Einkommensberechnung Selbstständige

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    • Einkommensberechnung Selbstständige

      Hallo an alle Teilnehmer,

      kurze Situationsbeschreibung:
      Bin selbstständig, noch verheiratet (2 Kinder), getrennt lebend.
      Darüber hinaus habe ich mit meiner Exfreundin eine 4-jährige Tochter.

      Für diese Tochter zahle ich Unterhalt + PKV-Beitrag nach höchster Einkommensklasse der Düsseldorfer Tabelle. Dies ist eine freie Vereinbarung mit meiner Exfreundin.

      Da mit meiner Nochfrau die Scheidung ansteht, würde mich mal interessieren was ich tatsächlich an KU zahlen muß. Derzeit habe ich mit ihr eine andere (gütliche) Regelung was den KU angeht.

      Nun zu meiner Frage:
      Wie berechnet sich das Unterhaltspflichtige Einkommen bei selbstständigen???
      Gibt es hierzu einen Leitfaden was vom Gewerbegewinn abzuziehen ist???
      Schuldzinsabzug für Immobilie???
      Steuerabzug (Einkommenssteuer? Gewerbesteuer?)?

      Leider finde ich nichts hilfreiches im Net. Möchte auch ungern einen Anwalt einschalten.

      Wer kann mir hier weiterhelfen???

      Vorab schon mal vielen Dank!!!
      Carpe diem...
    • RE: Einkommensberechnung Selbstständige

      Hallo WB,

      :) sorry die Frage ist berechtigt.

      Die unterschiedliche Behandlung hat mit den unterschiedlichen Wünschen der Mütter zu tun. Die Mutter meiner Jüngsten möchte monatlich Geld haben.
      Die Mutter meiner beiden Größeren (Nochehefrau) wollte lieber das ich diverse Kosten trage (wohnen, Versicherungen, etc.).

      Nur damit kein falsches Bild entsteht, alle Beteiligten sind mit den derzeitigen zufrieden.

      Meine Frage dient nur zur Ermittlung des "offiziellen" Unterhaltes und hat eher informellen Charakter.

      Lg
      Carpe diem...
    • RE: Einkommensberechnung Selbstständige

      Hallo sunshine,

      nachdem ich heute in Urlaub gehe, schnell noch die Antwort, die ich geben kann:

      Schuldzinsabzug für Immobilie???

      keine Chance, da Wohnwert dagegen gerechnet wird.

      Steuerabzug (Einkommenssteuer? Gewerbesteuer?)?

      Selbstverständlich! Wir sprechen von Nettoeinkommen.
      Hinzu kommt noch:
      1. Kranken- und Pflegeversicherung
      2. private Altersvorsorge in Höhe von 24% vom Gewerbegewinn vor Steuer (im Prinzip Deine Bruttoprivatentnahmen)

      Beim Auto ist das etwas komplizierter, das die Kosten ja komplett vomn Gewerbeertrag abgehen. Je nach Auto wirst Du Dir die private Nutzung pauschal hinzu rechnen lassen müssen. Rechne da mal mit 300 - 400 € monatlich.

      Im Falle eines Prozesses würde das Gericht Deine G&V, Deine Steuererklärung und Deinen Steuerbescheid sehr genau prüfen, da zum Beispiel Abschreibungen, Investitionsrücklagen, ... nicht Einkommensmindernd anerkannt werden.

      Grüße
    • RE: Einkommensberechnung Selbstständige

      Hallo Max,

      danke für die schnelle Antwort vorm Urlaub.

      Ok, lassen wir mal die Immobilienkredite außen vor...

      Zu 1.: KV Beiträge von mir oder auch die der Kids (zahle auch deren PKV)

      Zu 2.: private Altersvorsorge 24%

      Meinst Du damit pauschal vom Gewerbegewinn oder bis max. 24% auf Nachweis?

      Beim KfZ habe ich doch im Betrieb bereits (1%-Reglung) meinen Privatanteil drauf bekommen.

      Jo und genau den werden wir hoffentlich nie erleben. Bin da guter Dinge da sich die Mütter meiner Kids bisher immer harmonisch geeinigt haben.

      Lg und einen schönen Urlaub
      Carpe diem...
    • RE: Einkommensberechnung Selbstständige

      Hallo,

      ich bin freiberuflich und habe mich lange mit dem Thema befaßt (hatte befürchtet Unterhalt an meinen Exmann zahlen zu müssen)

      es gibt ganz verschiedene Auffassungen. alles gibt es ausführlich in einem Buch, das man auch versteht:

      amazon: Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen (Broschiert)
      von Friedrich Strohal 24€

      es gibt verschiedene Methoden:

      mal so in Grobzügen:

      1. Orientierung am zu versteuerndes Einkommen, wobei bestimmte steuerlichrelevante Kniffe da nicht mit einberechnet werden dürfen. z.b. vorgezogene Investitionsabschreibungen.

      2. aber wenn es sehr kompliziert wird, dann wird auch mal geschaut, was Firmenherr sich so in den letzten Jahren entnommen hat, also Privatentnahmen...

      3. es gab noch ne methode, habe ich aber vergessen

      im prinzip ist es aber doch ganz einfach. Man nimmt seine Jahresbilanz und natürlich dürfen auch die Immobilien (jedenfalls die geschäftlichen) mit abgerechnet werden, ist ja quasi wie Gewerbemiete.

      Das Buch hat alle möglichen Fälle auch in schönen Beispielen drin.

      Meine Empfehlung: kaufen - lesen - und wenns nicht merh notwendig ist wieder bei amazon einstellen.

      Mein Steuerberater berechnet mir immer so schön den monatlichen Verfügungsbetrag, wenn ihr euch einigen könnt, wäre das nicht eine gute Grundlage?

      Viel erfolg
      KK
    • RE: Einkommensberechnung Selbstständige

      Hallo sunshine,

      Zu 1.: KV Beiträge von mir oder auch die der Kids (zahle auch deren PKV)

      ja, auch die der Kinder
      Zu 2.: private Altersvorsorge 24%
      Meinst Du damit pauschal vom Gewerbegewinn oder bis max. 24% auf Nachweis?
      bis 24% gegen Nachweis!
      Beim KfZ habe ich doch im Betrieb bereits (1%-Reglung) meinen Privatanteil drauf bekommen.
      Das ist reines Steuerrecht. Trotzdem gilt die unentgeltliche Nutzung inklusive aller anfallenden Verbrauchskosten als unterhaltsrelevanter Einkommensvorteil.

      Bei den Schuldzinsen für die Immobilie gilt natürlich, dass der gewerblich genutzte Teil entsprechend einkommensmindernd angerechnet wird. Ich war von einer privaten Immobilie ausgegangen.

      Grüße