Abholung durch dritte

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    • Abholung durch dritte

      Hallo Fories,

      habe mal eine Frage muß eigentlich der KV der Kinder die Kinder zwingend abholen oder kann er auch seine Freundin, Frau, Schwester Bruder oder sonstwen schicken um sein BesúchsWE in Anspruch zu nehmen?

      LG Lilly
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly,

      warum nicht? Es kann doch durchaus sein, dass der Vater aus welchem Grund auch immer verhindert ist und dies für ihn die einzige Möglichkeit darstellt, sein Kind zu sich zu holen.

      Wichtig ist, dass dies vorher abgesprochen bzw. bekannt ist. Entweder von Fall zu Fall oder eben "pausschal".

      Ich habe früher fast immer Freitags den Sohn meines Mannes abgeholt, weil er noch arbeiten war und es nicht geschafft hätte zu dem Zeitpunkt, wo es sein sollte, und somit habe ich das gemacht. Kind war dann mit mir noch ne Weile alleine und dann kam der Papa.

      Ist doch alles letztendlich eine Sache der Einigung.

      Gruss Ruth
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Ruth,

      danke für deine Antwort, aber was ist wenn die KM darauf besteht das er persönlich kommt und eine Abholung oder Rückfahrt durch dritte nicht wünscht?

      Gibt es da was gesetzliches, das der KV auch dritte beauftragen kann sein Kind abzuholen?

      LG
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly,

      wenn mein LG sein Kind abholen wollte, gab es immer jede Menge Ärger mit der KM . Mit dem Jungendamt wurde dann ein Modus entwickelt, dass sich die Eltern zum Wohle des Kindes nicht begegnen müssen. Zunächst hat ein Mitarbeiter das Kind überbracht. Inzwischen ist vereinbart, dass die Mutter das Kind bis zur Hofeinfahrt des KV bringt und Vater bingt das Kind zurück. Persönlicher Kontakt unerwünscht.

      Ich denke, dass sobald es schwierig ist in der Kommunikation nur Beratungsgespräche beim JA oder einer Familienberatungsstelle helfen. Da wird immer wieder das Zentrale - das gemeinsame Kind in den Mittelpunkt gerückt und verletzt Gefühle können etwas in den Hintergrund treten.

      Im Allgemeinen ist es üblich, dass der nichtbetreuende ET das Kind abholen kommt.

      Viele Grüße

      Madlee
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly,

      es ist halt ein Machtspiel. Ich denke nicht, dass die KM das Kind an Dritte "herausgeben" muss.

      Aber eine Frage: Wenn es sonst keine Probleme gibt, warum holt der Vater das Kind nicht persönlich? Und wie alt ist Kind/Kinder?


      Gruß
      Madlee

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Madlee ()

    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo, Lilly29!

      Das sollte ja eher eine Frage der Vernunft sein, die nicht selten bei Trennungen mit floeten geht ;)

      Die frage ist ob sie darauf bestehen kann oder ob der KV auch dritte schicken darf?
      Die Frage ist erst einmal, warum der Vater das Kind nicht holen kann und wie oft das vorkommt?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo,

      in unserem Umgangsbeschluss wurde explizit festgelegt, dass der KV das Kind selbst und nicht durch Dritte abholt. Das lag aber daran, dass er permanent im Auto sitzen blieb und die Kommunikation nur noch über seine jugendliche Freundin lief, dafür aber verstümmelt oder eingefärbt bei ihm ankam. Gegen eine gelegentliche Abholung durch Dritte hätte ich nichts einzuwenden aber dieses Getue war mir unter anderem eine Regelung durch das Gericht wert.

      Es dürfte sich also nichts entsprechendes im juristischen Texten finden sondern im Einzelfall zu regeln sein.
      Gruß Nubi
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo zusammen,

      jeder Elternteil kann seinen Teile der "Rechte" an Dritte abtreten, oder sie mit Aufgaben betrauen, die er nicht selber erledigen kann oder will.

      Im Extremfall wäre ja sonst verboten, dass z.B. die neue Frau von Papa die Zubereitung des Essens vornimmmt ....

      Aber viel mehr würde mich das Alter der Kinder interessieren.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly,

      bist Du die Mutter die, die Kinder nicht gerne an Dritte übergibt?

      Vermutlich geht es aber doch nicht nur ums Abholen, sondern eben auch um die Gestaltung der Vater-Kinder-Zeit in der Uneinigkeit besteht.

      Durch Konflikte auf der ehemaligen Paarebene ist es immer schwierig gute Lösungen für die Kinder zu finden, so dass ich wirklich nur empfehlen kann, sich beraten zu lassen. Auch kann hier KV seine Arbeitszeiten darstellen und vielleicht ergeben sich dann auch noch andere Zeiten und offenere Formen für den persönlichen Umgang zwischen KV und Kindern.

      Gruß
      Madlee
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Madlee,

      ich bin beides und es ist eine allegemeine Frage gewesen.

