Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo liebe Forenexperten.

      Ich benötige mal wieder Euren geschätzten Rat. Ich habe mit meiner Frau, mit der ich in zweiter Ehe verheiratet bin, immer wieder Streit über kleine Zuwendungen, die ich meinen beiden volljährigen Kindern aus erster Ehe, denen ich aber immer noch wg. Schule u. Studium unterhaltsverpflichtet bin, zukommen lasse. Sie ist zwar nicht begeistert, akzeptiert aber die Unterhaltsverpflichtung; allerdings ist sie der Meinung, dass jegliche weitere Zuwendungen nicht sein sollten, da wir mit unserer neuen Familie (sie, ich und zwei gemeinsame Kinder) keine all zu großen Sprünge machen können und sparsam leben müssen.

      Allerdings geht es uns auch nicht schlecht. Ich habe ein Einkommen netto um 2.900,- Euro meine Frau verdient noch einmal etwa 900,- bei 27 Std. Woche und der leidigen Steuerklasse 5. Ich zahle etwa 600,- Euro Unterhalt. Wir haben ein leicht überzogenes Girokonto (2000,-) zahlen erträgliche Raten für unsere Eigentumswohnung und haben keine anderen Schulden.

      Betonen möchte ich hier noch, dass meine Zuwendungen zumindest in meinen Augen maßvoll sind, es geht hier beispielsweise um jeweils 100,- die ich zuletzt meinen beiden Großen zu ihrer Urlaubsfahrt hinzu geschossen habe. Meine Frau wollte eigentlich gar nicht, hat dann aber 50,- Euro „genehmigt“. Über dieses Votum von ihr habe ich mich dann hinweg gesetzt, konnte es mit meinem eigenen väterlichen Gefühl auch nicht vereinbaren, dass meine Tochter von der Mutter ihres Freundes für die Urlaubsreise 50,- Euro geschenkt bekommt, ich dann auch die gleiche Summe gebe und mit meiner neuen Familie dann selbst drei Wochen in ein Ferienhaus auf die Masuren abdüse.Weiters Beispiel: wenn ich zum Geburtstag 75,- Euro schenken will, gibt es einen Kampf, bei dem ich dann häufig nachgebe und 50,- Euro schenke.

      Nun meine eigentliche Frage, wie verhält es sich eigentlich bei dem rechtlichen Status der so genannten Zugewinngemeinschaft? Ist mein Gehalt, automatisch auch ihr Gehalt und umgekehrt? In der Praxis leben wir das. Meine Überzeugung ist, dass dies auch so sein sollte. Aber mir gehen die andauernden Streitigkeiten ziemlich auf die Nerven. Beim letzten Streit um die Zuwendung für meine Kinder kam der wiederholte Hinweis meiner Frau, dass es auch ihr Geld ist, das ich meinen beiden Großen zukommen lasse. Also, ist es nicht eigentlich so, dass trotz Zugewinngemeinschaft mein Gehalt erst einmal mein Geld ist und ich natürlich dafür zu sorgen habe, dass wir als Familie ein angemessenes Leben führen. Ich aber letztendlich alleine darüber entscheide? Kann mir da jemand einen Hinweis geben, wo dieses Thema rechtlich geregelt ist?

      Mit vielen Grüßen

      Kuhnor
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Kuhnor,

      erst ein Mal gehört in der Zugwinngemeinschaft jedem was er hatte, bzw. noch erhält, oder erwirtschaftet alleine.

      Der Familienunterhalt ist gemeinsam zu erbringen, in Geld und in Betreuungsleistung für die Kinder oder Haushaltsführung.

      Wenn ein Ehegatte kein Einkommen hat, so steht ihm ein Taschengeld zu.

      Du solltes mal im BGB suchen - oder Google - Familienunterhalt

      Aber die ganze Diskussion an sich ist sicherlich sehr nervtötend, das glaube ich dir gerne. Ich weis nicht wie ich reagieren würde, wenn mein Mann mir Extras für meine (nicht unsere) Kinder vorrechnen würde. Ebenso entscheidet er auch alleine was er für seine an Extras übrig hat. - Dann kann man halt mal nicht Essen gehe!
      Aber Streit deswegen ? Nö. - solange es nicht an Notwendigem fehlt.

