Es wird ernst

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    • Hallo zusammen,
      endlich steht der Termin zur mündlichen Verhandlung meiner Scheidung fest. Ehezeitende ist der 30.6.08, die Auskunft der Rentenversicheurng hat so lange gedauert. Ich habe eine wahrhaft panische Angst vor den finanziellen Folgen der Scheidung. Mir war das zwar im Groben klar, jetzt sind die meisten Fakten auf dem Tisch. Mein Umfeld sagt, ich solle Ruhe bewahren, Geld ist nicht alles, fang ein neues Leben an, du findest schon wieder usw.

      Wir sind seit 28 Jahren verheiratet, 2 erwachsene Kinder, leben nun seit 1 Jahr getrennt, die Tochter ist bei mir im bezahlten Reihenhaus. Nach einen unverschuldeten Unfall bin ich unbefristet Erwerbsunfähig, bekomme Ausgleichszahlungen der gg. Versicherung.
      In Zahlen:
      der errechnete Unterhalt an meine Frau beträgt knapp 2.500 EUR.
      Sie meint, sie sei krank und wird deshalb auf Dauer diesen Unterhalt bekommen. Mein Anwalt meint, wenn ich Glück habe, wird der Unterhalt zeitlich auf 4-5 Jahre befristet, es kann aber auch anders kommen und ich zahle sogar über den Versorgungsausgleich/Renteneintritt hinaus.

      Der Zugewinn beträgt (ohne Haus) etwa 70.000, davon hat sie schon 30.000 erhalten.

      Den Anteil für das Haus wollte ich irgendwie auszahlen oder finanzieren, war bei der Bank aber da zahl ich praktisch nur Zinsen (mtl. 420 Belastung oder 35.000 Euro nur Zinsen) und nach 9 Jahren kann ich mit fälligen LV eine Größenordnung von 100.000 EUR tilgen.

      Die Rentenanwartschaft auf die Ehezeit beträgt 1.200 Euro, bei meiner Frau 90 Euro. Wenn ich das alles kapiere, beträgt meine spätere Rente auch nur grob 600 - 700 Euro, wenn ich die 90 Euro der Frau vergesse und noch bis zum Eintritt der Altersrente Schadenersatzbeiträge der gg. Versicheurng einbezahlt werden.
      Meine angebliche lebenslange Rente der Berufsgenossenschaft wird ohnehin berücksichtigt oder geht teilweise zur Aufstockung wg. Krankheit an meine Frau.

      Sorry für die vielen Zahlen. Ich schreibe das deshalb so ausführlich, weil ich meine "Verlustangst" erklären wollte.
      Scheiden will ich mich weil wir uns so auseinander gelebt haben und unterschiedlich sind.
      Ich denke allen Ernstes daran, den Scheidungsantrag wg. der enormen Folgen noch abzublocken und den Rest meiner Ehe zu ertragen oder darauf zu hoffen, dass sich noch was ändert.

      Ich weiß echt nicht mehr weiter, bin total mutlos.

      Wenn mir jemand antworten will, baut mich das vielleicht auf.
      Vielen Dank
    • RE: Es wird ernst

      Hallo, dontnowhy!

      Du schreibst:
      Ehezeitende ist der 30.6.08 ...
      Nach einen unverschuldeten Unfall bin ich unbefristet Erwerbsunfähig
      Lag der Unfallzeitpunkt noch vor dem 30.06.2008 bzw. noch in der Zeit Eures Zusammenlebens?

      Ich habe eine wahrhaft panische Angst vor den finanziellen Folgen der Scheidung.
      Was sagt denn Dein RA dazu?

      die Tochter ist bei mir im bezahlten Reihenhaus
      Wie alt ist denn die Tochter?

      bekomme Ausgleichszahlungen der gg. Versicherung.
      In Zahlen:
      der errechnete Unterhalt an meine Frau beträgt knapp 2.500 EUR.
      In welchem Verhaeltnis stehen Deine gesamten Einnahmen zum errechneten UH?

      Sie meint, sie sei krank und wird deshalb auf Dauer diesen Unterhalt bekommen.
      Und an was ist sie erkrankt?

