - kostenfreien - Familienversicherung mitversichert sein sollte, z.B. dann, wenn ihr noch nicht geschieden seid, ist auch die sozialversicherungsrechtliche (Krankenversicherung) Seite zu beachten.

      Es gibt dort nämlich eine Höchstgrenze des Unterhalts, bei deren Überschreitung dann die kostenfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entfällt. In diesem Falle müsste Deine Frau sich freiwillig versichern, was sehr teuer werden kann. Dann müsstest Du ihr auch diesen Nachteil ersetzen.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Realsplitting - Erstattung der steuerlichen Nachteile an die unterhaltsberechtigte Person

      Hallo Prinzip,

      herzlichen Dank für Deine Antworten, hat mir schon ziemlich geholfen.


      Nur noch einmal zu Frage 2 bzw Deiner Antwort dazu: Bedeutet dies, dass ich ihr auch die auf ihr selbst erzieltes Einkommen anfallenden Steuern erstatten muss? Oder nur den Anteil, der auf den Unterhalt entfällt?

      Bei der letzten Frage hat mir Dein Hinweis sehr geholfen, dass ich den zu ersetzenden steuerlichen Nachteil ebenfalls wieder geltend machen kann, was mir nicht bekannt war. Dies wird im vorliegenden Fall zwar nur rückwirkend bei der 09er Steuererklärung machbar sein, aber immerhin.

      Krankenkasse trifft im übrigen nicht zu, da wir bereits seit Sept 08 geschieden sind.

      Viele Grüße, eP
    • RE: Realsplitting - Erstattung der steuerlichen Nachteile an die unterhaltsberechtigte Person

      Original von ein Papa
      Hallo Prinzip,

      Nur noch einmal zu Frage 2 bzw Deiner Antwort dazu: Bedeutet dies, dass ich ihr auch die auf ihr selbst erzieltes Einkommen anfallenden Steuern erstatten muss? Oder nur den Anteil, der auf den Unterhalt entfällt?


      hallo Papa,

      nein, das bedeutet es nicht. Du musst ihr nur die soegannten "Mehrsteuern" erstatten. Die durch eigenes Einkommen entstehenden Steuern muss sie selbst tragen.

      MfG
      Prinzip