      Viel Glück und ein gutes Händchen bei der Diskussion
      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo kuhnor,

      schwieriges Thema, weil da bestimmt auch ein wenig Emotionen mitschwingen.
      Wichtig ist, gerade diese Emotionen aus dem Thema raus zu bringen. Dazu musst Du vielleicht erst einmal Emotionen hineinbringen.
      Meine 2. Frau, mit der ich auch 2 Kinder habe, hat größtes Verständnis dafür, dass ich meinen zweien aus erster Ehe mehr, als nur den Unterhalt zukommen lasse. Warum? Weil sie versteht, dass ein Vater, der von seinen Kindern aufgrund der Trennung der Eltern getrennt lebt, immer auch ein schlechtes Gewissen gegenüber den Kindern hat. Zu einer Trennung gehören nunmal zwei.
      Das nächste schlechte Gewissen sind die Halbgeschwister, die den Vater ja ganz haben. Das kann man nicht mit Geld aufwiegen, die Wunden aber etwas lindern.
      Wenn Deiner Frau das mal klar ist, denkt sie vielleicht etwas anders und Du kannst dann anfangen, kühl zu rechnen. Du errechnest das, was Du an Unterhalt bezahlen müsstest, wenn Ihr Euch trennen würdet.
      Also erstmal den Tabellenunterhalt für die 2 Kinder aus 2. Ehe und den BU, den Du Deiner jetzgen Frau bezahlen müsstest - unter Berücksichtigung ihres Einkommens. Vom Rest solltest Du noch Deine Hälfte an den laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen) abziehen. Was übrig bleibt, sollte Dir zur freien Verfügung stehen. Wird eh nicht so viel sein.

      Grüße
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo kuhnor,

      eigentlich kann man nur dann etwas verschenken, wenn man etwas über hat.

      Zugegebenermaßen stolpere ich dann über solche Deine Sätze wie:

      "...neuen Familie ...keine all zu großen Sprünge machen können und sparsam leben müssen" und
      "...Wir haben ein leicht überzogenes Girokonto (2000,-) ".

      Deine Frau verzichtet zugunsten der Familie auf eine Menge Geld, indem sie sich mit der Steuerklasse 5 zufrieden gibt. Das tut sie bestimmt nicht deswegen, das Du dieses Geld -neben Deinen bereits hohen Unterhaltsverpflichtungen- den grossen Kindern zustecken kannst. Ich finde eigentlich, das Du das Vertrauen Deiner Frau missbrauchst, indem Du Abmachungen einseitig abänderst. Entweder ist die Ehe schon halb im Eimer oder ihr seid auf dem besten Weg dahin. Ansonsten tippe ich darauf, das Deine Frau der Finanzminister ist bzw. einfach besser mit Geld umgehen kann.

      Wenn Du Deine grossen Kinder beschenkst, bekommen dann die Kleinen auch diesen Betrag-meinetwegen auf ein Sparbuch? Und ich denke übrigens nicht, das man Kinder aus erster Ehe finanziell entschädigen sollte, weil der Vater nicht ständig präsent ist. Wieviel Zeit hat denn ein Vater nach einem anstrengenden Arbeitstag noch in einer "intakten" Familie? Wieviel Väter sind mitunter in einer "intakten" Familie wochen- und monatelang auf Montage oder müssen in einer anderen Stadt arbeiten?

      Stellst Du der grossen Tochter demnächst auch ein Auto hin, nur weil die Mutter von deren Freund dies auch so macht? Oder bezahlst Du die andere Hälfte der Weltreise, nur weil evtl. die zukünftige Schwiegermama sich das (wahrscheinlich) leisten kann?

      Vielleicht solltest Du mit Deiner Frau einmal für 2 bis 3 Monate einen Probelauf starten-so wie Max das vorschlägt. Nur solltest Du den Ausgleich der Lohnsteuerklassen nicht vergessen. Und auch nicht den Unterhalt und die evtl. Mehrkosten bzw. den Sonderbedarf der kleinen Kinder.

      Hm, wer übernimmt die Zinsen für den Dispo :D?

      Das, was - nach dem Unterhalt für die grossen Kinder - übrig bleibt, kannst Du gleichmässig jeweils an die grossen und an die kleinen Kinder verschenken. Dies müsste doch Deinen "väterlichen Gefühlen" entgegenkommen.

      Ich frage mich ausserdem - wenn es bei Euch ansonsten schon recht knapp zugeht - muss es immer Geld sein, welches zum Geburtstag etc. verschenkt wird? Kann es nicht auch ein kleines Geschenk sein, dem man nicht unbedingt den kleinen Preis ansieht? Oder wollen dann Deine grossen Kinder nichts mehr von Dir wissen?

