Volljährig! Unterhalt und Eigenverantwortung!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Volljährig! Unterhalt und Eigenverantwortung!

      Hallo an alle Forenmitglieder.

      Um mich kurz vorzustellen, ich bin geschieden und Vater von drei Kindern. Davon leben zwei (15 und 18 Jahre) im Haushalt der KM. Das dritte Kind (2 Jahre) habe ich gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin.

      Ich habe da einige Fragen bezüglich KU des 18jährigen.
      Kurzer Werdegang des Kindes/Erwachsenen:
      - Hauptschulabschluß schlecht bestanden
      - Versuch die mittlere Reife nachzuholen. Dieser Schulbesuch endete chaotisch, da vom Sohn die Lernbereitschaft nicht da war.
      - Sept 09 Beginn einer Ausbildung
      - März 09 Abbruch dieser Ausbildung, da stetiges Fehlen auf der Berufschule. Wieder keine Lernbereitschaft, Party ist schöner!
      - Mai 09 Beginn eines bezahlten Praktikums
      - Juni 09 Sohn ist 18 Jahre alt geworden
      - August 09 Sohn unterschreibt neuen (zweiten Lehrvertrag) Beginn soll der 01. September 2009 sein
      - 04. September 2009 Sohn gibt Bescheid, dass er die Lehrstelle doch nicht angetreten hat. Er hat sich überlegt, lieber doch die Schule zu besuchen (wie war das mit der Lernbereitschaft????)

      Jetzt meine Fragen:
      1. Ich habe den unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorliegen. Gilt das nun als Abbruch der zweiten Ausbildung? Scheinbar hat er diese ja erst gar nicht angetreten.
      2. Inwiefern muss er jetzt mit 18 Jahre selbst Verwantwortung zeigen und sich um seinen Unterhalt kümmern?
      3. Was wird bei Neuberechnung des Unterhalts berücksichtigt? Dazu ein paar Fakten:
      - KM lebt im früheren gemeinsamen Haus mit einem Bestverdiener als Lebensgefährte (Chef von lebenskuenstler, sie war die Sekretärin in meinem Betrieb), hat keine Belastungen, was das Haus angeht, sondern nur Nebenkosten zu tragen. Da sie das Haus geschickterweise geerbt hat. In das auch ich (dummerweise) 13 Jahre lang als Hauptverdiener in der Ehe einbezahlt habe.
      - Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gekauft, in dem wir mit unserem gemeinsamen Kind leben. Inwiefern werden meine mtl. Schulden/Dahrlensbelastungen berücksichtigt.
      (BGH-Urteile - Wandel der ehelichen Verhältnisse: Verbindlichkeiten nach Scheidung)


      Das Verhältnis zwischen KM und 18Jährigen Sohn ist sehr angespannt. Und zu mir nimmt er nur Kontakt auf, wenn er Geld benötigt. Ich habe ihn nach meinen Möglichkeiten immer unterstützt, auch finanziell. Doch jetzt bin ich nicht mehr bereit, sein offensichtliches Partyleben zu finanzieren. Als ich mich beim letzten Telefonat mit meinem Sohn überrrachst darüber zeigte, dass er nun doch die Lehre nicht macht, bekam ich zur Antwort: "Leck mich am A......, Alter" und dann hat er aufgelegt.

      Gut gemeinte Ratschläge bezüglich, "rede mit der Ex" bitte unterlassen. Bisher haben solche Gepräche noch nie gefruchtet. Die Situation meine Ex mit meinem Chef in unserem früheren gemeinsamen Haus macht die Sache nicht leichter. Ich merke, dass hier im Hintergrund von der KM schlecht über den KV geredet wird. Das ist für mich vor allem am veränderten Verhalten der Kinder spürbar.

      Ist es richtig, dass mir im Forum niemand eine unverbindliche Unterhaltsberechnung mitteilen darf, wenn ich meine Daten einstellen würde?


      Lieben Dank und viele Grüße,

      lebenskuenstler
    • RE: Volljährig! Unterhalt und Eigenverantwortung!

      Hallo lebenskünstler,


      willkommen im Forum =)

      Ist es richtig, dass mir im Forum niemand eine unverbindliche Unterhaltsberechnung mitteilen darf, wenn ich meine Daten einstellen würde?

      ja - und auch keine verbindliche ;).

      Du kannst aber gerne Deine Daten einstellen und Fragen loswerden - ich bin mir recht sicher, das sich jemand finden wird, der Dir "aufs Pferd hilft".


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)