Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      zu eigenem Thema abgetrennt. Bitte nicht an schon bestehendes thema mit eigenen Fragen anhängen ! mfg WB
      Thema angepasst, Andreas*


      Hallo Moon 1,
      ich kann Dir da keinen Tip geben. Leider. Aber ich wollte Dir nur mitteilen, das ich genau in der gleichen Situation wie Du bin; im ersten Moment habe ich gedacht, das wäre mein "Text". Auch "Anfang August" und der 3-er trifft zu.
      Habe dazu aber auch gleich eine Frage:
      Würde es ausreichen, das mein Noch-Ehemann vom RA schriftlich mitgeteilt bekommen hat, das ich mich ab Anfang August getrennt betrachte. Er ist aus "fadenscheinigen" Gründen nämlich auch erst zum 01.01.09 ausgezogen (Alptraum hoch 10) und zwar zu einem Verwandten und am 01.05.09 erst in eine eigene Wohnung (hat sich aber erst umgemeldet, als ich bei der Gemeinde "Druck gemacht" habe).
      Wollte jetzt eigentlich auch Scheidung einreichen !

      Kopf hoch und alles Gute !
      Lg. Stuppsi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo,
      Original von Stuppsi

      Würde es ausreichen, das mein Noch-Ehemann vom RA schriftlich mitgeteilt bekommen hat, das ich mich ab Anfang August getrennt betrachte.


      Eigendlich ja.
      Aber damit du etwas in der Hand hast für dich pers. kannst du zum Einwohnermeldeamt gehen und dir eine bescheinigung ausstellen lassen (kostenlos) das bestätigt, das du seit bzw. ab dem und dem datum getrennt in der gleichen Wohnung gewohnt hast/wohnst. (ich habs auch rückwirkend bekommen :D )
      Bei gericht ist das übrigends Gültig so ne bescheinigung ;)
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Wolfgang,
      Zu 1:
      Eigentlich sollte ich jetzt nicht wieder Gegenfragen stellen, oder ? Aber trotzdem: Wie ist das mit dem "Schuldenaufbau" im Trennungsjahr ? Ist es nicht so, das alle Forderungen/Verbindlichkeiten mit Zugang des Scheidungsantrages (Stichtagsprinzip ?) "festgehalten" werden ? Ist es für ihn dann nicht für ihn von Vorteil, wenn er den Scheidungsantrag "ablehnt" und im Trennungsjahr munter weiter Schulden aufbaut, damit im Zugewinn möglichst mehr Ausgleich für ihn erzielt wird. Oder lieg ich da falsch ? Denn ich bekomme immer noch die Post von ihm und ich weiß ganz genau, das Mahnungen drin sind. (Natürlich mache ich sie nicht auf). Da ich schon immer besser mit Geld umgehen konnte, ist bei mir natürlich auch welches vorhanden.
      Außerdem werden die Anwaltkosten wohl hoch sein, weil wir auch noch ein gemeinsames Haus besitzen.
      Zu 2:
      Wohl eher nicht, zumindestens was den Versorgungsausgleich betrifft, denn ich habe (kinderbedingt) ein paar Jahre wesentlich weniger verdient. Bin seit einiger Zeit selbständig und zahle nichts mehr in die RV ein; mittlerweile verdiene ich wohl mehr als er. Dann muß ich doch auch keinen Versorgungsausgleich "leisten". Vorteil wäre evtl. doch auch, wenn mir etwas zustößt. Dann wäre er doch noch erbberechtigt, oder ? Ich weiß, keine Fragen: Aber sollte ich vielleicht ein Testament machen, indem ich im Falle aller Fälle meine Kinder als Erben einsetze ?

      Wenn ich mir sein Verhalten so ingesamt durch den Kopf gehen lasse, kann ich mir nicht vorstellen, dass er sich überhaupt mit der ganzen Materie auseinandersetzt. Aber es wäre schon fatal, wenn ich mich darauf verlassen würde.


      Hallo Nivea,
      ja, dann kann ich mich wohl erst seit dem 01.05.09 als getrennt betrachten, wenn er sich "quer" stellen sollte. Denn da mußte er sich auf meinen Druck hin ja nun endlich ummelden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob evtl. dann zumindestens eine Bestätigung vom Bruder zu bekommen wäre, dass er da seit 01.01. gewohnt hat. Ich dachte außerdem, dass auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich wäre, denn ich habe seit Anfang August 08 weder für ihn gekocht, noch seine Wäsche gewaschen noch sonstige Sachen, die unter "gemeinsam" fallen, übernommen.

      Lg. Stuppsi
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Stupsi,

      das mit dem Zeitpunkt der Trennung würde ich nicht so eng sehen. Schwierig ist, diesen zu dokumentieren, solange man in einer gemeinsamen Immobilie wohnt. Der Auszug zum Bruder ist aber schon der Zeitpunkt, den Du einfach festlegen solltest. Das Gericht kann dann schon beurteilen, was glaubhaft ist, auch ohne Meldebestätigung.