      VG
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Peter,

      ich bin nicht deiner Meinung. Nicht nur der Ehefrau, auch dem Ehemann steht ein bestimmter Betrag des ehelichen Einkommens als Taschengeld zu Verfügung. Wenn Kuhnor dieses Geld seinen beiden großen Kindern zusteckt, ist es seine Sache. Ich denke mal, wenn seine jüngeren Kinder in dem Alter sind, in dem die Großen jetzt sind, bekommen sie das auch und die großen sind dann schon selbständig.

      Ich bin froh, dass ich solche Diskussionen zu Hause nicht habe, wenn bei uns auch der Sachverhalt anders herum ist. Meine Kinder gehen mir vor und bekommen, was ich mir leisten kann. Mein Partner redet mir da nicht rein.


      Gruß April
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      hallo April und alle anderen,

      das war, wenn auch etwas kompliziert formuliert mein Ansatz. Jedem der beiden Ehepartner steht einfach ein bestimmter Betrag persönlich zu, vorausgesetzt es bleibt etwas übrig. Damit kann der Ehepartner machen, was er will - eben einen Teil davon seinen Kindern zustecken.

      Wieviel Zeit hat denn ein Vater nach einem anstrengenden Arbeitstag noch in einer "intakten" Familie? Wieviel Väter sind mitunter in einer "intakten" Familie wochen- und monatelang auf Montage oder müssen in einer anderen Stadt arbeiten?

      Das ist nicht der springende Punkt, weil in diesen Fällen in den Augen der Kinder eine latente Präsenz des Vaters da ist. Das ist nach der Trennung nicht mehr der Fall. Außerdem schrieb ich durchaus von subjektiv empfundenem schlechten Gewissen, welches objektiv und wirtschaftlich sicher nicht nachvollzogen werden kann.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Peter,

      wie April kann ich mit deinen Argumenten nichts anfangen. Du hast da ganz viel hinein interpretiert, was Kuhnor gar nicht gesagt hat.

      Er schenkt seinen Großen ab und zu Geld. Das passiert in fast allen Familien und hat nach meiner Meinung gar nix mit schlechtem Gewissen oder finanzieller Entschädigung für die fehlende Präsenz zu tun.

      Mütter und Väter haben halt das Bedürfnis, ihren Kindern ab und zu eine Freude zu machen. Was ist schlimm daran?

      Deine Frau verzichtet zugunsten der Familie auf eine Menge Geld, indem sie sich mit der Steuerklasse 5 zufrieden gibt.

      Ja? Tut sie das? Die Steuerklassenwahl ist doch eine gemeinsame Entscheidung und Kuhnors Frau profitiert auch von seinem höheren Netto. Entscheidend ist doch das Familieneinkommen.

      Bei Kuhnor das Gefühl zu wecken, er nehme seiner Frau was weg, wenn er seinen Kindern was gibt, finde ich ziemlich gemein. Das Geld der er spendiert, knappst er möglicherweise bei der Erfüllung seiner ganz persönlichen Wünsche ab.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Kuhnor, in der Zugewinngemeinschaft behält Jede/r sein Eigentum.

      Demnach gehört das Gehalt auch erst mal dem Partner, der es erarbeitet, erwirtschaftet hat.
      Dann allerdings kommt die beiderseitige Verpflichtung in angemessener Weise zum Familienunterhalt beizutragen.

      Wie so üblich gibt es auch hier keine genauen Regeln oder gar Zahlen, einfach um den vielen unterschiedlichen Kombinationen, Modellen usw. "gerecht" zu werden. Wobei Juristen schon einiges herauslesen können.

      Hier denke ich solltet Ihr Beide Euch auf eine fixe Summe für Jede/n einigen, die als "Taschengeld" beim Verdiener bleibt, nicht in den "gemeinsamen Topf" fließt, keine Rechenschaft über die Verwendung gegeben werden muß.
      Daraus kannst Du dann solche Geschenke machen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo kuhnor,


      ich bin ein Verfechter des "Familieneinkommens" - insoweit kann ich verstehen, das Deine Frau meint, mit Dir zusammen über das gesamte Einkommen eurer Familie bestimmen zu können.

      Falls Du jedoch diese Zuschüsse für die Urlaubsfahrten etc. Deiner Kinder von Deinem "Taschengeld" bestreitest - kann sie m.E, dagegen nichts sagen, dann muss sie das akzeptieren (lernen).

