Trennung/Auszug gemeinsamen Haus

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    • Trennung/Auszug gemeinsamen Haus

      Hallo,
      ich habe ein paar Fragen, vorab erst der Sachverhalt:
      Mein Mann ist Ende Juli 2009 ausgezogen ohne Angaben von Gründen. Ich wohne mit meinen beiden Kinder (4,5 und fast 2) im gemeinsamen Haus (er 58, ich 42%) und bin noch bis Okt. 10 in Elternzeit. Mein Mann zahlt Unterhalt für mich und die Kinder, Mietwohnvorteil, etc. ist alles, wie vom Anwalt berechnet, abgezogen, der Unterhalt stimmt nicht ganz, weil mein Mann seine eigene Rechnung hat.
      Da mein Unterhalt nicht besonders hoch ist, ich aber die Anwaltskosten selbst tragen muß (wegen Vermögen Haus) meine Fragen hier gestellt.

      1. Ich möchte gerne auch aus dem Haus ausziehen, es ist zu teuer im Unterhalt/Zinsen und es gerne verkaufen. Ich wäre wirtschaftlich für mich und die Kinder besser in eine kleine 3-Zimmer-Whg. zu ziehen.
      Er möchte das nicht, ist auch in keinster Weise gesprächsbereit sowohl mündlich als schriftich.
      Er will mir die Haushälfte zu geringen Teil abkaufen.

      Frage: Wenn er so hohe Schulden (Hauskosten 1.800 warm) trägt,
      z.B. selbst ins Haus einzieht, hat das Auswirkungen auf meine rechtlich zustehenden Unterhaltszahlungen, nach dem Auszug steht mir mehr zu?

      2. Wenn ich nicht an ihn verkaufe (zuwenig Geld was er mir bittet), besteht dann die Möglichkeit, das Haus ohne seine Zustimmung zu vermieten?
      Auch hier habe ich ihn sachlich schriftlich um Stellungnahme gebeten, ist leider nicht erfolgt.

      3. Was mache ich mit dem Hausrat, einige Möbel benötige ich für mich und die Kinder, viele seiner Dinge sind noch im Haus, was mache ich damit?

      4. Zu den Kindern: Wir haben bis Oktober 2010 die Termine für Umgangsrecht vor dem JA geklärt, danach gibt es keine Regelung, er möchte die Kinder ab dann nur noch 14-tägig seien. Aber sie sind noch sehr klein, sollte eigentlich häufiger aber kürzer sein. JA stimmt ihm zu.
      Die bisherige Regelung eine Übernachtung am WE ist für die Kinder besser, kann ich da was tun?

      5. Mein Mann, wenn die Kinder bei ihm sind, läßt regelmäßig den fast 2-Jährigen für 1-1,5 Stunde zum Mittagschlaf alleine in seiner Wohnung zurück? Was kann ich tun?

      Ich würde mich über Antworten und Ratschläge freuen.
      DANKE

      Habe schon JA gesprochen, aber die finden das alles nicht weiter schlimm.
    • RE: Trennung/Auszug gemeinsamen Haus

      Hallo, luddy,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      Ich wohne mit meinen beiden Kinder (4,5 und fast 2) im gemeinsamen Haus (er 58, ich 42%) ...
      Ich möchte gerne auch aus dem Haus ausziehen, es ist zu teuer im Unterhalt/Zinsen und es gerne verkaufen. ...
      Er will mir die Haushälfte zu geringen Teil abkaufen.
      Wie habt Ihr denn die Finanzierung zZt geregelt. Zahlt er die Kreditraten? Und ist das in der UH-Berechnung beruecksichtigt (Wohnvorteil jedoch nur hinsichtlich einer 3-Zi-Whg!)?- Und warum will er das Haus kaufen (will er wieder einziehen)?


      Da ... ich aber die Anwaltskosten selbst tragen muß (wegen Vermögen Haus)
      Nun, da Du im eigenen Haus wohnst, verhindert das keine PKH (sofern es angemessen gross ist).

      Wenn ich nicht an ihn verkaufe (zuwenig Geld was er mir bittet), besteht dann die Möglichkeit, das Haus ohne seine Zustimmung zu vermieten?
      Nein, vermieten muessen das schon beide Vermieter.

      Was mache ich mit dem Hausrat
      ... teilen, seine Sachen nicht wegwerfen, evtl. in der Garage zusammenstellen und ihn zum Abholen auffordern.

      Die bisherige Regelung eine Übernachtung am WE ist für die Kinder besser, kann ich da was tun?
      Nun, im naechsten Jahr sind ja alle 1 Jahr aelter. Da kann doch jetzt noch nicht gesagt werden, was gut fuer die Kinder waere.

      Mein Mann ... läßt regelmäßig den fast 2-Jährigen für 1-1,5 Stunde zum Mittagschlaf alleine in seiner Wohnung zurück
      ... und macht was?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Trennung/Auszug gemeinsamen Haus

      Hallo Andreas,
      danke für deine Antwort, zu den Anmerkungen:

      Wie habt Ihr denn die Finanzierung zZt geregelt. Zahlt er die Kreditraten? Und ist das in der UH-Berechnung beruecksichtigt (Wohnvorteil jedoch nur hinsichtlich einer 3-Zi-Whg!)?- Und warum will er das Haus kaufen (will er wieder einziehen)?
      Er zahlt die Kreditraten, habe ja momentan wegen Elternzeit kein Einkommen, ist bei UH berücksichtigt und Wohnvorteil. Er hat seine eigene Rechnung, aber laut meiner Anwältin kommt das bis auf 10 Euro hin.
      Keine Ahnung, warum er das nicht will, keine Äußerung dazu, ich denke er hängt am Haus und wahrscheinlich will er mit neuer Freundin einziehen, aber das sind nur Vermutung, was er wirklich will, weiß ich nicht. Er will mir das Haus abkaufen für viel zu wenig Geld und ich denke, dass ist sein Druckmittel, er macht mich somit handlungsunfähig, wenn ich nicht an ihn verkaufe. Ich finanziere das Haus ja mit meinem UH-Ansprüche weiterhin mit, er muß dadurch auch deutlich weniger bezahlen.

      Nun, da Du im eigenen Haus wohnst, verhindert das keine PKH (sofern es angemessen gross ist).
      Was meinst du mit angemessen groß, die Anwältin sagte mir das, das ich keine Beratungshilfe und PKH bekomme. Mein UH ist jetzt nicht so berauschend, aber anscheinend genau im Limit vom Sozialsatz. Aber im Moment muß ich ja nicht prozessieren. Es wäre nur wirtschaftlicher, wenn wir (Kinder und ich) ausziehen, weil wir mehr UH bekämen und die Miete für das Haus würde ausreichen auch noch damit seine Miete zu finanzieren, so dass beide Parteien eine Wohnung bezahlen könnten.

      Nun, im naechsten Jahr sind ja alle 1 Jahr aelter. Da kann doch jetzt noch nicht gesagt werden, was gut fuer die Kinder waere
      Die Regelung gilt für ihn schon ab Oktober, nicht erst nächstes Jahr, aber das JA ist auch der Meinung: Die Kinder werden sich schon daran gewöhnen. Da er aber häufig Termine verschiebt, kann es dann eben passieren, dass die Kinder ihn teilweise (wenn ein WE ausfällt) vier Wochen nicht sehen.

      ... und macht was?
      Fährt mit dem Auto ca. 1,5 Std. mit der 4,5 Jährigen einkaufen oder geht auf den Spielplatz ohne Bäbyphone.

      Danke
    • RE: Trennung/Auszug gemeinsamen Haus

      Hallo, luddy!

      Wie das mit dem Zitieren geht, kannst Du dort - Umgangsrecht Großeltern bei intakter Ehe - nachlesen. Du schreibst:
      ich denke er hängt am Haus und wahrscheinlich will er mit neuer Freundin einziehen, ... Er will mir das Haus abkaufen für viel zu wenig Geld
      Dann beauftragt doch einen unabhaengigen Gutachter damit, den aktuellen Verkehrswert zu schaetzen; dann habt Ihr eine Basis. Achte jedoch darauf, dass Du im Zuge des Verkaufs Deines Eigentumanteils an ihn entweder aus dem Kreditvertrag entlassen oder er Dich dahingehend freistellt.

      er macht mich somit handlungsunfähig, wenn ich nicht an ihn verkaufe.
      Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.

      Nun, da Du im eigenen Haus wohnst, verhindert das keine PKH (sofern es angemessen gross ist).
      Was meinst du mit angemessen groß
      Das sind so die Hartz-IV-Groessen, ich meine 80 qm plus 20 qm fuer jeden weiteren Bewohner der Familie.

      die Anwältin sagte mir das, das ich keine Beratungshilfe und PKH bekomme.
      Nun, versuchen kannst Du es ja. Hol Dir beim AmtsG ein Formular, fuelle es aus und beantrage Beratungshilfe. Dann kann Deine Anwaeltin den aussergerichtlichen Schriftwechsel damit abrechnen.

      Es wäre nur wirtschaftlicher, wenn wir (Kinder und ich) ausziehen, weil wir mehr UH bekämen
      Das ist ja nur eine Seite. Wenn naemlich das Haus leersteht, haftest Du auch fuer die Bankkreditraten, die in der Zwischenzeit zu zahlen sind.

      Da er aber häufig Termine verschiebt, kann es dann eben passieren, dass die Kinder ihn teilweise (wenn ein WE ausfällt) vier Wochen nicht sehen.
      Ein WE zu verschieben wuerde doch eher drei Wochen Abstand bedeuten, oder?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.