      So 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres solltest Du den Scheidungsantrag stellen, das ist zulässig. Mit seiner amtlichen Zustellung an den Antragsgegner endet die Zugewinngemeinschaft. Der Widerspruch seinerseits hat darauf keinen Einfluss, genau aus den Gründen, die Du befürchtest.
      Schicke übrigens unbedingt die Post an den Absender zurück und nicht weiter an Deinen zukünftigen Exmann.
      Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist sehr nebulös und kann nur von Fachleuten vollzogen werden. Hierzu wirst Du hier wohl keine fundierte Antwort bekommen. Solltest Du eine private Altersvorsorge auf Basis einer Verrentung abgeschlossen haben, zählt diese allerdings zum Versorgungsausgleich.

      Das Thema Erbe ist leider erst erledigt, wenn Ihr geschieden seid. Ich würde deshalb an Deiner Stelle - wenn es sich lohnt - durchaus ein Testament machen.
      Setze Deine Kinder als Alleinerben ein, denke aber daran, einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der das Vermögen bis zu einem gewissen Alter der Kinder verwaltet. Das muss nicht die Volljährigkeit sein (wir haben das Erbalter der Kinder auf 25 Jahre festgesetzt).
      Du kannst noch versuchen, im Testament zu bestimmen, dass Dein künftiger Exmann auch vom Pflichtteil enterbt wird. Das musst Du aber begründen! Fremdgehen alleine dürfte da nicht ausreichen.

      Grüße
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Max,
      verstehe ich das richtig, auch wenn Widerspruch kommen sollte, gilt dieser (erste Antrag) als Stichtag für die Beendigung der ZGG ? Post gebe ich zurück mit Vermerk unbekannt verzogen. Wobei ich natürlich noch ständig Anrufe bekomme, weil die "Gläubiger" ja wissen wollen, wie sie zu Ihrem Geld kommen (das nervt ungemein), deswegen habe ich eine Zeitlang die Post an die entsprechenden Stellen mit dem Vermerk der neuen Adresse zurückgeschickt, was mir allerdings einen "Rüffel" von der Poststelle eingebracht hat. Ich habe aber alle Umschläge kopiert, damit nachher keiner behaupten kann, ich hätte die Post unterschlagen.
      Das mit dem Versorgungsausgleich kann ich auf keinen Fall selbst ermitteln. Zum Glück habe ich vorläufig keine priv. Altersvorsorge mit Verrentung abgeschlossen. Frühstens evtl. nach Beendigung der Ehe.

      Habe wegen des Testaments schon Sorgen, der Gedanke kam mir schon vor einer ganzen Weile. Im Moment gibt es ja noch das gemeinsame Haus, welches ich für die Kinder "halten" will. Das Testament kann ich doch selbst schreiben und mir dann beglaubigen lassen ?! Ist es auch möglich, jemanden zu bestimmen, der sich um die Kinder kümmert (wenn ich mir den geistigen Zustand meines Noch-EM anschaue, möchte ich auf keinen Fall, das sie im Falle aller Fälle zu ihm kommen !!!) Enterbung Pflichtteil: Wie muß ich das verstehen, nur solange noch ZGG besteht oder danach auch noch ? Wie könnte ich das denn dann begründen ?
      Danke ! LG.
      Stuppsi
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Stuppsi,

      auch wenn Widerspruch kommen sollte, gilt dieser (erste Antrag) als Stichtag für die Beendigung der ZGG

      Ja

      Das Testament kann ich doch selbst schreiben und mir dann beglaubigen lassen

      Ja

      Ist es auch möglich, jemanden zu bestimmen, der sich um die Kinder kümmert

      Ja. Allerdings entscheidet das Vormundschaftsgericht und wertet diesen Wunsch bestenfalls mit. Die erste Wahl beim Tod eines Elternteils ist immer der andere Elternteil.
      Bei der Verwaltung des Erbes ist das anders. Da gilt das, was im Testament bestimmt ist.

      Enterbung Pflichtteil: Wie muß ich das verstehen, nur solange noch ZGG besteht oder danach auch noch ?

      Die Beendigung der gesetzlichen Gütergemeinschaft ist nicht die Beendigung der gesetzlichen Erbfolge!
      Deshalb ist die Enterbung vom Pflichtteil wichtig. Begründet werden sollte das mit der in naher Zukunft anstehenden Ehescheidung und mit der gegen Dein Verständnis verstoßenden Lebensführung Deines zukünftigen Exmannes.