      Falls Du Dir jedoch ein kostspieliges Hobby leistest und deshalb eh immer Ebbe in der Kasse ist - dann wäre ich anstelle Deiner Frau auch maulig und würde Dir "den Kopf waschen" weil Du dann m.E. Dein "Taschengeldkonto" überziehst, wenn Du außerdem noch die Urlaubsfahrten sponserst.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Peter, und auch ein Hallo an alle anderen Forenexperten die einen Rat gegeben haben,

      vielen Dank für Eure Hinweise.
      Ich muss an dieser Stelle jedoch erst einmal feststellen, dass ich auch ein Verfechter des Familieneinkommens bin, dies habe ich übrigens auch in meiner Anfrage bereits erwähnt. (….Meine Überzeugung ist, dass dies auch so sein sollte) Ich möchte an dieser Stelle auch festhalten, dass ich keine Abmachung mit meiner Frau getroffen hatte, wie Peter mutmaßte, sondern wir hatten zwei verschiedene Positionen betreffend der Urlaubszuwendung.

      Peter, Dir möchte ich dann doch noch meinen Unmut über Deine Spekulationen und Interpretationen mitteilen, die ich als nicht angemessen empfinde. Will Dir die Frage stellen, warum sollte ich meinen beiden kleinen Kindern etwas auf ihr Sparbuch geben, wenn ich meinen beiden Großen 100,- Euro zu ihrem Urlaub zuschieße oder Ihnen etwas zum Geburtstag schenke?
      Ich war mit meiner neuen Familie drei Wochen im Urlaub, das hat dann doch etwas mehr als 100, Euro gekostet. Völlig unverständlich ist mir Deine überschießende Fragestellung ob ich denn zukünftig meiner Tochter ein Auto hinstellen würde, wenn….. Neben dem Aspekt, dass ich dies gerne täte, aber leider nicht kann, möchte ich Dich bitten: Ließ doch bitte zukünftig, bevor Du Dich mit moralisierenden Ratschlägen und Interpretationen beteiligst, etwas genauer die Beiträge der Fragesteller. Ich sprach in meinem Beitrag von maßvollen Zuwendungen. Ist eine Zuwendung von 100 Euro für eine dreiwöchige Interrailreise einer 19-jährigen Tochter unangemessen? Ansonsten stimme ich Dir zu, dass Kinder aus Trennungen nicht finanziell entschädigt werden müssen; da gilt es vielmehr, trotz der Trennung weiter als Vater präsent zu sein. Ich denke, das ist mir im Großen u. Ganzen auch einigermaßen gelungen. (Sehr wahrscheinlich wohl auch gerade wegen meiner väterlichen Gefühle, die Du Peter, mir in Anführungszeichen gesetzt hast.) Mittlerweile sind beide Kinder aber soweit abgenabelt und selbstständig, dass ich manchmal das Gefühl habe, die sollten sich durchaus auch mal häufiger bei mir blicken lassen. Um jetzt aber nicht wieder neue Missverständnisse oder Projektionen entstehen zu lassen: nein, ich erkaufe mir mit einer Urlaubsbeihilfe nicht die Zuwendung meiner Kinder. Sondern empfinde so, dass es mir nur gut gehen kann, wenn es auch meinen Kindern gut geht. (Egal aus welcher Ehe)
      Peter, wütend macht mich dann aber Deine mal so eben laxe aufgestellte Interpretation über den Zustand meiner Ehe. Selbst wenn es so wäre, wie Du interpretierst, was soll das????? Meine Fragestellung war eine andere!!! Ich könnte jetzt mit vielen Spekulationen reagieren, warum Du in solch unangemessener Art mir meinst „Hilfestellung“ geben zu müssen, sehe aber dann doch besser mal davon ab.

      So, ich könnte jetzt noch viel mehr schreiben, lasse es aber, da letztlich meine Fragestellung im Forum „Zugewinngemeinschaft“ platziert wurde und nicht in den Foren „Trennung und Gefühle“ oder „Zweite Ehe“ etc.

      Trotzdem viele Grüße

      Kuhnor
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Kuhnor,

      gerade habe ich deine früheren Beiträge nochmals durchgelesen.

      Dabei habe ich den Eindruck, dass ihr sehr viel Ärger mit den Unterhaltszahlungen der großen Kinder habt.

