Grüß Gott zusammen,
nachdem sich in den letzten 2 Jahren bei mir nicht viel bzgl. meines Unterhalts verändert hat, ist nun eine neue Situation eingetreten, die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet, da ich nicht ganz durchblicke. Folgender Sachverhalt steht jetzt bei mir als Grundlage einer neuen Unterhaltsberechnung:
Die KM ist mit unseren Kindern zu ihrem neuen Lebensgefährten ins Haus gezogen.
Das Haus, welches wir während unserer Ehe gekauft haben, hat sie vermietet. Ich wurde damals ausbezahlt, sodass ihr das Haus alleine gehört.
Wir haben zwei volljährige und ein minderjähriges Kind.
Wie werden die Mieteinnahmen des Hauses auf ihr Einkommen angerechnet, das ja relevant für die Berechnung der Volljährigenunterhalte ist.
Welche Kosten kann sie gegen die Mieteinnahmen abziehen? Nur die Zinsen oder auch evtl. in der Kaltmiete versteckte Versicherungs-, Grundsteuer- und ähnliche Kosten? Wird das Haus, auch wenn ich ausbezahlt wurde und es weitervermietet wird, noch als eheprägend angesehen?
Vielen Dank für eine Antwort oder Hinweise auf Grundsatzurteile.
Viele Grüße
Peter
nachdem sich in den letzten 2 Jahren bei mir nicht viel bzgl. meines Unterhalts verändert hat, ist nun eine neue Situation eingetreten, die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet, da ich nicht ganz durchblicke. Folgender Sachverhalt steht jetzt bei mir als Grundlage einer neuen Unterhaltsberechnung:
Die KM ist mit unseren Kindern zu ihrem neuen Lebensgefährten ins Haus gezogen.
Das Haus, welches wir während unserer Ehe gekauft haben, hat sie vermietet. Ich wurde damals ausbezahlt, sodass ihr das Haus alleine gehört.
Wir haben zwei volljährige und ein minderjähriges Kind.
Wie werden die Mieteinnahmen des Hauses auf ihr Einkommen angerechnet, das ja relevant für die Berechnung der Volljährigenunterhalte ist.
Welche Kosten kann sie gegen die Mieteinnahmen abziehen? Nur die Zinsen oder auch evtl. in der Kaltmiete versteckte Versicherungs-, Grundsteuer- und ähnliche Kosten? Wird das Haus, auch wenn ich ausbezahlt wurde und es weitervermietet wird, noch als eheprägend angesehen?
Vielen Dank für eine Antwort oder Hinweise auf Grundsatzurteile.
Viele Grüße
Peter