Hallo und guten Tag,
nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Der Sohn eines steuerpflichtigen Vaters leistet Zivildienst in einem Krankenhaus ab. Er wohnt zu Hause, wird von den Eltern - nennen wir es einfach - mit Kost und Logis mit allem Drum und Dran und Kleidung unterstützt.
Der Vater möchte diese Art des Unterhalts für die auf das Steuerjahr entfallenden 6 Monate des Zivildienstes als außergewöhnliche Belasdtung nach 33a absetzen.
Die Frage ist, wie könnte man diese Art des "Sachbezugs" in Werte fassen?
Wäre es zulässig, für die 6 Monate zur Vereinfachachung die Hälfte des Höchstbetrages von 7680 € in Ansatz zu bringen?
Oder gibt es eine andre Möglichkeit, Zahlen in die Steuererklärung zu bringen.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Joschi480
nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Der Sohn eines steuerpflichtigen Vaters leistet Zivildienst in einem Krankenhaus ab. Er wohnt zu Hause, wird von den Eltern - nennen wir es einfach - mit Kost und Logis mit allem Drum und Dran und Kleidung unterstützt.
Der Vater möchte diese Art des Unterhalts für die auf das Steuerjahr entfallenden 6 Monate des Zivildienstes als außergewöhnliche Belasdtung nach 33a absetzen.
Die Frage ist, wie könnte man diese Art des "Sachbezugs" in Werte fassen?
Wäre es zulässig, für die 6 Monate zur Vereinfachachung die Hälfte des Höchstbetrages von 7680 € in Ansatz zu bringen?
Oder gibt es eine andre Möglichkeit, Zahlen in die Steuererklärung zu bringen.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Joschi480