      Und nun versetzt dich mal in die Lage deiner Frau.
      Sie geht arbeiten und hat 2 kleine Kinder, welche sie den ganzen Tag in die Kita tut. Und sie nimmt St.Klasse 5, und du 3, weshalb auch dein KU nach dieser St. Klasse berechnet wird. Und du schreibst, dass du Probleme hast, bei der KU Berechnung deine berechtigten Abzüge durchzusetzten.

      Es macht auf mich den Eindruck, dass es deiner Frau nicht um die 100 Euro ging, sondern dass sie auf sehr viel verzichtet und du es nich siehst.

      Du schreibst selber, dass sehr viel Emotionen mitschwingen.

      Mach doch mal Max Vorschlag und rechne aus, was noch übrigbleibt, wenn sich deine Frau trennt. Du schrreibst zwar, dass ich eine gut Ehe führt, doch sagt dies auch deine Frau?

      Der Ärger mit dem KU schwingt bei deinen Zusatzgaben an die Großen mit.

      Ich kann dir nur den Rat geben, mehr auf deine Frau einzugehen und Verständnis für sie aufzubringen.
      Du wärst wahrscheinlich nicht der erste, der die ersten schwarzen Wolken am Ehe-Himmel nicht wahrnimmt.

      Warum habt ihr denn ein überzogenes Konto?

      Den Beitrag von Peter007 fand ich schon sehr treffend.

      Viele grüße Winnetou
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Susanne, Hallo Winnetou,
      danke für Deine Rückmeldung Susanne, ist in der Tat manchmal ein schwieriges Thema, deshalb ein glückliches Händchen ganz gut.

      Lieber, lieber Winnetou, wo um Gottes Willen habe ich etwas über meine Ehe mit meiner zweiten Frau geschrieben, wo hast Du das denn jetzt her??.? Meine alten Beiträge bezogen sich immer auf Unterhalts - auseinandersetzungen mit meiner ersten Frau!!!
      Auf was verzichtet meine zweite Frau denn? Die Thematik passt eigentlich nicht in dieses Forum, ich gehe aber trotzdem auf deine Hinweise ein. Meine Frau hat mich geheiratet und Kinder mit mir gezeugt, mit dem Wissen um meine zwei großen Kinder. Meine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Großen waren ihr bekannt. Zum Thema Verzicht: Ich kann Dir sagen, ich war nicht begeistert von meiner weiteren Vaterschaft, hatte eigentlich viele andere Dinge in der Planung; (bin mittlerweile 53) mir war aber der Kinderwunsch meiner neuen Partnerin bekannt. Also wie man so schön sagt, Beiden waren die gegenseitigen „Hypotheken =Erwartungen“ bekannt. Also, worauf verzichtet meine Frau, bei dieser Ausgangssituation? Verzichte ich nicht auch übrigens, wenn ich dem Wunsch nach Kindern meiner Frau entspreche und meine eigene Lebensplanung deshalb verändere? Ich möchte Dir aber an dieser Stelle versichern, das dies nicht meine alltägliche Denke ist.
      Wie wohl allen hinreichend bekannt, ist das Leben mit kleinen Kindern und Berufstätigkeit sehr anstrengend, aber wenn die Kinder eben da sind auch sehr, sehr schön. Zudem habe ich als älterer Vater auch das Privileg, meine zwei jüngeren Kinder mit einer gewissen Erfahrung gelassen zu erziehend Ich bin der Meinung, wir sind eine Familie, da trage der/die Eine des anderen Leid (besser Wunsch).

      Zu deinem Hinweis: (Du wärst wahrscheinlich nicht der erste, der die ersten schwarzen Wolken am Ehe-Himmel nicht wahrnimmt.) kann ich Dir versichern, dass ich bei der Thematik „Streit bei Zuwendung für meine Kinder“ dunkle Beziehungswolken sehe, wenn ich das Gefühl habe, ich kann meinen Kindern nicht das geben, was sie von ihrem Vater bekommen sollten ( dies natürlich, ohne dabei die Bedürfnisse und Erfordernisse meiner neuen Familie zu vernachlässigen). Diese simple emotionale Reaktion würde ich selbstverständlich nun auch bei meinen zwei kleinen Kindern verspüren. Gerade weil diese (in meinen Augen) kleinlichen Auseinandersetzungen um wenige Euro, in der Beziehung belastend sind habe ich mich ja an das Forum gewand um Tipps für eine Klärung zu bekommen.

