Guten Tag,
bin bei Recherche im Internet auf dieses Forum gestoßen und möchte folgende Frage(n) stellen:
Mein LG (50J.) ist Vater von 2 Kindern (nichtehelich); die Kinder haben unterschiedliche Mütter. Für das 1. Kind besteht eine Beistandsschaft beim örtlichen Jugendamt, der Unterhalt ist seit Geburt i.H. des Mindestunterhaltes (flexibel) tituliert. Kind 1 ist jetzt 12 Jahre alt.
Für Kind 2 besteht keine Beistandsschaft und auch noch kein Unterhaltstitel.
Mein LG hat bis vor 2,5 Jahren jeweils Unterhalt i.H.v. 100% an beide Mütter gezahlt.
Seit Januar 2007 ist LG nicht mehr in der Lage, diesen Unterhalt zu leisten.(Nach langer Arbeitslosigkeit- Finanzierung des Lebensunterhaltes erfolgte während der Zeit über Erbe bzw. Auszahlung von Lebensversicherungen- fand er Arbeit in Zeitarbeitsfirma; die Konditionen und Arbeitszeiten dürften bekannt sein) Das Jugendamt zahlt(e) seit dem UVG-Leistungen an beide Mütter. (LG ist darüber logischerweise in Vollzug gesetzt) Im Rahmen der jährlichen Einkommensüberprüfung wurde in diesem Jahr durch die Beistandsschaft ein für Kind 1 zu zahlender Unterhalt von 36,00 E ab 12. Lebensjahr also 12% des Zahlbetrages gem. Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Dieser Betrag wurde von der Arge entsprechend bestätigt.
Als "freiwillige" Leistung zahlt LG seitdem ebenfalls 12% des Zahlbetrages (30,00 E) an die Mutter von Kind 2.
"Mutter 2" will jetzt auch einen Unterhaltstitel; Samstag kam der Anwaltsbrief. Anwalt "fordert" eine titulierte Unterhaltsurkunde über 100%.
Meine Frage(n):
Darf LG diesen Unterhaltstitel beim JA "einfach so" unterschreiben - also auch wenn er gar nicht in der Lage ist, die zZ geforderten 240,00 E monatlich zu zahlen?
Könnten wir einem Gerichtsverfahren vielleicht relativ gelassen entgegen sehen; JA und Arge haben ja für Kind 1 den ziemlich geringen Betrag ausgerechnet und anerkannt sodass das Gericht vielleicht auch von weniger als 100% Unterhaltspflicht ausgehen könnte?
Bin gespannt auf sachdienliche Antworten und bedanke mich schonmal im Voraus.
Grüße aus den Bergen
Gika
bin bei Recherche im Internet auf dieses Forum gestoßen und möchte folgende Frage(n) stellen:
Mein LG (50J.) ist Vater von 2 Kindern (nichtehelich); die Kinder haben unterschiedliche Mütter. Für das 1. Kind besteht eine Beistandsschaft beim örtlichen Jugendamt, der Unterhalt ist seit Geburt i.H. des Mindestunterhaltes (flexibel) tituliert. Kind 1 ist jetzt 12 Jahre alt.
Für Kind 2 besteht keine Beistandsschaft und auch noch kein Unterhaltstitel.
Mein LG hat bis vor 2,5 Jahren jeweils Unterhalt i.H.v. 100% an beide Mütter gezahlt.
Seit Januar 2007 ist LG nicht mehr in der Lage, diesen Unterhalt zu leisten.(Nach langer Arbeitslosigkeit- Finanzierung des Lebensunterhaltes erfolgte während der Zeit über Erbe bzw. Auszahlung von Lebensversicherungen- fand er Arbeit in Zeitarbeitsfirma; die Konditionen und Arbeitszeiten dürften bekannt sein) Das Jugendamt zahlt(e) seit dem UVG-Leistungen an beide Mütter. (LG ist darüber logischerweise in Vollzug gesetzt) Im Rahmen der jährlichen Einkommensüberprüfung wurde in diesem Jahr durch die Beistandsschaft ein für Kind 1 zu zahlender Unterhalt von 36,00 E ab 12. Lebensjahr also 12% des Zahlbetrages gem. Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Dieser Betrag wurde von der Arge entsprechend bestätigt.
Als "freiwillige" Leistung zahlt LG seitdem ebenfalls 12% des Zahlbetrages (30,00 E) an die Mutter von Kind 2.
"Mutter 2" will jetzt auch einen Unterhaltstitel; Samstag kam der Anwaltsbrief. Anwalt "fordert" eine titulierte Unterhaltsurkunde über 100%.
Meine Frage(n):
Darf LG diesen Unterhaltstitel beim JA "einfach so" unterschreiben - also auch wenn er gar nicht in der Lage ist, die zZ geforderten 240,00 E monatlich zu zahlen?
Könnten wir einem Gerichtsverfahren vielleicht relativ gelassen entgegen sehen; JA und Arge haben ja für Kind 1 den ziemlich geringen Betrag ausgerechnet und anerkannt sodass das Gericht vielleicht auch von weniger als 100% Unterhaltspflicht ausgehen könnte?
Bin gespannt auf sachdienliche Antworten und bedanke mich schonmal im Voraus.
Grüße aus den Bergen
Gika