Hallo liebe Forenexperten.
Ich benötige mal wieder Euren geschätzten Rat. Ich habe mit meiner Frau, mit der ich in zweiter Ehe verheiratet bin, immer wieder Streit über kleine Zuwendungen, die ich meinen beiden volljährigen Kindern aus erster Ehe, denen ich aber immer noch wg. Schule u. Studium unterhaltsverpflichtet bin, zukommen lasse. Sie ist zwar nicht begeistert, akzeptiert aber die Unterhaltsverpflichtung; allerdings ist sie der Meinung, dass jegliche weitere Zuwendungen nicht sein sollten, da wir mit unserer neuen Familie (sie, ich und zwei gemeinsame Kinder) keine all zu großen Sprünge machen können und sparsam leben müssen.
Allerdings geht es uns auch nicht schlecht. Ich habe ein Einkommen netto um 2.900,- Euro meine Frau verdient noch einmal etwa 900,- bei 27 Std. Woche und der leidigen Steuerklasse 5. Ich zahle etwa 600,- Euro Unterhalt. Wir haben ein leicht überzogenes Girokonto (2000,-) zahlen erträgliche Raten für unsere Eigentumswohnung und haben keine anderen Schulden.
Betonen möchte ich hier noch, dass meine Zuwendungen zumindest in meinen Augen maßvoll sind, es geht hier beispielsweise um jeweils 100,- die ich zuletzt meinen beiden Großen zu ihrer Urlaubsfahrt hinzu geschossen habe. Meine Frau wollte eigentlich gar nicht, hat dann aber 50,- Euro „genehmigt“. Über dieses Votum von ihr habe ich mich dann hinweg gesetzt, konnte es mit meinem eigenen väterlichen Gefühl auch nicht vereinbaren, dass meine Tochter von der Mutter ihres Freundes für die Urlaubsreise 50,- Euro geschenkt bekommt, ich dann auch die gleiche Summe gebe und mit meiner neuen Familie dann selbst drei Wochen in ein Ferienhaus auf die Masuren abdüse.Weiters Beispiel: wenn ich zum Geburtstag 75,- Euro schenken will, gibt es einen Kampf, bei dem ich dann häufig nachgebe und 50,- Euro schenke.
Nun meine eigentliche Frage, wie verhält es sich eigentlich bei dem rechtlichen Status der so genannten Zugewinngemeinschaft? Ist mein Gehalt, automatisch auch ihr Gehalt und umgekehrt? In der Praxis leben wir das. Meine Überzeugung ist, dass dies auch so sein sollte. Aber mir gehen die andauernden Streitigkeiten ziemlich auf die Nerven. Beim letzten Streit um die Zuwendung für meine Kinder kam der wiederholte Hinweis meiner Frau, dass es auch ihr Geld ist, das ich meinen beiden Großen zukommen lasse. Also, ist es nicht eigentlich so, dass trotz Zugewinngemeinschaft mein Gehalt erst einmal mein Geld ist und ich natürlich dafür zu sorgen habe, dass wir als Familie ein angemessenes Leben führen. Ich aber letztendlich alleine darüber entscheide? Kann mir da jemand einen Hinweis geben, wo dieses Thema rechtlich geregelt ist?
Mit vielen Grüßen
Kuhnor
Ich benötige mal wieder Euren geschätzten Rat. Ich habe mit meiner Frau, mit der ich in zweiter Ehe verheiratet bin, immer wieder Streit über kleine Zuwendungen, die ich meinen beiden volljährigen Kindern aus erster Ehe, denen ich aber immer noch wg. Schule u. Studium unterhaltsverpflichtet bin, zukommen lasse. Sie ist zwar nicht begeistert, akzeptiert aber die Unterhaltsverpflichtung; allerdings ist sie der Meinung, dass jegliche weitere Zuwendungen nicht sein sollten, da wir mit unserer neuen Familie (sie, ich und zwei gemeinsame Kinder) keine all zu großen Sprünge machen können und sparsam leben müssen.
Allerdings geht es uns auch nicht schlecht. Ich habe ein Einkommen netto um 2.900,- Euro meine Frau verdient noch einmal etwa 900,- bei 27 Std. Woche und der leidigen Steuerklasse 5. Ich zahle etwa 600,- Euro Unterhalt. Wir haben ein leicht überzogenes Girokonto (2000,-) zahlen erträgliche Raten für unsere Eigentumswohnung und haben keine anderen Schulden.
Betonen möchte ich hier noch, dass meine Zuwendungen zumindest in meinen Augen maßvoll sind, es geht hier beispielsweise um jeweils 100,- die ich zuletzt meinen beiden Großen zu ihrer Urlaubsfahrt hinzu geschossen habe. Meine Frau wollte eigentlich gar nicht, hat dann aber 50,- Euro „genehmigt“. Über dieses Votum von ihr habe ich mich dann hinweg gesetzt, konnte es mit meinem eigenen väterlichen Gefühl auch nicht vereinbaren, dass meine Tochter von der Mutter ihres Freundes für die Urlaubsreise 50,- Euro geschenkt bekommt, ich dann auch die gleiche Summe gebe und mit meiner neuen Familie dann selbst drei Wochen in ein Ferienhaus auf die Masuren abdüse.Weiters Beispiel: wenn ich zum Geburtstag 75,- Euro schenken will, gibt es einen Kampf, bei dem ich dann häufig nachgebe und 50,- Euro schenke.
Nun meine eigentliche Frage, wie verhält es sich eigentlich bei dem rechtlichen Status der so genannten Zugewinngemeinschaft? Ist mein Gehalt, automatisch auch ihr Gehalt und umgekehrt? In der Praxis leben wir das. Meine Überzeugung ist, dass dies auch so sein sollte. Aber mir gehen die andauernden Streitigkeiten ziemlich auf die Nerven. Beim letzten Streit um die Zuwendung für meine Kinder kam der wiederholte Hinweis meiner Frau, dass es auch ihr Geld ist, das ich meinen beiden Großen zukommen lasse. Also, ist es nicht eigentlich so, dass trotz Zugewinngemeinschaft mein Gehalt erst einmal mein Geld ist und ich natürlich dafür zu sorgen habe, dass wir als Familie ein angemessenes Leben führen. Ich aber letztendlich alleine darüber entscheide? Kann mir da jemand einen Hinweis geben, wo dieses Thema rechtlich geregelt ist?
Mit vielen Grüßen
Kuhnor