      Der Zugewinn beträgt (ohne Haus) etwa 70.000, davon hat sie schon 30.000 erhalten.
      Was heisst *ohne Haus* (der Zugewinn erwaechst doch immer aus der Bilanz aller Vermoegenswerte)?
      Ist dokumentiert, dass das eine Zugewinnausgleichszahlung war?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Es wird ernst

      Hallo Andreas,
      Danke für deine Reaktion, ich geb mal meine Antworten:

      Ja, der Unfall (Autounfall/Wegeunfall) war 2001

      Mein Anwalt hat auf meinen Druck auch Antworten, besser Meinung zu meinen Fragen. Beispiel, vor 6 Monaten sollte ich eine Vereinbarung zur Zahlung von 10 Jahren Unterhalt unterschreiben, das wäre günstig für mich. Nachdem ich mit aktuellen Urteillen dagege gehalten habe und sagte, ich bin doch nicht verrückt usw. und nun auch Zeit verging, meint er, ich werde wohl so 4-5 Jahre zahlen dürfen. Soviel zur Bandbreite und Motivation.

      Tochter wird jetzt bald 19, macht ne Ausbildung zur Verkäuferin.

      Unterhalt, mir wird halt rund 1.000 Euro Wohnwert angerechnet, Unterhalt ist am Ende ziemlich die Hälfte meiner Einkünfte + Wohnwert.

      Sie sagt, sie kann nicht arbeiten, sie ist krank. sie hats im Rücken, geschwollene Hände und so. Gearbeitet hat ganz wenig. Ausbildung keine, Alter 50. Eine Ku, die sie nahc der Trennung beantragt hatte, wurde von der ehem. BfA abgelehnt, sagte sie selbst.

      Mein anwalt meinte, dann muss ein Gutachter her, nur wenn das tatsächlich Unterhalt wg. Krankheit wird, zahle ich ewig.

      Sorry, dein Zitat .. sie hat ein gutgehende psychl. Praxis ist nicht von mir, das hast du woanders her.

      Zugewinn ohne Haus, bedeutet, dass alle ermittelbaren Werte (Konten und z.B. Rückkaufswerte) zu beziffern waren. Daraus ergab sich ein zugewinn für Sie von 70.000. Da sie über keinerlei eigene Mittel verfügte, habe ich ihr nach Rücksprache mit meinem Anwalt 30.000 überweisen, auf dem Überweisungsträger steht Vorschuß auf Zugewinn oder so ähnlich.

      Deine weiteren Fragen, so sehe ich das, beziehen sich auf einen anderen Beitrag im Forum, nicht von mir.

      Beim Haus ist es bei mir so, dass ich das ausgleichen will. Unsere mündliche Absprache bei Trennung und im Beisein der Anwälte war, dass ich ihr einen Wert von 70.000 euro in monatlichen Raten a 500 zahle. Das wird sie aber nicht mehr machen, weil der damals bei mir auch noch wohnende Sohn 21 nun zu seiner Mutter gezogen ist. Hat seien Ausbildung gerade beendet, nicht mehr unterhaltsberechtigt.

      Ich habe noch weitere Beiträge gepostet, zum Thema EU-Rente und Versorgungsausgleich.

      Danke für das Interesse und weitere Kommunikation.
      Ich könnt mich in den Hintern beissen, dass ich dieses Forum erst jetzt entdeckt habe.

      Bis bald
    • RE: Es wird ernst

      Hallo, dontnowhy!

      Du schreibst:
      der Unfall (Autounfall/Wegeunfall) war ...2001Unterhalt ist am Ende ziemlich die Hälfte meiner Einkünfte + Wohnwert.
      ... wobei Du natuerlich gewisse Ausgaben fuer das Haus (zB Bankkreditraten und Instandsetzungsruecklagen) dagegenrechnen kannst.

      Tochter wird jetzt bald 19, macht ne Ausbildung zur Verkäuferin.
      ... und hat insoweit auch noch UH-Bedarf?

      Zugewinn ohne Haus, bedeutet, dass alle ermittelbaren Werte (Konten und z.B. Rückkaufswerte) zu beziffern waren. Daraus ergab sich ein zugewinn für Sie von 70.000.
      D. h., dass Deine Einkuenfte vornehmlich auf Deine Konten (nicht auf gemeinsame) geflossen sind?
      Im Uebrigen ist - wie oben geschrieben - das geerbte Haus in jedem Fall in die ZG-Berechnung einzubeziehen.

