Steuererklärung - Weigerung - Methode oder Ahnungslos?

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    • RE: Steuererklärung - Weigerung - Methode oder Ahnungslos?

      Hallo, frohe Festtage!

      Ich wollte nur zu diesem Thema nochmal Meldung geben;

      also, das OLG hat den Antrag der Ex ebenfalls abgelehnt. Sie hat ja Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichtes, ihr kein VKH zu gewähren, eingelegt.
      Dies ging dann ans OLG und dies hat ihr ebenfalls VKH versagt.

      D.H. kann sie jetzt nochmal Einspruch einlegen, selber zahlen oder sich endlich geschlagen geben, und die Sachen fürs Finanzamt unterschreiben.

      Gruß Smarty
    • RE: Steuererklärung - Weigerung - Methode oder Ahnungslos?

      Hallo Smarty,

      nachträglich auch noch frohes Fest.
      Bei mir sieht das im Moment so aus, habe das gleiche Problem wie du!

      Nach einem Urteil des BGH unterliegt ein nachehelicher Steuerstreit
      nicht mehr der Familiengerichtsbarkeit und wird an das Finanzgericht weitergeleitet. So der Richter am 9.12.2010

      Hier kann das ganze Prozedere wiederholt, bewiesen und durchgekaut werden. ...
      Das Finanzgericht urteilt aber absolut sachlich und will nur eine Steuerhinterziehung vermeiden/beweisen, was unter Ottonormal Verdiener meist nicht der Fall ist. :]

      Wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und das alles gut ausgeht.

      einer mit Zuviel....
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Steuererklärung - Weigerung - Methode oder Ahnungslos?

      Hallo Zuviel Herz,

      Frohes Neues, erstmal.

      Also, dass wäre ja der Supergau wenn das noch zum Finanzgericht geht und von vorne anfängt. Ich drück mir mal selbst die Daumen, dass es nicht so ist.

      Ich geb natürlich Rückmeldung.

      Gruß
    • RE: Steuererklärung - Weigerung - Methode oder Ahnungslos?

      Hallo Smarty,

      hier kommt meine Rückmeldung und ich kann nur eins schreiben, man(n) lernt nie aus!

      Mittlerweile ist der "Beschluß" des Gerichts raus und es wurde gegen mich entschieden. Obwohl 90% des Beschlusses (Gründe) für mich sprachen, entschied der Richter den Antrag (trotz schriftlicher Vereinbarung einer Zusammenveranlagung) abzuweisen.

      Hintergrund war, nach Aussage meines Anwalts ein Mißverständnis zwischen mir und ihm. Mein Anwalt bat der Gegenpartei einen "Kuhhandel" an, den ich ausdrücklich nicht wollte. Ich werde trotz der Vereinbarung den steuerlichen Nachteil ausgleichen usw. ... nachkommen.
      Ich glaubte mein Anwalt spinnt, Auftrag hatte er nur den Vertrag nach BGB durchzuboxen. Er sagte nur das wäre allgemein üblich.
      Soweit war ich bevor ich Ihn beauftragte.

      Mir bleibt jetzt nur die Beschwerde, denn die Rechtssprechung besagt das der steuerliche Nachteil ausgeglichen werden muß wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

      Übrigens, das mit dem Finanzgericht hat sich als nicht richtig erwiesen.
      Eine Entscheidung des Richters am Amtsgericht war in meiner Sache zwingend notwendig. ...leider nicht die Richtige.
      In diesem Sinne, good luck.
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph