Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt (Titel).
Besteht dieser Titel automatisch weiter, auch wenn das "Kind" jetzt 18 Jahre geworden ist. In der Urkunde steht diesbezüglich nichts drinnen. Oder muss das Kind bzw. jetzt Erwachsener mit 18 einen neuen Titel erwirken?
Grüße,
lebenskuenstler
Ich habe eine Frage bezüglich der Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt (Titel).
Besteht dieser Titel automatisch weiter, auch wenn das "Kind" jetzt 18 Jahre geworden ist. In der Urkunde steht diesbezüglich nichts drinnen. Oder muss das Kind bzw. jetzt Erwachsener mit 18 einen neuen Titel erwirken?
Grüße,
lebenskuenstler