      Beim Haus ist es bei mir so, dass ich das ausgleichen will. ... dass ich ihr einen Wert von 70.000 euro in monatlichen Raten a 500 zahle.
      Und wann soll die Ueberschreibung stattfinden, sofort oder erst in knapp 12 Jahren? Was passiert, wenn einer von Euch vor Ablauf der knapp 12 Jahren verstirbt?

      Das wird sie aber nicht mehr machen, weil der damals bei mir auch noch wohnende Sohn 21 nun zu seiner Mutter gezogen ist. Hat seien Ausbildung gerade beendet, nicht mehr unterhaltsberechtigt.
      Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Vielmehr kannst Du Deine evtl. UH-Pflicht gegenueber Eurer gemeinsamen Tochter (die Du schon durch freie Kost+Logis bedienst) bei der EU-Berechnung mit einbringen.

      Ich habe noch weitere Beiträge gepostet
      ... ich auch :) ...

      Gruss, Andreas
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      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Es wird ernst

      Hallo Andreas,
      Danke für deine Reaktionen und die Arbeit hier im Forum.
      Ich bin vorsorglich in den Bereich GEFÜHLE und Scheidungsstress gegangen.
      Meine akute Situation ist so, dass ich meine (insbesondere finanzielle) Zukunft so schlecht einordnen kann.
      Natürlich hat mein Anwalt mir Auskünfte gegeben und Unterhaltsberechnugen angestellt. Je mehr ich mich auch selbst in die Materie gegeben habe, desto spezieller wurden die Fragen.
      Es ist auch leicht über seinen Anwalt zu schimpfen, aber ich setzt mich nicht hin und nimm die Dinge kommentarlos.

      Wenn ich dann in Verbindung mit meiner speziellen Unfallsituatuion mehrer Bereiche kratze, z.B. Sozialbücher, Rentenrecht, Schadenersatzrecht, Familienrecht, Unterhalt, usw. auch Finanzierungsfragen auftauchen, dann wird`s schnell kompliziert.

      Was ich seit einem Jahr während meiner Scheidung an neuen Begriffen gelernt habe, ist erstaunlich. Ich wußte nichts über Sättigungsgrenzen, Bremer Tabelle, Lebensstandgarantie, Bedarfsgrenzen oder einem Surrogat aus dem Verkauf einer Immoblilie.

      Was ich damit sagen will:
      Wenn ich meinen Anwalt nicht Löcher in den Bauch gefragt hätte, wäre manches anders gelaufen, ich glaube schlechter für mich.
      So konnte ich wenigstens versuchen, auch nach vorne zu schauen.
      Dass ich dabei noch nicht am Ende bin, trotzdem hilfesuchend, unruhig und oft noch verwirrt, sieht man sicher an meinen Beträgen.

      Ich zähle jeden Tag bis zu meinem Scheidungstermin und hoffe auf ein irgendwie akzeptables Ergebnis.

      Das Ganze ist nun etwas sehr emotional geworden.
      Grüße
    • RE: Es wird ernst

      Hallo, dontnowhy!

      Du schreibst:
      Meine akute Situation ist so, dass ich meine (insbesondere finanzielle) Zukunft so schlecht einordnen kann.
      Dann stelle doch mal die Zahlen ein und wir koennen mal drueberrechnen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Es wird ernst

      mehr Text als Zahlen - alles drin denk ich

      Hallo Andreas,
      versuch ich`s halt mal.

      Die Personen:
      Ich 51, nach Verkehrsunfall in 2001, 100% Erwerbsminderungs-Rente ca. 1.200 Euro + BG-Rente ca. 2.800 Euro + Ausgleich der Versicherung auf mein früheres Gehalt (weil ich schuldlos an dem Unfall bin) Summe Einkommen rund 4.500 Euro unter Berücksichtigung Ehegatten-Splitting in neuer Steuerklasse.

      Habe seit 1975 immer gearbeitet, seit ca. 1995 Höchstbeiträge zur Rentenversicherung, trotzdem kommt im Versorgungsausgleich (Info Dt. Rente) während der Ehezeit nur 1.200 Altersrente heraus.
      Spätere Altersrente-Prognose für mich zwischen 600 und 800 Euro + BG-Rente, die angeblich lebenslang gezahlt wird.

