Verfahrenspfleger

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    • Verfahrenspfleger

      Hallo Leute,

      bin neu hier und habe eine dringende Frage.
      Es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
      In erster Instanz bekam ich es nicht,obwohl die Verfahrenspflegerin auf meiner Seite war.
      Begründung:Mein Kind hat Fuss gefasst in der neuen Stadt.
      Ok,bald aber ist meine Ex wieder in ein anderes Bundesland gezogen,weswegen ich in Berufung ging,die auch angenommen wurde.
      OLG also.
      Der neue Verfahrenspfleger hat nun eine völlig andere Meinung.
      Zudem befragte er meine Tochter in ihrem Kinderzimmer,die Mutter nebenan.
      Vorher geschah dies an einem neutralen Ort.
      Auch sagte mir meine Tochter am Telefon,der Mann habe gesagt,bei Mama ist es immer am Besten.

      Kann ich den auswechseln lassen??

      Hoffe auf Hilfe.

      Gruss :)
    • RE: Verfahrenspfleger

      Hallo, Navarro,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      In erster Instanz bekam ich es nicht,obwohl die Verfahrenspflegerin auf meiner Seite war. ...
      weswegen ich in Berufung ging ...
      Der neue Verfahrenspfleger
      Wieso wurde denn ein anderer VPfl bestellt? Normalerweise begleitet derselbe VPfl das Kind auch in der zweiten Instanz.

      Zudem befragte er meine Tochter in ihrem Kinderzimmer,die Mutter nebenan.
      Vorher geschah dies an einem neutralen Ort.
      Auch sagte mir meine Tochter am Telefon,der Mann habe gesagt,bei Mama ist es immer am Besten.
      Ist der Mann Rechtsanwalt ... und evtl. kein zertifizerter Verfahrenspfleger?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Verfahrenspfleger

      Hallo,

      erst mal Danke für die Antwort.
      Der neue Verfahrenspfleger wurde eingesetzt,da die Mutter plötzlich nach NRW verzogen ist.
      Dennoch wird die Verhandlung in BW stattfinden.
      Jedenfalls speiste er mich mit einem Telefonat ab und sagte,er habe leider keine Zeit für ein persönliches Treffen.
      Er ist Freiberufler,hab da einiges gefunden-er ist bei vielen Websites Mitglied.
      Die erste Verfahrenspflegerin hat wirklich gut gearbeitet,mich in Interaktion mit dem Kind beobachtet.
      Ist das jetzt alles hinfällig?
      Auch verstiess die Mutter gegen zahlreiche Auflagen der ersten Instanz.
      Der Pfleger meinte nur,dies könne jedem mal passieren und zur Zeit sei es nicht so.

      Auch sagte die alte Verfahrenspflegerin,ich solle so oft es geht Kontakt zum Kind haben.

      Der Neue sagt,erstmal nur in den Ferien,nach einem Jahr dann regelmäßig...

      Ich bin echt getroffen.
      Auch das Jugendamt sprach sich vorher für grösstmögliche Kontakte aus.

      Ab wann kann ich den als befangen einstufen?

      Gruss

      :)
    • RE: Verfahrenspfleger

      Hallo, Navarro!

      Du schreibst:
      Er ist Freiberufler,hab da einiges gefunden-er ist bei vielen Websites Mitglied.
      ... was noch nichts ueber meine oben gestellte Frage nach seiner Qualifikation beantwortet ...

      Die erste Verfahrenspflegerin hat wirklich gut gearbeitet
      Nun, das "gut Arbeiten" von VPfl und GA wird ja nicht selten danach bewertet, ob deren Stellungnahmen gefallen oder nicht. Hier stellen sich jedoch schon formale Zweifel, denn selbstverstaendlich ist der tragfaehige Wille des Kindes einwandfrei zu ermitteln, wozu Gespraeche *unter vier Augen*, ggf. sogar an *neutralem Ort* (KiGa, Schule etc.) selbstverstaendlich sind.

      Ist das jetzt alles hinfällig?
      Nein, der VPfl hat ja nur den tragfaehigen Willen des Kindes einzubringen. Ob sich der OLG-Senat dieser Darstellung anschliesst, ist ja kein Automatismus.

      Auch verstiess die Mutter gegen zahlreiche Auflagen der ersten Instanz.
      Der Pfleger meinte nur,dies könne jedem mal passieren und zur Zeit sei es nicht so.
      Nun, es ist ja nicht Aufgabe des VPfl das Verhalten des einen Elternteils beim anderen Elternteil zu kommentieren ...

      Auch sagte die alte Verfahrenspflegerin,ich solle so oft es geht Kontakt zum Kind haben.
      Der Neue sagt,erstmal nur in den Ferien,nach einem Jahr dann regelmäßig.
      Und wie kommt er auf diesen abwegigen und famR zweifelhaften Gedanken?

      Auch das Jugendamt sprach sich vorher für grösstmögliche Kontakte aus.
      Nun, das bisherige JA wird ja auch weiter zustaendig sein und seine Meinung aeussern.

