Nun, ich lebe seit ca. 2 Jahren in Trennung, mein Ehegatte ist im öffentl. Dienst, somit war ich krankenversichert über 70% Beihilfe und 30% priv. Zusatzversicherung
Seit einiger Zeit wurde mir der Unterhaltsanspruch aberkannt, wer kommt nun für meine Krankenversicherung auf?
a) ich hatte eine Arbeitsstelle, wo ich mehr netto hatte als er, nun bin ich krank
b) mein Lebensgefährte hat ca. 1100 Euro Einkommen, das reicht grade über den Regelsatz des SGBII drüber hinaus.
c) ich erfülle nicht die Anwartschaften, um mich freiwillig gesetzlich versichern zu können und erhalte auch kein ALG I
d) wer privat versichert war und aus dem SGBII kommt oder geht, kann seit dem 1. Jan. diesen Jahres nicht in die ges. Krankenversicherung
e)somit, weil die Beihilferichtlinien sich auch geändert haben, nur der, der Unterhalt bekommt, bekommt auch Beihilfe, bin ich nun 70 % unterversichert
Darüber hinaus besteht seit dem 01.01.09 ebenfalls eine Krankenversicherungspflicht. Die priv Zusatzversicherung bot mir eine 100% Abdeckung an zu € 406.-. Die Arge (Sozialamt) zahlt nur den Mindestsatz ca. €155,-. Ausserdem kann ich die Konditionen nicht selbständig ändern, sondern nur der Versicherungsnehmer, sprich mein Noch-Ehemann
Also entweder bin ich nicht- oder unterversichert und verstosse gegen geltendes Recht, oder ich gehe direkt in den Schuldenturm.
Eine Krankheitsvorsorge besteht bei Unterhalt, oder sind Krankheitsvorsorgekosten auch Unterhaltsleistungen? Habe ich bis zur Scheidung ein Anrecht darauf auch ohne laufenden Unterhalt?
Selbst mein Anwalt ist überfragt. Wer weiss bitte Rat mit entsprechendem gesetzlichem Quelltext? Das wäre genial
Ich sag schonmal ein ganz ganz grosses Dankeschön
Seit einiger Zeit wurde mir der Unterhaltsanspruch aberkannt, wer kommt nun für meine Krankenversicherung auf?
a) ich hatte eine Arbeitsstelle, wo ich mehr netto hatte als er, nun bin ich krank
b) mein Lebensgefährte hat ca. 1100 Euro Einkommen, das reicht grade über den Regelsatz des SGBII drüber hinaus.
c) ich erfülle nicht die Anwartschaften, um mich freiwillig gesetzlich versichern zu können und erhalte auch kein ALG I
d) wer privat versichert war und aus dem SGBII kommt oder geht, kann seit dem 1. Jan. diesen Jahres nicht in die ges. Krankenversicherung
e)somit, weil die Beihilferichtlinien sich auch geändert haben, nur der, der Unterhalt bekommt, bekommt auch Beihilfe, bin ich nun 70 % unterversichert
Darüber hinaus besteht seit dem 01.01.09 ebenfalls eine Krankenversicherungspflicht. Die priv Zusatzversicherung bot mir eine 100% Abdeckung an zu € 406.-. Die Arge (Sozialamt) zahlt nur den Mindestsatz ca. €155,-. Ausserdem kann ich die Konditionen nicht selbständig ändern, sondern nur der Versicherungsnehmer, sprich mein Noch-Ehemann
Also entweder bin ich nicht- oder unterversichert und verstosse gegen geltendes Recht, oder ich gehe direkt in den Schuldenturm.
Eine Krankheitsvorsorge besteht bei Unterhalt, oder sind Krankheitsvorsorgekosten auch Unterhaltsleistungen? Habe ich bis zur Scheidung ein Anrecht darauf auch ohne laufenden Unterhalt?
Selbst mein Anwalt ist überfragt. Wer weiss bitte Rat mit entsprechendem gesetzlichem Quelltext? Das wäre genial
Ich sag schonmal ein ganz ganz grosses Dankeschön