      Frau 50, keine Ausbildung, seit 1981 mit mir verheiratet, sie hat immer nur mal kurz gearbeitet/Fabrik oder Verkauf, insgesamt höchstens 2 Jahre, ergibt Rente aus Ehezeit ca. 90 Euro, hauptsächlich wegen der 2 Kinder.

      Auszug im Juni 2008, Ehezeitende, lebt heute nur vom Trennungsunterhalt, auf meine Frage sagt sie, sie kann nicht arbeiten, sie sei krank.
      Sie hatte zwar immer mal Probleme mit einer geschwollenen Hand, hat das in der Ehe immer bagatellisiert, jetzt plagt der Rücken und die Arbeitsunlust.
      Ihre früheren Kündigungen sprechen auch von mangelnder Eignung, Interesse usw. Ich kann mich da nicht weiter drüber auslassen.

      Sohn 21 wohnt bei Mutter hat Ausbildung gerade beendet.
      2005 bin ich schon mal mit der Tochter ausgezogen und nach 2 Wochen zurück.
      Nun wollte mein Sohn unbedingt bei uns bleiben, sodass wir zu Dritt im Haus waren und die Frau auszog in Mietwohnung. Das Geld floss damals bereits auf mein Konto, sie hatte nichts. In Absprache mit Anwalt habe ich ihr auf den erwarteten Zugewinn 30.000 überweisen. Das Geld hat sie nun bereits komplett verbraucht, nagelneue Einbauküche, usw. obwohl ich ihr angeboten hatte, mitzunehmen was sie auch immer haben wollte.
      Vor einigen Monaten ist der Sohn fast über Nacht zu seiner Mutter ausgezogen (weil ich ihm zu langsam gewaschen und gebügelt habe!)

      Tochter 18 in Ausbildung wohnt bei mir im eigenen Haus.

      Das lfd. Einkommen habe ich beschrieben, daraus hat der Anwalt eine Unterhaltsverpflichtung von ca. 2.450 Euro errechnet, für Sohn kein Unterhalt mehr, Tochter ist berücksichtigt, für das Haus ist ein Wohnwertvorteil von 1000 Euro angesetzt.

      Die Frage ist halt, ob sie mit Krankheit durchkommt, da muss sicher ein Gutachter her, wenn ja meint mein Anwalt zahle ich bis zum Ende!

      Ansonsten will er versuchen, zu begrenzen auf 3-4 Jahre, erst nach ehegeprägten Verhältnissen, dann nach angemessenem Bedarf.
      Was da raus kommt und wie viel weiß niemand. Das treibt mich heute am meisten um.

      Aus dem Unfall habe ich viel Geld aus Unfallversicherungen und Schmerzensgeld erhalten. Davon wurde das Haus gekauft, habe meine Frau zur Hälfte eingetragen.
      Ich weiß, dass das zum Zugewinn gerechnet wird, wir sprechen aber klarer drüber, wenn man das separat sieht.
      Unsere mündliche Absprache war, dass wir 240.000 Euro dafür ansetzen. Eher etwas hoch, dafür ist alles renoviert, teilweise auch für Inventar gedacht. Also für jeden rund 120.000 Euro. Nachdem ich mir mein Schmerzensgeld für alle Zukunft abfinden lies habe ich darauf gedrängt, diese restlichen 50.000 Euro von den 120.000 abzuziehen.
      Weiter hatten wir ausgemacht, dass ich neben dem Unterhalt ihr monatlich 500 Euro für das Haus auszahle bis 70.000 Euro erreicht sind. Das dauert etwa 11-12 Jahre, das Haus sollte jetzt überschrieben werden, Grundschuld für Sie eingetragen werden. Da der Sohn nicht mehr bei mir ist und diese Regelung schon vorteilhaft für mich schien, wird das jetzt bei einer Auseinandersetzung über Unterhalt nicht mehr stehen.

      Ich hänge auch emotional stark am Haus, komm mit meinem Rolli (brauch ich manchmal) überall hin, es ist alles fertig hier, will keinen Umzugstreß.

      Wenn ich ihr das Geld auszahle, will die Bank z.B. für 100.000 Euro etwa mtl. 420 Raten, davon 340 für Zinsen. Diese Belastung könnte man berücksichtigen ebenso wie den Zinsvorteil den sie durch die einmalige Auszahlung hat.

      In 9 Jahren werden mehre LV fällig, zwischen 100 und 150 TEur, damit könnte ich ein Darlehen der Bank zurückzahlen.

