Hallo zusammen,
das Thema Steuern/Realsplitting ist für mich noch ziemliches Neuland und ich habe deswegen ein paar Fragen, über deren Beantwortung ich mich freuen würde.
2008 war das erste Jahr, wo EX und ich das Realsplitting genutzt haben. Meine Ex hat nun für dieses Jahr endlich ihre Steuererklärung nach Anmahnung durch das Finanzamt eingereicht.
Frage 1: Es wurden rund 11.000 Euro in 2008 von mir als Ehegattenunterhalt gezahlt. Mit wieviel steuerlicher Nachbelastung an meine Ex, welche ich ja wiederum an sie erstatten muss, muss ich hier ca. rechnen, wenn nur diese Nachbelastung und keine anderen Posten (Sozialabgaben, Kigakosten etc) geltend gemacht werden? Wird das durch irgendwelche Freibeträge noch zum Teil aufgefangen? Habe da wie gesagt keine Ahnung von...
Frage 2: Was ist, wenn Ex noch weiteres (mir bisher nicht bekanntes) Einkommen erzielt hat? Würde ich dann nur die Steuern auf den Unterhalt erstatten oder kann mir über diese zusätzlichen Einkünfte auch noch etwas drohen (z.B. in dem Fall, sie wären geringfügig und ohne Unterhaltszahlungen unversteuert geblieben).
Frage 3: Rein aus Interesse... wo ist es im Gesetz begründet, dass
a) der Unterhalt noch einmal bei meiner Ex besteuert wird (er wurde ja schon einmal besteuert, da Zahlung aus meinem NETTO-Einkommen)? Dies regt mich nämlich ziemlich auf auch wenn ich die Antwort schon zu kennen glaube (= auf der anderen Seite habe wir ja Vorteile durch das Splitting).
b) wieso antizipiert Ex mit 3/7 an den vollen Vorteilen des Realsplittings, die auflaufenden Steuern muss ich jedoch zu 100% an sie erstatten? Meinem Empfinden nach müßte diese Last doch auch geteilt werden? Wie ist hier die Argumentation der Gerichte?
Herzlichen Dank vorab für Euren Input.
Beste Grüße, eP
das Thema Steuern/Realsplitting ist für mich noch ziemliches Neuland und ich habe deswegen ein paar Fragen, über deren Beantwortung ich mich freuen würde.
2008 war das erste Jahr, wo EX und ich das Realsplitting genutzt haben. Meine Ex hat nun für dieses Jahr endlich ihre Steuererklärung nach Anmahnung durch das Finanzamt eingereicht.
Frage 1: Es wurden rund 11.000 Euro in 2008 von mir als Ehegattenunterhalt gezahlt. Mit wieviel steuerlicher Nachbelastung an meine Ex, welche ich ja wiederum an sie erstatten muss, muss ich hier ca. rechnen, wenn nur diese Nachbelastung und keine anderen Posten (Sozialabgaben, Kigakosten etc) geltend gemacht werden? Wird das durch irgendwelche Freibeträge noch zum Teil aufgefangen? Habe da wie gesagt keine Ahnung von...
Frage 2: Was ist, wenn Ex noch weiteres (mir bisher nicht bekanntes) Einkommen erzielt hat? Würde ich dann nur die Steuern auf den Unterhalt erstatten oder kann mir über diese zusätzlichen Einkünfte auch noch etwas drohen (z.B. in dem Fall, sie wären geringfügig und ohne Unterhaltszahlungen unversteuert geblieben).
Frage 3: Rein aus Interesse... wo ist es im Gesetz begründet, dass
a) der Unterhalt noch einmal bei meiner Ex besteuert wird (er wurde ja schon einmal besteuert, da Zahlung aus meinem NETTO-Einkommen)? Dies regt mich nämlich ziemlich auf auch wenn ich die Antwort schon zu kennen glaube (= auf der anderen Seite habe wir ja Vorteile durch das Splitting).
b) wieso antizipiert Ex mit 3/7 an den vollen Vorteilen des Realsplittings, die auflaufenden Steuern muss ich jedoch zu 100% an sie erstatten? Meinem Empfinden nach müßte diese Last doch auch geteilt werden? Wie ist hier die Argumentation der Gerichte?
Herzlichen Dank vorab für Euren Input.
Beste Grüße, eP