Hallo,
folgender Fall:
Heirat 1995, zwei Kinder (1996/1998) Frau war vor der Ehe berufstätig in der Ehe nicht.
Trennung 2005, Scheidung 2008.
Ich habe in 2008 wieder geheiratet und bin im Mai auch wieder Vater geworden.
Trennungsfolgenvereinbarung ohne befristung des EU, ExFrau macht eine Ausbildung, da Sie im alten Beruf angeblich nicht mehr arbeiten kann.
Dass heisst Vollzeitarbeit (mit externer Betreuung der Kinder) aber Teilzeitgeld.
Wie lange meint ihr muss ich bei Kindern die 13/11 Jahre alt sind, ganztagsbetreut sind noch Ehegattenunterhalt zahlen?
Wie seht ihr die Chancen für eine Abänderungsklage?
(Wobei die Klage für mich Ultima Ratio ist, lieber wäre mir, eine einvernehmliche Einigung zu finden...)
Gruss
ede
folgender Fall:
Heirat 1995, zwei Kinder (1996/1998) Frau war vor der Ehe berufstätig in der Ehe nicht.
Trennung 2005, Scheidung 2008.
Ich habe in 2008 wieder geheiratet und bin im Mai auch wieder Vater geworden.
Trennungsfolgenvereinbarung ohne befristung des EU, ExFrau macht eine Ausbildung, da Sie im alten Beruf angeblich nicht mehr arbeiten kann.
Dass heisst Vollzeitarbeit (mit externer Betreuung der Kinder) aber Teilzeitgeld.
Wie lange meint ihr muss ich bei Kindern die 13/11 Jahre alt sind, ganztagsbetreut sind noch Ehegattenunterhalt zahlen?
Wie seht ihr die Chancen für eine Abänderungsklage?
(Wobei die Klage für mich Ultima Ratio ist, lieber wäre mir, eine einvernehmliche Einigung zu finden...)
Gruss
ede
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