      Da Du Dich ja auch noch nach dem überzogenen Konto erkundigst – simpler Kauf eines Familienkombis für 13.000 Euro war der Grund. (Meine verzichtende Frau fährt meistens damit, ich nutze den alten Opel-Corsa um die Kinder in die Kita zu fahren und zur Arbeit zu kommen) Die Rücklagen hatten für die Anschaffung nicht ganz gereicht. Hier noch ein allgemeiner Hinweis zum Verzicht meiner Frau und dem überzogenen Konto. Letztlich verfügen wir trotz meiner Unterhaltszahlungen bei Hinzurechnung des Kindergeldes über ein monatliches Familieneinkommen von über 3600,- Euro, was zwar nicht riesig ist, aber trotzdem uns alle einigermaßen lecker leben lässt und mich zuversichtlich stimmt, das Konto auch bald wieder im Plus zu sehen.

      So liebe Forenexperten, ich weiß, dass ich mit diesem Beitrag vielleicht viele Emotionen geweckt habe –
      die sind ja zweifelsohne bei mir auch vorhanden. Schreibt doch gerne, was Euch zu meinem Beitrag einfällt, insbesondere zum Thema „Verzicht“.

      Lieber Administrator, ich kann gut damit leben, wenn mein Beitrag nun in ein anderes Forum verschoben wird, da es hier höchstens nur noch um emotionale Aspekte des Zugewinns geht.

      Grüße

      Kuhnor
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Hallo Kuhnor,

      in deinen Beiträgen hast du von deiner Ex-Frau geschrieben, dass sie immer fordernder wird.

      Entschuldige bitte, wenn etwas bei dir falsch rüber gekommen ist. Nach deinem Beitrag weiß ich nicht, wie ich dir manches erklären soll.

      Der Verzicht von deiner Frau ist, dass sie nach St. Klasse 5 arbeiten geht und deshalb viele Abzüge hat. Du hast ein hohes Gehalt und von dem KU berechnet.

      Euer jüngstes Kind ist erst 2 Jahre alt und den ganzen Tag in der Kita. Bei einem so jungen Kind heißt es hier so oft, bräuchte die Mutter noch nicht so viel arbeiten zu gehen. Doch von einer 2.Frau ist es anscheinend selbstverständlich.

      Bei mir kommt durch deinen Beitrag rüber, dass du nicht ganz freiwillig zu der 2.Familie gekommen bist.
      Und es kommt so rüber, als ob dies mit zu dem Problem Zuwendungen gehört.

      Doch du gehst zu sachlich an das Problem heran. Du schreibst selber, dass es ( anscheinend ) kein finanzielles problem gibt.

      Du hast geschrieben, dass ihr schon öfters Streit deswegen hattet.
      Doch ihr unterhaltet euch nicht auf der selben Ebene.

      Ich kann dir nur den Tip geben, mit deiner Frau zu reden und versuchen, dass ihr beide den anderen Standpunkt versteht.
      Den anscheinend gehen die KU Zahlungen noch eine Weile.

      Deine Frau hat gewußt, dass du für 2 kinder KU zahlen musst. Doch wenn deine EX Frau wieder ein Anwaltsschreiben schicken lässt, kannst du dich mal mit deiner Frau unterhalten. Auch wenn du es anders siehst, alles was du so zahltst, fehlt bei euch.
      Würde es reichen, wenn nur du arbeiten würdest? Oder deine Frau weniger?

      Mehr kann ich dazu nicht sagen. Vielleicht würde es euch mehr helfen, zu einer ( Ehe?) Beratungsstelle zu gehen.

      Viel Verständnis wünscht dir Winnetou
    • RE: Wem gehört das Gehalt in der Zugewinngemeinschaft ?

      Ach Winnetou,

      nu lass ma gut sein.

      Kuhnor hat eine Frage gestellt und musste sich daraufhin alle möglichen Eheprobleme andichten lassen. Er hat sich unendlich viel Mühe gegeben, zu erklären, worum es geht.

      Es ist verständlich, wenn Antworten hier durch den eigenen Erfahrungshintergrund geprägt sind. Wenn aber die Dinge durch den Themenstarter klargestellt sind, dann sollte es einfach akzeptiert werden.

      Jetzt kommt auch noch unterschwellig, dass Kuhnors Frau gar nicht arbeiten möchte, auch gar nicht müsste... Schon mal überlegt, dass sie es einfach selbst gern will?

      Über manche Dinge kann ich nur den Kopf schütteln.

      Susanne