      Da mein Ex sich in letzter Zeit nicht so verhällt wie er sollte und Lügen und Gerüchte verbreitet ich immer guten Willen gezeigt habe und solangsam keine Lust mehr auf seine Spielchen habe!!

      Da diese Spielchen nicht zum Wohle der Kinder sind.

      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lilly29 ()

    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly29,

      ganz sicher nicht zum Wohle der Kinder ist, wenn es immer an den Besuchswochenenden Streß gibt, der daraus entsteht, dass du sie nicht ohne Diskussion herausgibst.

      Wenn die Kinder von jemandem abgeholt werden, den sie kennen und Papa dann nach der Arbeit kommt sollte das doch kein Problem sein.
      Bei anderen Betreuungsmodellen sind ja auch nicht ständig die Eltern persönlich vor Ort.

      Umgang ist wichtig, nicht nur jetzt, sonder auch für die gesunde seelische Entwicklung deiner Kinder. Wenn ein Elternteil fehlt, dann fehlt einem die Hälfte seiner selbst. - Das solltest du bei jeder deiner Entscheidungen berücksichtigen. Mit allem was du gegen deinen Ex vorbringst triffst du die Kinder mehr als Ihn. (Für mich war immer klar: ein Kind von einem A... kann ja nur ein A... sein. oder ??? kein schöner Start ins Leben- denk mal darüber nach)

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly,

      grundsätzlich kann der der Vater während der Umgangszeiten entscheiden, mit wem das Kind "zusammentrifft".

      Ob das die neue Lebensgefährtin oder die Oma ist, ist dabei unerheblich.

      Damit dürfte auch klar sein, dass nicht er persönlich das Kind abholen muss.

      Eine Ausnahme dürfte wohl die Kindeswohlgefährdung sein.
      Dies muss im schlimmsten Fall ein Gericht entscheiden.

      Auch meine Ex wollte mir verbieten, dass ich vor vielen Jahren unseren Sohn von meiner Lebensgefährtin aus dem Kindergarten abholen lasse.

      Dies wurde vom Richter im Verfahren um alleiniges Sorgerecht mit einem Satz abgelehnt.

      Der Grund, dass sie es nicht möchte, ist kein ausreichender Grund.
      Übrigens haben wir immer noch das gemeinsame Sorgerecht und meine damalige Lebensgefährtin ist meine heutige Frau.

      viele Grüße
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo, Lilly29!

      Du schreibst:
      das die Kinder nicht unter den Umständen zu leiden haben
      Welche Umstaende meinst Du denn konkret?

      Da mein Ex sich in letzter Zeit nicht so verhällt wie er sollte
      Was macht er denn und wie haettest Du es denn gerne?

      Und was kannst Du tun, damit sich die Situation etwas entkrampft?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo Lilly, erst
      mir kommt es so vor wolle sie den KV damit Ärgern
      dann aber gibst Du zu dass Du "diejenige" bist.
      Was soll denn das ? Fühle mich "ver-ipoddet".

      Außerdem hast Du Andreas Frage nur halb beantwortet.

      Es ist nirgends festgeschrieben wer das Kind abholen darf oder gar muß, schon gar nicht gesetzlich.
      Man kann das aber einvernehmlich in einer Umgangsregelung festlegen.

      Es spricht m.E. nix dagegen wenn ein ET eine "Person seines Vertrauens" mit "Abholung/zurück bringen" bzw. "Abgeben/in Empfang nehmen" beauftragt. Je nach Verhältnis der ET zueinander würde ich nicht unbedingt "neue Partner" empfehlen, sondern eher "neutrale Personen".

      Wenn "länger arbeiten müssen" öfters vorkommt kann man ja über eine Anpassung der Zeiten (gemeinsam) nachdenken, damit ET + Kind mehr, länger voneinander haben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Abholung durch dritte

      Hallo WB & Andreas,

      also erstens war es eine allgemeine Frage warum werdet ihr hier immer so persönlich.

      Zu eurer Info ich bin eine Ex un Next in einer Person ich habe eigene und Stiefkinder und das Kinder unter Trennungen leiden ist wohl kein Geheimnis.

      Nur leider Verhalten sich beide Elternteile nicht immer so wie es optimal wäre und daher meine Frage. Ob ich mich optimal benehme ist meine Sache und das werde ich hier mit Sicherheit nicht kundtun dafür ist es ´hier ja ein anonymes Forum welches ich nutze um für mich oder auch für Freunde diverse offene Fragen zu beantworten, deshalb solltet ihr hier nicht immer gleich so persönlich werden und angreifen.

      Meine Frage ist beantwortet worden es gibt nichts gesetztliches was es verbietet oder befürwortet ergo kann eine Mutter das Handhaben wie sie möchte.
      Bis es im Einzelfall wie hier auch angeführt gerichtlich verfügt wird und dieses kann dann auch wieder sehr unterschiedlich sein.

      LG Lilly

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lilly29 ()