      Grüße
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Stuppsi, man kann auch in der Ehewohnung getrennt leben.

      ich habe seit Anfang August 08 weder für ihn gekocht, noch seine Wäsche gewaschen noch sonstige Sachen, die unter "gemeinsam" fallen, übernommen.
      damit dürfte alles erfüllt sein, Du kannst den Scheidungsantrag durch RA stellen lassen.

      ich bekomme immer noch die Post von ihm und ich weis ganz genau, das Mahnungen drin sind. (Natürlich mache ich sie nicht auf)
      woher weist Du denn was drin ist ? Nachsendeauftrag auf seinen Vornamen einrichten.

      wenn mir etwas zustößt. Dann wäre er doch noch erbberechtigt, oder ?
      max. bis Rechtskraft Scheidung.
      Kann aber auch schon vorher nicht mehr der Fall sein. Wenn der Scheidungsantrag gestellt ist, und Richter in der - wegen Todesfall nicht mehr stattfindenden - Verhandlung die Scheidung ausgesprochen hätte. Also alle erforderlichen Regularien erfüllt sind. Dann erbt überlebender Ehepartner nicht.

      Trotzdem ist ein Testament sicher besser, kannst ja darin Bestimmungen einbauen, besonders für Vermögensverwaltung für Kind.
      Mach das am Besten bei Notar. Der kann dann gleich sagen was machbar ist und was nicht. Und es so hinterlegen dass es im Todesfall auch sofort ans Gericht geht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Stuppsi !

      ...das ist ja nett - noch so ein Kandidat...
      Bei mir lief das so ab : habe mich direkt nach meinem Nacht- und Nebel-Auszug beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und darüber auch eine Bestätigung erhalten. Außerdem hatte ich auf Anraten meines Anwaltes mit einem Schriftstück die Rückgabe der Haus-Schlüssel dokumentiert und von IHM "abzeichnen" lassen. Allerdings hatte da mein Ex-Schatzi schon das Schloss ausgewechselt. Mit der vorangegangenen Trennung im Haus - das werden wir sehen. Kann dazu notfalls auch einige Zeugen benennen. ER kann sich ruhig winden..auch wenn offiziell der 30.10 anerkannt werden würde, ware die Zustellung zum jetzigen Zeitpunkt ok.
      Lässt Du jetzt zustellen ?Wie sieht es aus in Sachen Eurer Immobilie ???

      VIEL VIEL KRAFT und liebe Gutenachtgrüße
      moon1
    • RE: Trennungszeitpunkt, anwaltlich mitteilen lassen?

      Hallo Wolfgang,
      woher ich weiß was drin ist: Es kam ein Brief von einem Kreditinstitut auf dem (freundlicherweise) auf dem Umschlag"Zahlungserinnerung" gedruckt war. Dieses Institut schickt ständig Briefe, außerdem wenn von anderen Kreditinstituten sowie Versandhäusern (keine Werbung !!!) ständig Post kommt, denke ich mir schon meinen Teil. Ich bekomme solche Post nicht und Kontoauszüge werden auch nicht jede Woche verschickt.
      Wieso soll ich denn den Nachsendeauftrag einrichten ? Meines Wissens ist der mittlerweile kostenpflichtig und ganz ehrlich, wenn er sich nicht selbst darum kümmert, obwohl ich schon tausendmal darum gebeten habe, gehe ich halt täglich zur Post. Irgendwann hört es auf !

      Hallo Moon 1,
      bevor ich Deinen Beitrag gelesen habe, dachte ich, so etwas kann nur mir passieren. Ich kam mir lange vor wie im falschen Film.
      Bei mir war es so: Habe gemerkt, das irgendwas nicht stimmt bzw. was am laufen ist. Als er dann am WE (Anfang Aug.), obwohl ich ihn inständig gebeten hatte, zu Hause zu bleiben und es ihn 0,0 % interessiert hat, trotzdem wieder ausgegangen ist, habe ich meine Koffer und die der Kinder gepackt und bin für 5 Wochen zu meiner Mutter gezogen. Dort haben wir im Wohnzimmer "gehaust" was unterträglich war und der gnädige Herr hatte das Haus für sich alleine (wo er lt. meiner Nachbarin fast nie anwesend war). Ich bin dann aufgrund der räumlichen Enge wieder zurück, habe ihn aber aus dem SZ ausquartiert sowie keine üblichen Aufgaben für ihn übernommen. Dann habe ich ihn (obwohl ich immer noch keine "Bestätigung" wg. ZF hatte) ständig aufgefordert, eine Wohnung zu suchen. Er: Verzögerungstaktik. Mitte Okt. ist dann die Bombe geplatzt und ich hatte Gewissheit. Ich mußte es ertragen, das er während der Woche bei uns war und das kompl. WE bei seiner Freundin. Der reinste Psychotherror ! Von der RAin habe ich ihm Frist setzen lassen, das er spätestens nach meiner Muki-Kur (über Weihn./Silv) das Haus räumt. Ja, das hat er dann gemacht.
      Ich suche mir jetzt erstmal anderen Anwalt, dann Zustellung. Haus will ich halten.
      Dito und einen schönen Tag
      Stuppsi
    • Benutzer online 1

      1 Besucher