Meine RA-Kosten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Meine RA-Kosten

      Guten Tag,

      ich habe da mal eine Frage bezüglich den Kosten meines Anwaltes.

      Meine Noch-Frau hat mich nach Scheidungsantrag auf KU und Betreuungsunterhalt (im Verbund) verklagt. Nun in der letzten Verhandlung wurde der KU erörtert und "festgesetzt", d.h. im Protokoll steht: Der Befklagt ist damit einverstanden das KU in Höhe von xxx Euro ab Rechtskraft der Scheidung gezahlt wird...
      Bezüglich des BU ließ der Richter verlauten, das er dafür keinen Spielraum sieht (angesichts des neuen Unterhaltsrechts). Nach meinem Verständnis heißt das jetzt, das sie den Prozeß verloren hat.
      (Anm.: endgültige Entscheidung ist terminiert, Urteil aber noch nicht gesprochen bzw. liegt mir noch nicht vor.)
      Und wenn jemand den Prozeß verloren hat, so muss die Gegenseite auch die Kosten meines Anwalts tragen. Ist dies so richtig?
      Ich habe PKH bewilligt und meine Noch-Frau im Verfahren PKH beantragt, was der Richter auch gebilligt hat mit dem Vermerk "Festsetzung von Raten bleibt vorbehalten"
      Oder ist das in Familiensachen anders?
      Ich lese darüber immer sehr unterschiedliche Sachen und wäre dankbar dafür, wenn mir jemand das benatworten könnte.
      Danke schon mal vorab.

      Gruß

      Willi
    • RE: Meine RA-Kosten

      Hallo Willi07,

      im Ehescheidungsverfahren+ den Folgesachenverfahren (Verbundentscheidung) sind vom Grundsatz her die Kosten gegeneinander aufzuheben, was bedeutet, dass jede Partei die eigenen Rechtsanwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat ( § 93a Zivilprozessorddnung)

      Ausnahme: Billigkeitsentscheidungen nach
      § 93a Ziffer 1 und 2 ZPO:
      Ziffer 1: Beeinträchtigung der Lebensführung durch Grundsatzentscheidung nach Satz 1 ( siehe oben);
      Ziffer 2: Völliges oder teilweises Unterliegen in einer Folgesache.

      Nach meiner Erfahrung wird aber von der Regelung nach Ziffer nur sehr selten Gebrauch gemacht. Das geschieht regelmäßig nur bei extremen Zuvielforderungen.

      MfG
      Prinzip