"freiwilliger" Unterhaltstitel

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    • "freiwilliger" Unterhaltstitel

      Guten Tag,

      bin bei Recherche im Internet auf dieses Forum gestoßen und möchte folgende Frage(n) stellen:

      Mein LG (50J.) ist Vater von 2 Kindern (nichtehelich); die Kinder haben unterschiedliche Mütter. Für das 1. Kind besteht eine Beistandsschaft beim örtlichen Jugendamt, der Unterhalt ist seit Geburt i.H. des Mindestunterhaltes (flexibel) tituliert. Kind 1 ist jetzt 12 Jahre alt.

      Für Kind 2 besteht keine Beistandsschaft und auch noch kein Unterhaltstitel.

      Mein LG hat bis vor 2,5 Jahren jeweils Unterhalt i.H.v. 100% an beide Mütter gezahlt.

      Seit Januar 2007 ist LG nicht mehr in der Lage, diesen Unterhalt zu leisten.(Nach langer Arbeitslosigkeit- Finanzierung des Lebensunterhaltes erfolgte während der Zeit über Erbe bzw. Auszahlung von Lebensversicherungen- fand er Arbeit in Zeitarbeitsfirma; die Konditionen und Arbeitszeiten dürften bekannt sein) Das Jugendamt zahlt(e) seit dem UVG-Leistungen an beide Mütter. (LG ist darüber logischerweise in Vollzug gesetzt) Im Rahmen der jährlichen Einkommensüberprüfung wurde in diesem Jahr durch die Beistandsschaft ein für Kind 1 zu zahlender Unterhalt von 36,00 E ab 12. Lebensjahr also 12% des Zahlbetrages gem. Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Dieser Betrag wurde von der Arge entsprechend bestätigt.

      Als "freiwillige" Leistung zahlt LG seitdem ebenfalls 12% des Zahlbetrages (30,00 E) an die Mutter von Kind 2.

      "Mutter 2" will jetzt auch einen Unterhaltstitel; Samstag kam der Anwaltsbrief. Anwalt "fordert" eine titulierte Unterhaltsurkunde über 100%.

      Meine Frage(n):
      Darf LG diesen Unterhaltstitel beim JA "einfach so" unterschreiben - also auch wenn er gar nicht in der Lage ist, die zZ geforderten 240,00 E monatlich zu zahlen?

      Könnten wir einem Gerichtsverfahren vielleicht relativ gelassen entgegen sehen; JA und Arge haben ja für Kind 1 den ziemlich geringen Betrag ausgerechnet und anerkannt sodass das Gericht vielleicht auch von weniger als 100% Unterhaltspflicht ausgehen könnte?

      Bin gespannt auf sachdienliche Antworten und bedanke mich schonmal im Voraus.
      Grüße aus den Bergen
      Gika
    • RE: "freiwilliger" Unterhaltstitel

      Hallo Gika,

      ich würde mich schwertun, etwas zu unterschreiben, wovon ich weiss, dass ich es nicht zahlen kann. Allerdings hat das Kind ein Recht auf einen Unterhaltstitel. Dem könnte man entgehen, indem man den jetzigen Zahlbetrag tituliert. Geht kostenlos beim Jugendamt - kann mir aber vorstellen, dass die das nicht so ohne Gegenrede machen wollen.

      Dann ist die KU-Urkunde da, nur die Höhe ist für die Gegenseite natürlich nicht erfüllt.

      Was halten die anderen Forianer von einer solchen Vorgehensweise?

      LG Flory
    • RE: "freiwilliger" Unterhaltstitel

      Was halten die anderen Forianer von einer solchen Vorgehensweise?


      Hallo Flory,

      würde es auch so machen, wie du es vorgeschlagen hast... Klingt unter den Umständen ganz vernünftig.

      Und für Gika wäre noch der Vorteil, dass er bei einem etwaigen Verfahren bereits seinen guten Willen durch die Beurkundung gezeigt hat und es würde selbst im Falle einer Verurteilung günstiger für ihn, da ein Teilbetrag bereits anerkannt wurde.

      Ich persönlich glaube aber unter diesen Umständen nicht an ein Verfahren, bzw. an eine Verurteilung, wobei man das bei Gericht leider nie so 100 % abschätzen kann.

      Und @ Gika

      Sollte sich der Urkundsbeamte bzw. Urkundsbeamtin beim Jugendamt weigern nur einen Teilbetrag titulieren zu lassen, dann soll dein LG einfach mal freundlich darauf hin weisen, dass er/sie genau das in der Urkunde aufzunehmen hat, was dein LG will (natürlich hat auch das seine Grenzen, z.B. kann man keine Bedingungen in die Urkunde einbauen lassen, aber der Betrag ist völlig frei bestimmbar ! Er muss auch nicht unbedingt eine dynamische Urkunde akzeptieren, ein Festbetrag tut es auch.).

      Bin selber Beistand und Urkundsbeamter und weiß, dass sich da leider einige Kollegen von mir doch recht schwer tun, was die Beurkundung von kleineren Beträgen anbelangt, obwohl sie dazu verpflichtet sind diese zu akzeptieren !

      Gruß,
      Beistand79

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