      Wenn das Haus verkauft wird und jeder seinen Erlös verzinst entfällt beim Unterhalt der hohe Anteil Wohnwert.
      Ich müsste dann zur Miete, zahle 600-800 Euro dafür und könnte gut leben.

      Zugewinn ist ermittelt und gibt etwa 70.000 Euro für sie, davon 30.000 gezahlt.

      Ein Auto darf ich behalten, brauch ich aber auch dringend.

      Meine Zweifel kommen aus der Unsicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
      Mir geht’s finanziell sicher nicht schnell, wenn ich mir andere Fälle anschaue.
      Ich will nicht, dass es meiner Frau schlecht geht, aber ich habe große Probleme damit, wenn sie sich zurück lehnt und sagt: ich kann nicht arbeiten.
      Die denkt noch nicht mal an eigene Leistung. Heute jammert sie über die hohen Kosten, sie hat kein Geld und so, liegt den ganzen Tag am Sofa usw.

      Ich plage mich mit meiner Behinderung und Schmerzen durchs Leben und möchte eigentlich nur die nächsten 20 Jahre meine Ruhe und Frieden, etwas Glück vielleicht.

      Bei uns ging’s nicht um andere Beziehungen, um Geldsorgen oder so. Ich war nur plötzlich jeden Tag zu Haus und habe gestört. Sie meinte, es wäre besser, ich wäre nicht da. Das war für mich das Ende der Beziehung.

      So jetzt ist das Papier zu Ende.
    • RE: Es wird ernst

      Hallo, dontnowhy!

      Du schreibst:
      mehr Text als Zahlen
      ... daher jetzt nur im Ueberschlag ...

      Erwerbsminderungs-Rente ca. 1.200 Euro + BG-Rente ca. 2.800 Euro + Ausgleich der Versicherung auf mein früheres Gehalt (weil ich schuldlos an dem Unfall bin) Summe Einkommen rund 4.500 Euro ...
      für das Haus ist ein Wohnwertvorteil von 1000 Euro angesetzt.
      Entsprechen die 1.000 EUR einer ortsueblichen Miete? Ist eine Instandhaltungspauschale davon abgezogen?

      Tochter 18 in Ausbildung wohnt bei mir im eigenen Haus.
      Dann ist m. W. von Deinen Einkuenften noch der KU fuer die Tochter abzuziehen, bevor der EU berechnet wird.

      Frau 50, keine Ausbildung, seit 1981 mit mir verheiratet, sie hat immer nur mal kurz gearbeitet/Fabrik oder Verkauf
      ... was UH-rechtl. als ehebedingter Nachteil angesehen werden koennte - mit der Folge, dass wesentlich mehr als 3-4 Jahre EU ansteht (unabhaengig von der Frage, ob Kranken-EU faellig wird).

      In Absprache mit Anwalt habe ich ihr auf den erwarteten Zugewinn 30.000 überweisen. Das Geld hat sie nun bereits komplett verbraucht
      Ist die Scheidung schon anhaengig bzw. habt Ihr Euch ueber einen vorzeitigen ZG bereits verstaendigt?

      Aus dem Unfall habe ich viel Geld aus Unfallversicherungen und Schmerzensgeld erhalten. Davon wurde das Haus gekauft, habe meine Frau zur Hälfte eingetragen.
      Das Schmerzensgeld kann u. U. *neutralisiert* in die ZG-Berechnung einfliessen (indem es in das Anfangsvermoegen eingestellt wird).
      Und das *Ueberschreiben* gilt als ehebedingte Zuwendung, die Du evtl. zurueckzuverlangen kannst.

      Ich weiß, dass das zum Zugewinn gerechnet wird, wir sprechen aber klarer drüber, wenn man das separat sieht.
      Eben nicht! In den ZG ist immer die Gesamtbilanz aller Posten, und nicht nur ausgewaehlter.

      das Haus sollte jetzt überschrieben werden, Grundschuld für Sie eingetragen werden
      Mit der Folge zusaetzlicher Eintrags- und Austragsgebuehren ... und dem Risiko, dass sie jederzeit in die Grundschuld vollstrecken kann? Puh, das klingt nicht sonderlich beruhigend! Da scheint der Bankkredit sauberer zu sein, wobei ich mir bie der aufzunehmenden Hoehe noch nicht sicher bin (s. o.).

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.