Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

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    • Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Grüß Gott zusammen,

      nachdem sich in den letzten 2 Jahren bei mir nicht viel bzgl. meines Unterhalts verändert hat, ist nun eine neue Situation eingetreten, die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet, da ich nicht ganz durchblicke. Folgender Sachverhalt steht jetzt bei mir als Grundlage einer neuen Unterhaltsberechnung:

      Die KM ist mit unseren Kindern zu ihrem neuen Lebensgefährten ins Haus gezogen.

      Das Haus, welches wir während unserer Ehe gekauft haben, hat sie vermietet. Ich wurde damals ausbezahlt, sodass ihr das Haus alleine gehört.

      Wir haben zwei volljährige und ein minderjähriges Kind.

      Wie werden die Mieteinnahmen des Hauses auf ihr Einkommen angerechnet, das ja relevant für die Berechnung der Volljährigenunterhalte ist.

      Welche Kosten kann sie gegen die Mieteinnahmen abziehen? Nur die Zinsen oder auch evtl. in der Kaltmiete versteckte Versicherungs-, Grundsteuer- und ähnliche Kosten? Wird das Haus, auch wenn ich ausbezahlt wurde und es weitervermietet wird, noch als eheprägend angesehen?

      Vielen Dank für eine Antwort oder Hinweise auf Grundsatzurteile.

      Viele Grüße
      Peter
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Hallo Peter, die Netto-Einnahmen daraus zählen bei der "Volljährigen - Berechnung" zum Einkommen.

      was alles zu den Netto-Mieteinnahmen zählt, bzw. was da alles von der Zahlung abgeht, da bin ich überfragt. Schreibt hoffentlich noch jemand was dazu der/die darin Erfahrung hat.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Hallo miteinander,

      wir sprechen ja hier nicht von Wohnvorteil, sondern um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. In diesem Fall können natürlich alle Kosten für das Haus von den Mieteinnahmen abgezogen werden, also auch Versicherungen, Grundsteuer, Erhaltungsaufwand,...und natürlich die Steuern, die man am Schluss für die Mieteinnahmen bezahlen muss.
      Nicht unterhaltsrelevant sind die Abschreibungen für die Anschaffung des Hauses (2 % degressiv über 10 Jahre).

      Grüße
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Wobei, Max, ...
      In diesem Fall können natürlich alle Kosten für das Haus von den Mieteinnahmen abgezogen werden, also auch Versicherungen, Grundsteuer, Erhaltungsaufwand
      ... die sog. umlagefaehigen Ausgaben, wozu m. W. die Grundsteuer und Gebaeudeversicherung (auch Hausmeister, Gaertner etc.) gehoeren auf den Mieter abzuwaelzen ist (unter den sog. Nebenkosten). Und die Miete muss natuerlich der ortsueblichen Hoehe entsprechen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Richtig, Andreas,

      hier sind Steuererklärung und Mietverträge sehr genau zu prüfen. Sollte die Miete beispielsweise für ortsübliche Verhältnisse zu niedrig sein, können fiktiv erzielbare Einkünfte hinzu gerechnet wertden.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Hallo Max....
      Original von Max
      Hallo miteinander,


      Nicht unterhaltsrelevant sind die Abschreibungen für die Anschaffung des Hauses (2 % degressiv über 10 Jahre).

      Grüße

      2% degressiv doch über 50 Jahre...schreibe doch das ganze Haus zu 100 % ab..oder?.aber egal.Das heißt AfA als Kostenpunkt abziehen ->dadurch Einnahmen höher -> wahrscheinlich etwas mehr Steuern (fiktiv) = unterm Strich nichts mehr in der Tasche ! ist das so richtig? oder evt. Steuererstattungen, die unter anderem durch AfA entstehen sind dann nicht unterhaltsrelevant, weil man die Afa ja nicht berücksichtigen darf !( laut Unterhaltsrecht)
      ...nun bin ich aber gespannt ! eine arbeitsreiche Woche und ein sonniges We.
      Gruss Sukram
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Hallo Sukram,

      mit den 50 Jahren hast Du natürlich Recht. Allerdings sind die prozentualen Abschreibungsbeträge gestaffelt zwischen 1,25 und 7% je nach Anschaffungsjahr. lassen wir das, denn das ist Steuerrecht (§7 EStG).

      Leider ist meine Erfahrung (nicht bezüglich der AfA, aber bei Abschreibungen als Selbständiger) so, dass zwar der Steuervorteil unterhaltsrelevant ist, die Abschreibung ansich aber nicht vom Einkommen abgezogen wird.
      Das heißt, dass eine Abschreibung von 10.000 € im Jahr bei einem Durchschnittssteuersatz von 30% 3000 € mehr Nettoeinnahmen bringt, die 10.000 € aber nicht vom Einkommen abgezogen werden dürfen.
      Es mag sein, dass es OLGs gibt, die das anders sehen und handhaben, KA macht es so.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Hallo Max...
      schön von dir zu hören...anbei ein Satz sud dem OLG Hamm
      1.6.1
      Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind - vermindert um die Aufwendungen zur Finanzierung und Erhaltung des Objektes – Einkommen. Die Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. AfA-Beträge sind für Gebäude regelmäßig nicht abzusetzen.

      ...tja nach meinem Verständnis sind Dinge wie Erhaltung des Objektes so etas wie AfA...aber nun gut..sei s drum...man kann sich auch mächtig hauen
      Gruss aus Ostwestfalen
      Sukram
    • RE: Kindesunterhalt bei Mieteinnahmen der Kindesmutter

      Hallo, Sukram1!

      Du schreibst:
      OLG Hamm ...
      Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind - vermindert um die Aufwendungen zur Finanzierung und Erhaltung des Objektes – Einkommen. ... AfA-Beträge sind für Gebäude regelmäßig nicht abzusetzen.

      ...tja nach meinem Verständnis sind Dinge wie Erhaltung des Objektes so etas wie AfA
      Nun, es geht bei diesen Begriffen ja nicht darum, was Du Dir so darunter vorstellst, sondern was damit gemeint ist.

      Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll steuerR verhindern, dass groessere Anschaffungen im Jahr der Anschaffung voll in die Bilanz reinhaut und ggf. ein wesentlich geringeres zu versteuerndes Einkommen ergibt - vor allem vor dem Hintergrund, dass groessere Anschaffungen ueber mehrere Jahre genutzt werden koennen (zB PCs ca. 3 Jahre, Mobiliar 10 J., Immobilien 50 J.).

      Erhaltungskosten sind Aufwendungen, die im Laufe der Zeit fuer Reparaturen anfallen. Insoweit streckt die AfA die (Anfangs-)Kaufsumme auf einige Jahre, waehrend die Erhaltungskosten fuer allfaellige Reparaturen in der Folge stehen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.