      Ab wann kann ich den als befangen einstufen?
      *Befangen* ist ein VPfl immer, da er doch Parteivertreter des Kindes ist. Er ist - im Gegensatz zu FamRis und Sachverstaendigen - nicht dazu verpflichtet, den Eltern gegenueber neutral zu begegnen.
      Die Ermittlung und Darstellung des tragfaehigen Willen des Kindes kann jedoch im Einzelfall so abstrus sein, dass gegen diese Darstellung inhaltlich entgegnet werden kann. Wenn es dem Gericht dann gefaellt, greift es diese Kritik auf und entscheidet sich anders.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Verfahrenspfleger

      Hallo,

      danke für die Infos!

      Über seine Qualifikationen konnte ich nichts in Erfahrung bringen.

      Dann wäre da noch folgende Sache:

      In erster Instanz wurde meiner Ex sowie mir aufgetragen,an einer Lebenshilfe teilzunehmen.

      Der Verfahrenspfleger wollte die Nummer meiner Vertrauensperson.

      Diese rief mich dann an und sagte mir,der Pfleger habe gewisse Informationen in Bezug auf das Kind weitergegeben.

      Darf der das?
      Ich entband diese Person zwar von der Schweigepflicht,doch halte ich es für unglaublich,dass der da Sachen erzählt.

      Wie ich deiner Aussage entnahm,liegt das doch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich...

      Gruss
      :)
    • RE: Verfahrenspfleger

      Hallo, Navarro!

      Du schreibst:
      In erster Instanz wurde meiner Ex sowie mir aufgetragen,an einer Lebenshilfe teilzunehmen.
      Du meinst eine Beratungsstelle?

      Der Verfahrenspfleger wollte die Nummer meiner Vertrauensperson.
      Ist diese *Vertrauensperson* diejenige, die Dich/Euch beraten hat?

      Diese rief mich dann an und sagte mir,der Pfleger habe gewisse Informationen in Bezug auf das Kind weitergegeben.
      Darf der das?
      Nun, wie erheblich waren denn die Infos und wie hat der Berater auf die Information reagiert?

      Gruss, Andreas
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    • RE: Verfahrenspfleger

      Hallo Andreas,

      genau,ich meine eine Beratungsstelle und diese Person meinte ich mit Vertrauensperson.
      Ich sehe diese Person als jemanden,der man sich anvertrauen kann und die sich direkt ein Bild machen kann,diese Meinung wird wohl nun überlagert von dem,was der Pfleger ihr mitteilte-auch wenn ich noch nicht weiss,um was es geht.

      Für mich ist das ein tiefgreifender Eingriff,zumal ein abschliessender Bericht an das Jugendamt gehen sollte.

      Überhaupt ist die ganze Sache zweifelhaft.
      Er hätte mich zumindest in Interaktion mit dem Kind sehen müssen,um sich ein Bild zu machen.

      Einzig und alleine stützt er sich auf diffuse Aussagen der Mutter,die er dazu verwendet,sie planlos zu verbreiten.

      Ich sagte ihm,ich hätte kürzlich Kontakt zum Jugendamt gehabt,woraufhin er sofort wissen wollte,welches+Telefonnummer.

      Vielleicht leide ich unter Verfolgungswahn,aber da stimmt was nicht.

      Im Gespräch hatte er mir auch keine Fragen gestellt,wie es bei der alten Pflegerin war...


      In meinen Augen tut er so,als würde er alleine alles entscheiden.

      Oder vielleicht ist er auch nur dumm,weil zu jung...

      Gruss
      :)


      P.S:Soeben fand ich dieses:
      (Inhalte von anderen Websites duerfen nur mit Genehmigung der dortigen Autoren hier veroeffentlicht werden. Wg. Verdachts auf Verstoss gegen das Urheberrecht hier geloescht, Andreas*)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Andreas* ()

    • RE: Verfahrenspfleger

      Nun, Navarro, ...
      ich meine eine Beratungsstelle und diese Person meinte ich mit Vertrauensperson.
      Ich sehe diese Person als jemanden,der man sich anvertrauen kann ... wird wohl nun überlagert von dem,was der Pfleger ihr mitteilte
      ... dann kann das ja mit in die Beratung einfliessen. Schwierig finde ich eher den umgekehrten Informationsfluss, dh. wenn Beratungsinhalte an den VPfl weitergegeben werden.

      Er hätte mich zumindest in Interaktion mit dem Kind sehen müssen,um sich ein Bild zu machen.
      Im Gespräch hatte er mir auch keine Fragen gestellt,wie es bei der alten Pflegerin war.
      Jeder VPfl arbeitet eben anders. Wichtiger ist jedoch, was am Ende herauskommt: die schluessige Darlegung des tragfaehigen Willens des Kindes.

      In meinen Augen tut er so,als würde er alleine alles entscheiden.
      Das gehoert leider zur *Berufskrankheit* von VPfl, dass manche zwischen den Vorstellungen pendeln, kleine GA oder Richter zu sein. :(

      Gruss, Andreas
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